An die neue Bundesregierung: Appell für eineverantwortungsvolle Migrationspolitik

7. Mai 2025

Die BKMO ist eine von 293 Organisationen, die folgenden Appell an die neue Bundesregierung unterschreibt:

An die neue Bundesregierung: Appell für eine
verantwortungsvolle Migrationspolitik

Mit ihrem Koalitionsvertrag stellen Union und SPD die Verantwortung für Deutschland ins Zentrum ihres Handelns. Zum Amtsantritt der Regierung machen 293 Organisationen und Verbände deutlich: Diese Verantwortung muss für alle Menschen in Deutschland gelten.

Der Wahlkampf war geprägt von einer aufgeheizten Stimmung, die sich vor allem gegen Geflüchtete und Zugewanderte richtete. Das hat sich auch im Koalitionsvertrag niedergeschlagen. Doch die Ausgrenzung einzelner Gruppen schafft ein Klima der Angst für alle und untergräbt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Am Ende nützt das nur den Feinden einer freiheitlichen Demokratie. Damit muss endlich Schluss sein.

Zugewanderte und hierher geflüchtete Menschen sind integraler Teil unserer Gesellschaft – sie gehören zu Deutschland. Sie bereichern uns in allen Bereichen, ob in Familie und Freundeskreis, der Nachbarschaft, den Schulen, den Sportvereinen oder den Betrieben. Viele von ihnen leisten jeden Tag unverzichtbare Arbeit – im Einzelhandel, im Krankenhaus, in der Industrie, in der Gastronomie, an Flughäfen, im öffentlichen Nahverkehr oder ehrenamtlich in Vereinen und gemeinnützigen Organisationen. Für uns ist klar: Unsere Gesellschaft gewinnt ihre Stärke aus Offenheit, Vielfalt und der Überzeugung, dass allen Menschen gleiche Rechte zukommen.

Nicht Geflüchtete und Zugewanderte spalten unsere Gesellschaft, sondern eine Politik, die sich den strukturellen und sozialen Problemen unseres Landes zu lange nicht konsequent angenommen hat. Die mittlerweile in der Gesellschaft verbreiteten Gefühle von Verunsicherung und Überforderung beim Thema Flucht und Migration werden somit noch verstärkt, anstatt ihnen mit guten Konzepten für eine funktionierende Asyl-, Aufnahme-, und Integrationspolitik zu begegnen. Für die hohe Belastung von Kommunen und einzelnen Berufsgruppen im Zusammenhang mit Migration werden allein Geflüchtete verantwortlich gemacht, anstatt die tatsächlichen sozialen, politischen und finanziellen Ursachen dieser Belastung anzugehen. So darf es nicht weitergehen. Was es jetzt braucht, ist eine Migrationspolitik, die verantwortlich handelt, statt unsere offene und vielfältige Gesellschaft
zu gefährden.

