Allein der Aufenthaltsstatus darf Familien nicht verdächtig machen!

Pressemitteilung – Berlin, 12.06.2026

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren geplante Verschärfungen in der Vaterschaftsanerkennung:

Gesetz belastet Familien in aufenthaltsrechtlich prekären Lebenslagen, unverheiratete Eltern und Kinder.

Der Bundestag berät heute abschließend über das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren den Gesetzentwurf scharf: Denn das Gesetz trifft Eltern, Kinder und Familien, die ohnehin rechtlich und sozial besonders verletzlich sind. Wer keinen gesicherten Aufenthalt hat, gerät schneller unter Verdacht.

Die Anerkennung der Vaterschaft soll in bestimmten Fällen von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig gemacht werden, wenn zwischen den Eltern ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht. Damit wird nicht ein konkreter Missbrauchsverdacht zum Ausgangspunkt behördlicher Prüfung, sondern die aufenthaltsrechtliche Situation eines Elternteils. Wer geduldet, ausreisepflichtig oder im Asylverfahren ist, muss mit zusätzlichen Hürden rechnen.

„Besonders herausgeforderte Familien brauchen Entlastung, nicht pauschale Verdächtigung. Ein unsicherer Aufenthaltsstatus darf kein Anlass sein, Elternschaft infrage zu stellen oder die rechtliche Absicherung eines Kindes zu verzögern“, erklärt Anna Sabel, Bundesgeschäftsführerin vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Bereits im Februar hatten sich über 40 Organisationen in einem offenen Brief gegen das Vorhaben gewandt. Sie warnten davor, Vaterschaftsanerkennungen in aufenthaltsrechtlich prekären Konstellationen pauschal unter Missbrauchsverdacht zu stellen. Die nun vorgenommenen Änderungen greifen diese Kritik nicht auf und gehen vollständig an der Lebensrealität betroffener Familien vorbei.

Die Folge des Gesetzes sind langwierige Verfahren mit gravierenden Auswirkungen auf Kinder:

„Wenn sich Vaterschaftsanerkennungen verzögern, fehlt Kindern über Monate ein rechtlich abgesicherter zweiter Elternteil. Das widerspricht dem Kindeswohl und gefährdet stabile Bindungen“, so Ehsan Djafari, Vorstandsvorsitzender der BKMO. “Kinder dürfen nicht für die Situation ihrer Eltern haftbar gemacht werden, ihre Rechte und ihr Schutz müssen bedingungslos im Mittelpunkt stehen.“

Solange die Verfahren verschleppt werden, erhalten Kinder oft keine oder nur vorläufige Geburtsurkunden. Dadurch wird Müttern und Vätern etwa das zustehende Elterngeld oder die Elternzeit verwehrt, der Anspruch auf Kindergeld blockiert und der Unterhaltsvorschuss entfällt. Im schlimmsten Fall droht Kindern sogar Staatenlosigkeit, wenn ihnen ein vermeintliches Fehlverhalten der Eltern pauschal zugerechnet wird. Damit werden Kinder für Umstände bestraft, auf die sie keinerlei Einfluss haben.

Gravierend sind die Auswirkungen auch für Familien, bei denen ein Elternteil in einem Drittstaat lebt. Wird die Vaterschaftsanerkennung verzögert oder erschwert, verzögert sich auch der Familiennachzug für die Mutter oder den Vater, mit der Folge, dass Kinder und Eltern über lange Zeiträume getrennt bleiben.

„Das Gesetz verschärft bestehende Hürden beim Familiennachzug zusätzlich und nimmt bewusst in Kauf, dass Familien auseinandergerissen werden“, so Sabel.

Da die gesetzlich vorgesehene Evaluation erst in drei Jahren erfolgen soll, ist ein zeitnahes politisches Gegensteuern nicht absehbar. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften kündigen daher gemeinsam mit weiteren Organisationen ein zivilgesellschaftliches Monitoring an.

„Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes konsequent dokumentieren, Missstände sichtbar machen und die Politik nachdrücklich zum Handeln auffordern – im Interesse der betroffenen Kinder und Familien“, so Djafari und Sabel.

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und postmigrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft – getragen von Menschen, die Deutschland mitgestalten und verändern.

Über iaf e.V.: Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahrzehnten an den Schnittstellen von Familien-, Migrations-, Bildungs-, und Antidiskriminierungspolitik für die Interessen binationaler + transnationaler Familien und Partnerschaften.

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Wenn der Rechnungshof Zivilgesellschaft zerstört: Was der Fall DSM für uns alle bedeutet 

Im März 2024 wurde der Dachverband Sächsischer Migrantinnenorganisationen (DSM) zahlungsunfähig. Über Jahre war er die zentrale Anlauf- und Vertretungsstruktur für rund siebzig migrantische Organisationen in Sachsen. Ein Gutachten von Dr. Felix Hoffmann (TU Chemnitz, Rat für Migration e.V.), erstellt im Auftrag des Dachverbands der Migrantinnenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst), kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der DSM wurde unrechtmäßig in die Insolvenz getrieben. 

Was war passiert? Die Sächsische Aufbaubank forderte rückwirkend rund 153.000 Euro aus Projekten zurück, die längst abgeschlossen und mehrfach geprüft waren. Zur gleichen Zeit lehnte sie ein bereits bewilligtes Großprojekt ab. Beides zusammen ließ dem Verband keinen Ausweg. Strafrechtlich ist dem DSM nie etwas nachgewiesen worden, die Anzeigen wurden eingestellt, auch vor Gericht hielten die zentralen Vorwürfe nicht stand. Den Verband hat es trotzdem die Existenz gekostet. 

Das Gutachten benennt drei Punkte, die uns beunruhigen. 

Der Sächsische Rechnungshof hat sich Wirkungen angemaßt, die ihm rechtlich gar nicht zustehen. Seine unverbindlichen Empfehlungen wurden behandelt, als wären sie Gerichtsurteile. Ein Widerspruch war praktisch unmöglich, weil Rückforderung und Projektablehnung zeitgleich kamen. 

Geförderten Vereinen wurde jede politische Betätigung untersagt, selbst öffentliche Stellungnahmen für demokratische Grundwerte galten als Verstoß gegen die Neutralität. Der Staatsrechtler Friedhelm Hufen (Universität Mainz) hält dem entgegen: Wer das so auslegt, gibt extremistischen Parteien ein Werkzeug in die Hand, jede Kritik an ihnen als Neutralitätsverletzung abzustempeln und kritische Stimmen mundtot zu machen. 

Und genau hier liegt die bundesweite Bedeutung. Das Gutachten spricht von einem Präzedenzfall auf dem Weg in eine „elektorale Autokratie“: Es werden keine Gesetze offen gebrochen. Zivilgesellschaft wird über bürokratische Wege Stück für Stück zum Schweigen gebracht. Diese Mechanismen funktionieren überall dort, wo migrantische Selbstorganisationen auf staatliche Förderung angewiesen sind. Also auch bei uns. 

Die sächsische Zivilgesellschaft hat nicht aufgegeben. Im November 2024 wurde in Leipzig der Landesverband Sächsischer Migrant*innenorganisationen (LASMO) gegründet, 26 Organisationen waren dabei. Wir begrüßen diese Neugründung und stehen solidarisch an ihrer Seite. 

Aus dem Fall leiten wir vier Forderungen an den Bund ab. Politische Interessenvertretung durch geförderte Vereine muss eindeutig als das anerkannt werden, was sie ist: demokratische Beteiligung, kein Neutralitätsverstoß. Rückwirkende Rückforderungen brauchen klare gesetzliche Grenzen. Die Prüfverfahren der Rechnungshöfe gehören reformiert. Und migrantische Dachverbände müssen verlässlich und über mehrere Jahre gefördert werden, statt von der jeweiligen politischen Lage abzuhängen. 