Eine solche verantwortungsvolle Migrationspolitik…

  • … schützt die Rechte der Einzelnen und somit aller – das gilt insbesondere auch für das Recht auf Asyl. Das Bekenntnis zum Recht auf Asyl im Koalitionsvertrag ist essentiell, reicht aber allein nicht aus. Es muss auch gelebt werden. Zurückweisungen an den Grenzen, Abschiebungen in Krisenländer und eine Beweislastumkehr im Asylverfahren zulasten Geflüchteter sind damit nicht vereinbar.
  • … nimmt Sorgen und Ängste ernst, ohne sie zu befeuern. Eine demokratische Gesellschaft lebt von der streitbaren Diskussion und verschließt nicht die Augen vor Herausforderungen. Doch dabei darf die kommende Bundesregierung nicht den humanitären und menschenrechtlichen Kompass verlieren, der Grundlage unseres Zusammenlebens ist.
  • … fördert die Integration aller Menschen. Die nächste Bundesregierung sollte Familien Sicherheit bieten, statt mit der Aussetzung des Familiennachzugs Integration zu verhindern. Auch braucht es weiterhin Chancen für diejenigen, die schon lange bei uns sind, weshalb das Erfolgsmodell des Chancen-Aufenthaltsrechts entfristet werden sollte. Für ein freiheitliches Zusammenleben müssen zudem Wege zu sicheren und gleichen Bürgerrechten durch Einbürgerung eröffnet werden, die keine Gruppen ausschließen. Integration darf dabei nicht allein von der Arbeitsmarktintegration abhängig gemacht werden, sondern es muss allen möglich sein, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden.
  • … investiert in Strukturen für erfolgreiche Integration und Aufnahme. Die im Koalitionsvertrag benannten Investitionen in die Integrationsstrukturen sind von entscheidender Bedeutung und dürfen nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Dies gilt insbesondere für die vielfältigen zivilgesellschaftlichen Beratungs- und Betreuungsstrukturen sowie Integrations- und weitere Sprachkurse. Integration gelingt vor Ort in den Kommunen – diese müssen daher für ihre Aufgaben effektiv, umfassend und nachhaltig finanziell ausgestattet werden.
  • … nutzt alle vorhandenen Potentiale. Angesichts des Fachkräftemangels sollte die Bundesregierung konsequent alle vorhandenen Potentiale von hier ankommenden und lebenden Menschen nutzen und Hürden für Qualifikation und Arbeitsaufnahme abbauen. Hier sind bereits wichtige Schritte im Koalitionsvertrag vereinbart, doch braucht es darüber hinaus einen echten Spurwechsel und den konsequenten Abbau der Arbeitsverbote für alle Geflüchteten. Auch Gruppen wie Alleinerziehende oder Geflüchtete mit Behinderungen müssen beim Zugang zum Arbeitsmarkt unterstützt werden.
  • … schaut über den nationalen Tellerrand. Den weltweit zu beobachtenden autoritären Entwicklungen sollte die neue Bundesregierung mit der Verteidigung einer offenen, liberalen Gesellschaft begegnen, statt die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz durch die Streichung des sogenannten „Verbindungselements“ auf Drittstaaten abzuwälzen oder sich durch fragwürdige Abkommen mit Drittstaaten in politische Abhängigkeiten zu begeben. Sie sollte sich für eine solidarische Verantwortungsteilung im internationalen Flüchtlingsschutz einsetzen und sichere Zugangswege in Form von Resettlement und Aufnahmeprogrammen eröffnen, statt sie zu beenden.

Die unterzeichnenden Verbände leisten täglich ihren Beitrag für eine Gesellschaft, die ihre Stärke aus Offenheit, Vielfalt und der Zusammenarbeit von Menschen verschiedenster Herkunft, Hintergründe und Fähigkeiten gewinnt. Wer die Demokratie verteidigen will, muss auch die Zivilgesellschaft und insbesondere migrantische Selbstorganisationen achten und stärken.

Daher appellieren wir an die Bundesregierung: Übernehmen Sie Verantwortung für eine offene Gesellschaft! Eine Gesellschaft, in der Einwanderung unterschiedlichster Art als
Chance begriffen wird; in der Zugewanderte und Geflüchtete als gleichwertig anerkannt werden; in der Offenheit und Vielfalt als unsere Stärken begriffen werden.

Den vollständigen Appell sowie die Liste der unterzeichnenden Organisationen finden Sie hier.

Offener Brief: Finanzielle Unterstützung der Zivilgesellschaft

Die BKMO unterstützt den europaweiten Aufruf an Geldgeber, die Zivilgesellschaft zu unterstützen, um eine Krise des Asyls, der Aufnahme und der Integration in Europa zu verhindern.

Open Letter: Call for donors to support civil society to prevent a crisis of asylum, reception and inclusion in Europe

More than 100 civil society organisations working on asylum and migration have signed an open letter calling on institutional and private donors to increase their support to civil society in order to prevent a crisis of asylum, reception and inclusion in Europe.

Concerned about the impacts of recent US funding cuts on displaced people all over the world and the organisations that support them, they have made the following recommendations:

To the European Commission:

  • Use the mid-term review of the Asylum, Migration and Integration Fund (AMIF) and the European Social Fund+ (ESF+) to ensure that funding channelled via EU member states adequately supports civil society organisations working on asylum and migration
  • Consider how to fund civil society organisations directly (e.g. through resources from the AMIF thematic facility), in order to respond to the emerging needs for legal aid, counselling and other activities, all of which have a high added value for the EU by supporting the implementation of the Pact
  • Review whether, given the changed context, EU member states should be obliged to spend a certain percentage of their national programmes in support of civil society, a good practice established for EU funding for displacement from Ukraine
  • Adapt national programmes under the Instrument for Pre-Accession Assistance to respond to the emerging needs in relation to asylum and migration

To EU member states:

  • Ensure that national programmes under the AMIF and the Border Management and Visa Instrument (BMVI) provide adequate resources for civil society organisations, that civil society organisations are considered eligible under all relevant call for proposals, that activities include legal counselling and representation, and that calls for proposals are issued promptly
  • Convene consultations with affected civil society organisations to understand what the needs are and how they can be addressed in the short-, medium- and long-term

To private funders:

  • Re-assess funding needs for asylum in Europe, increase resources for this purpose and prioritise countries where neither national allocation of EU funds nor institutional funding reaches civil society.

The open letter, including the full list of signatories, is available here.

Neustart mit Merz: Integrationsgipfel noch vor der Sommerpause gefordert 

Pressemitteilung – Berlin, 06.05.2025

Die BKMO ruft zur Zusammenarbeit auf: für eine gemeinsame Gestaltung der Migrationsgesellschaft. 

Nach einem polarisierenden Wahlkampf braucht es nun Versöhnung und verbindliche Zusammenarbeit. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) gratuliert Friedrich Merz zum Amtsantritt als Bundeskanzler – und fordert einen Integrationsgipfel noch vor der Sommerpause.

„Wir stehen bereit“, erklärt Karen Taylor, Co-Vorsitzende der BKMO. „Ob Fachkräftemangel, soziale Infrastruktur oder gesellschaftlicher Zusammenhalt – für all diese Herausforderungen brauchen wir praxisnahe Lösungen. Wir wünschen dem neuen Bundeskanzler viel Erfolg und bieten uns als engagierte Berater*innen an. Als migrantische Selbstorganisationen verfügen wir über tiefes Wissen aus unseren Communities. Ein Integrationsgipfel noch vor der Sommerpause wäre die Chance, dieses Potenzial zu nutzen – und das Vertrauen der 25 Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte zurückzugewinnen.“

Auch Mamad Mohamad, Co-Vorsitzender der BKMO, betont: „Es geht nicht um uns allein, sondern um die Zukunft unserer Demokratie und unseres Wohlstands. Unsere Perspektiven sind unerlässlich, wenn Deutschland nicht nur zusammenfinden, sondern auch vorankommen soll. (Post-)Migrant*innen tragen entscheidend zur wirtschaftlichen Stabilität und zur Gesundheitsversorgung bei – sie sind systemrelevant. Wenn die Bundesregierung das Land auf Kurs bringen will, muss sie uns einbinden. Unsere Hand bleibt ausgestreckt für einen Integrationsgipfel noch vor der Sommerpause.“

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Landespolitik bekennt sich zur Migrationsgesellschaft – baut jetzt Brücken mit uns!

Pressemitteilung – Berlin, 24.04.2025

Die BKMO begrüßt positive Signale aus der Integrationsministerkonferenz zum Arbeitsmarkt und fordert mehr Kooperationen mit Migrant*innenorganisationen. 

Nach zuletzt spalterischen Debatten in Deutschland, bewirbt die Integrationsministerkonferenz zukunftsgewandte Ideen für eine Integration von Migrant*innen in den Arbeitsmarkt. Die BKMO unterstützt die Stoßrichtung und fordert jetzt eine starke Zusammenarbeit mit migrantischen Organisationen in den Ländern. 

Die Integrationsminister*innen betonten auf ihrer heute zu Ende gehenden Konferenz zum Thema „Zusammen leben – zusammen arbeiten!“, dass sie die Migrationsgesellschaft aktiv und gemeinsam gestalten möchten. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) begrüßt, dass Zuwanderung in Arbeit und Ausbildung als systemrelevant anerkannt wird und hofft auf ein Ende der Stigmatisierung insbesondere von Geflüchteten. Damit geht ein wohltuendes Signal raus an die 25 Millionen Menschen in Deutschland mit Migrationsgeschichte. 

„Zusammenhalt ist jedoch kein Selbstläufer“ betont Mamad Mohamad, Co-Vorsitzender der BKMO. „Erst, wenn die Erfahrungen der Migrant*innen vor Ort in die Ansätze mit einfließen, kann die Migrationsgesellschaft langfristig funktionieren. Denn sollen Menschen in Deutschland arbeiten und bleiben, müssen sie auch vor Ort anerkannt werden und sich wohlfühlen. Hier sind (post)migrantische Organisationen in den Kommunen wahre Brückenbauer*innen, auf die die Politik jetzt zugehen kann. Zuletzt brauchen die Kommunen aber auch die Gelder, um ihre Dienstleistungen stärker auf Menschen mit Migrationsgeschichte anzupassen.“ 

Die BKMO lobt die Integrationsministerkonferenz dafür, dass sie bestehende Maßnahmen der Integration fortsetzt. Berufsabschlüsse müssen deutlich einfacher anerkannt und der Umgang mit Einwander*innen professionalisiert werden. Damit Maßnahmen dauerhaft wirken, kann der Staat noch mehr auf migrantische Perspektiven setzen und diese verstärkt reinholen. Dazu müssen jedoch strukturelle Benachteiligungen – beispielweise über das Bundespartizipationsgesetz – beseitigt und auch die Verwaltung Rassismus sensibler werden. 

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Druck wächst: 1 von 4 Kabinettsposten mit Migrationsgeschichte!

Pressemitteilung – Berlin, 10.04.2025

Deutschlands Migrant*innenorganisationen fordern von der neuen Bundesregierung echte Repräsentanz.

25 Millionen Menschen mit Migrationsbiographie leben in Deutschland. Doch im Bundeskabinett drohen sie nicht ausreichend repräsentiert zu werden. Die BKMO fordert eine Besetzung des Kabinetts, die der deutschen Realität entspricht. Zudem braucht es eine langfristige Einbindung migrantischer Perspektiven durch einen „Partizipationsrats Einwanderungsgesellschaft“.

Friedrich Merz verkündete gestern, dass die neue Koalition für Zuversicht, Mut und mehr Zukunft stehe. Doch nach einem Wahlkampf voller Stigmatisierung sind viele Menschen mit Migrationsgeschichte besorgt und gedenken sogar auszuwandern. Dabei engagieren sie sich für die deutsche Gesellschaft und fordern schlichtweg ein Zeichen echter Teilhabe und Repräsentanz.


Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) schaut nach vorne und möchte mit der Politik gemeinsam die Migrationsgesellschaft gestalten. Doch die Bundesregierung muss jetzt zeigen, dass sie die Zeichen der Zeit erkennt und alle Bürger*innen in ihrer Vielfalt im Kabinett widerspiegelt.


„Politik darf nicht über unsere Köpfe hinweg geschehen“ mahnt Mamad Mohamad, Vorsitzender der BKMO. „Unsere Erfahrungen sind einzigartig – und für die Zukunft des Landes unerlässlich. Unsere Kinder tragen die Verantwortung von morgen mit. Es ist an der Zeit, uns heute konsequent einzubinden. Wer den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern will, muss auch unsere Realitäten im Kabinett abbilden. Repräsentanz ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Vertrauen in die Demokratie.“


Neue Perspektiven durch „Partizipationsrat Einwanderungsgesellschaft“
Mit einem Positionspapier verschickte die BKMO bereits ihre Ideen für eine funktionierende Migrationsgesellschaft an Union und SPD. Im Koalitionspapier begrüßt die BKMO den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und den Erhalt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Jedoch mangelt es an Maßnahmen, wie migrantische Perspektiven langfristig berücksichtigt werden, z.B. über einen Partizipationsrats Einwanderungsgesellschaft. Eine repräsentative Besetzung des Bundeskabinetts mit einem Viertel von Menschen mit Migrationsgeschichte, ist daher ein erster, aber wichtiger Schritt Richtung wahrer Teilhabe.

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Zum Positionspapier der BKMO

Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen: So führen wir Deutschland zusammen.

März 2025 – Positionspapier der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) zu den Koalitionsverhandlungen der Bundesregierung 2025

Eine konkrete Gestaltung der Migrationsgesellschaft für mehr Gleichstellung

Wir als Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) repräsentieren die Vielfalt der knapp 25 Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland. Wir gestalten dieses Land wirtschaftlich und sozial aktiv mit, setzen uns für seine Werte ein und bringen unsere Expertise ein. Für eine funktionierende Migrationsgesellschaft fordern wir jetzt:

A. Deutschlands Gesellschaft zukunftsfähig machen

  1. Bekenntnis zum novellierten Staatsangehörigkeitsgesetz und Ausbau des Ius Soli-Grundsatzes – keine Rückabwicklung oder Ausbürgerungen.
  2. Bundespartizipationsgesetz mit verbindlichen Regelungen zur Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe, Förderung von Chancengleichheit und Beseitigung struktureller Benachteiligung (z.B. Zugang zur Verwaltung).
  3. Wahlrecht für alle, die langfristig in Deutschland leben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Erster Schritt: Allgemeines kommunales Wahlrecht für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen, auch für Drittstaatsangehörige.
  4. Die Einrichtung eines „Partizipationsrats Einwanderungsgesellschaft“, der mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte besteht und bei allen Gesetzesvorhaben, die die soziale, wirtschaftliche und politische Partizipation von Personen mit Migrationsgeschichte bzw. Diskriminierungserfahrung berühren, angehört wird.

B. Staatliche Verstetigung in der Eindämmung von institutioneller Diskriminierung

  1. Dauerhafter Erhalt der Beauftragten für Integration und Antirassismus auf höchster staatlicher Ebene (Kanzleramt) sowie eine gleichbleibende finanzielle Ausstattung der Projekte.
  2. Neuauflage eines verbindlichen Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, dem eine verbindliche Rassismus-Definition zu Grunde liegt.
  3. Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), einschließlich Ausdehnung auf staatliches Handeln.
  4. Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur obersten Bundesbehörde mit umfassenden Rechten und einem Budget von mindestens 40 Millionen Euro.

C. Politische Bildung und Demokratieförderung

  1. Fortführung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auf Basis eines Demokratiefördergesetzes sowie Stärkung weiterer Bundesprogramme wie „Menschen Stärken Menschen“.
  2. Professionalisierung, gezielter Ausbau und projektunabhängige Finanzierung von community-basierten Beratungs-Strukturen mit migrantischen Selbstorganisationen durch die Bundesbörden, u.a. durch die Erweiterung der Strukturförderung für migrantische neue deutsche Organisationen beim BAMF und die Schaffung eines Zentrums für bundesweite Migrant*innenorganisationen mit Büros in jedem Bundesland. 3. Gezielte Förderung von Migrant*innenorganisationen und neuen deutsche Organisationen in Ostdeutschland.
  3. Institutionelle Stärkung (ohne Generalverdacht) von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für Demokratie einsetzen.
  4. Umsetzung der fortgesetzten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft durch konkrete Maßnahmen der Bundesregierung.
  5. Finanzierung von Forschung, die der Vielfalt Deutschlands entspricht, und die Perspektiven aller einbezieht durch die Einführung einer Förderrichtlinie zu Community-basierter Forschung, die v.a. die Expertisen marginalisierter Gruppen adressiert und somit zur Demokratisierung der Forschungslandschaft beiträgt.

D. Innere Sicherheit für alle

  1. Konsequente Bekämpfung von Rechtsextremismus als größte Gefahr für unsere Demokratie.
  2. Konsequente Verfolgung von und Anwendung des bestehenden Strafrechts gegenüber Straftätern statt einer Vermischung von Themen der inneren Sicherheit mit aufenthaltsrechtlichen Fragen.
  3. Flächendeckende, niedrigschwellige und mehrsprachige psychosoziale Versorgung, um Radikalisierungstendenzen frühzeitig entgegenzuwirken.

E. Humanität und Verantwortung

  1. Klares Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention und eine humane Umsetzung des Asylrechts.
  2. Wahrung von Schutzrechten auch an den Grenzen Deutschlands sowie eine menschenrechtsbasierte Aufnahmepolitik.
  3. Faire Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen, einschließlich Gesundheitsversorgung, Familiennachzug und Angeboten flächendeckender, psychosozialer Begleitung.
  4. Keine Abkommen mit und keine Abschiebung in Länder, in denen Erwachsenen und ihren Kindern eine Zwangsrekrutierung für bewaffnete Konflikte droht.
  5. Echte Teilhabe für Geflüchtete, durch Zugang zu Arbeit, gesicherte Ausbildung und gesicherte Finanzierung von Integrations- und Sprachkursen sowie erleichtertes Bleiberecht.
  6. Abkehr von der Bezahlkarte für Geflüchtete, da sie Bürokratie und Versorgungshürden schafft.
  7. Verknüpfung von Bundesaufnahmeprogrammen mit spontanen Asylverfahren für eine flexiblere Steuerung.
  8. Programme der Regularisierung für Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität nach Prinzip der Verwurzelung z.B. durch Nachweis eines ununterbrochenen Aufenthalts von drei Jahren und der Vorlage eines Arbeitsvertrages.
  9. Eine Erweiterung von § 25c AufenthG bei Erfüllung zentraler Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, keiner Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten und Bereitschaft zur hinreichenden Lebensunterhaltssicherung.
  10. Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeiten als Teil der Lebensunterhaltssicherung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels, unterstützt durch die Schaffung einer Koordinationsstelle bei Ausländerbehörden mit Kontakten zur Wohlfahrt.

F. Zugang zum Arbeitsmarkt und moderne Einwanderungsgesellschaft

  1. Abbau bürokratischer Hürden bei der Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen aus dem Ausland. Dazu gehört die Möglichkeit einer nachweislich erlangten Qualifikation durch eine sozialpflichtige Beschäftigung.
  2. Optimierung von Ankunftsstrukturen durch Entbürokratisierung, Zentralisierung und Digitalisierung, u.a. durch ein One-Stop-Government-Verfahren.
  3. Aufbau von Bildungscampussen zur gezielten Förderung von Qualifikationen; bestenfalls in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft und Industrie.
  4. Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete von Anfang an, unabhängig vorliegender Sprachkenntnisse. Hierzu soll eine zentrale Schnittstelle geschaffen werden zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern.
  5. Förderung der gezielten Migration durch ein Bundes-Fachkräfteprogramm zur Deckung des Fachkräftebedarfs mit klaren Regeln, schnellen Anerkennungsprozessen von beruflichen Qualifikationen und auf Grundlage von fairen Anwerbeabkommen.
  6. Vereinfachter Zuzug von Selbstständigen und Unternehmern zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Hierzu gehört die Einführung eines Firmengründungsvisums, beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG und die Reformierung alter Regelungen (§21 AufenthG).

G. Außen- und Entwicklungspolitik Deutschlands

  1. Anwendung allgemein geltender Menschenrechtsprinzipien und Konventionen in allen Bereichen der Außen- und Entwicklungspolitik, insbesondere Fortbestehen der Grundprinzipien einer feministischen, Mädchen und Frauen fördernden Außen- und Entwicklungspolitik.
  2. Umsetzung eines wirksamen Lieferkettengesetzes zur Durchsetzung aller Menschenrechte, insbesondere von Kinderrechten.
  3. Entwicklung neuer Impulse zur Aufarbeitung der Zeit der Versklavung, der Kolonialzeit, der Zeit des Nationalsozialismus und des geteilten Deutschlands und deren Auswirkungen bis zum heutigen Tag aus der Perspektive und in Kooperation mit den Organisationen und Communities der Nachfahren der Opfer, einschließlich der Restitutionen u.a. von Fragmenten menschlicher Körper und entsprechender Reparationen für begangene Genozide und Gräueltaten.

Das Positionspapier als PDF.