Unsere ausführliche Einschätzung mit allen vier Forderungen steht in unserer Mitgliederinformation (PDF). Das vollständige Gutachten ist öffentlich unter www.damost.de/aktuelles abrufbar. Wir empfehlen, beides in den eigenen Netzwerken zu teilen und die eigenen Förderverträge daraufhin zu prüfen, ob sie ähnliche Risiken enthalten. Bei Fragen oder für eine gemeinsame Stellungnahme: info@bk-mo.de

Gesetzentwurf zum Vereinsgesetz: Was auf „Ausländervereine“ zukommt 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes beschlossen. Er trifft sogenannte „Ausländervereine“, und damit viele unserer Mitgliedsorganisationen unmittelbar. Das Verfahren steht noch am Anfang: Der Bundesrat kann bis zum 12. Juni 2026 Stellung nehmen, danach beraten die Abgeordneten im Bundestag. In dieser Phase lässt sich noch etwas bewegen. 

Wer gilt als Ausländerverein? 

Als „Ausländerverein“ gilt im Sinne des Vereinsgesetzes jeder Verein, dessen Mitglieder oder Leitungen überwiegend keine EU-Staatsangehörigkeit haben. EU-Bürger*innen zählen dabei nicht mit, und auch deutsche Mitglieder ändern nichts an der Einstufung, solange die Mehrheit keinen EU-Pass hat. 

Was sich konkret ändern würde 

Der Entwurf überführt bestehende Melde- und Auskunftspflichten aus der Durchführungsverordnung in ein formelles Gesetz. Drei Neuerungen fallen besonders ins Gewicht: 

  • Eine neue Offenlegungspflicht für Geld aus Ländern außerhalb von EU und EWR: Ab 10.000 Euro pro Geldgeber im Jahr müssen Vereine Betrag, Namen, Anschrift und Verwendungszweck innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde anzeigen (§ 20a). 
  • Eine erstmalige gesetzliche Grundlage, um Vereinsdaten an zwölf Sicherheitsbehörden weiterzugeben, darunter BfV, BKA, BND, sämtliche Landespolizeien und alle Staatsanwaltschaften (§ 24). 
  • Bußgelder, die von bisher höchstens 1.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro steigen, bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht sogar auf bis zu 50.000 Euro (§ 27). 

Unsere Einschätzung 

Offiziell wird das Vorhaben als datenschutzrechtliche Bereinigung dargestellt. Wir sehen das anders. Der Entwurf rückt „Ausländervereine“ pauschal in die Nähe von Extremismus und Terrorismusfinanzierung, ohne dass es dafür einen einzelnen Verdacht braucht. Ein Verein mit überwiegend deutschen Mitgliedern, der dasselbe Geld bekommt, bliebe außen vor. Und die weitreichende Datenweitergabe kann Menschen davon abhalten, sich in migrantischen Vereinen überhaupt politisch zu engagieren. Das passt schlecht zu einer Politik, die Demokratie und Teilhabe fördern will. 

Was ihr jetzt tun könnt 

Noch ist nichts entschieden. Wer betroffen ist oder Fragen hat, kann sich bei uns melden. Wir koordinieren eine gemeinsame Positionierung und sammeln Einschätzungen von Expert*innen. Je mehr Organisationen sich zu Wort melden, desto deutlicher wird das Signal. 

Alle Paragrafen im Detail und die vollständige Einschätzung der BKMO findet ihr in unserer Mitgliederinformation (PDF)

Nach Gesetzentwurf: Migrant*innenorganisationen nennen AGG-Reform unzureichend

Als Teil des Bündnis AGG Reform-Jetzt! kritisiert die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) die heute vorgelegten Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) scharf.
Zwar enthalte der Entwurf einzelne Verbesserungen, bleibe angesichts des Ausmaßes rassistischer Diskriminierung im EU-Vergleich aber deutlich hinter dem notwendigen Reformbedarf zurück.

„Wenn Werte wie Gleichheit und Menschenwürde nicht rechtlich durchsetzbar sind bleiben sie leere Versprechen. Wer in Deutschland etwa auf dem Amt, bei der Wohnungssuche oder im Job benachteiligt wird und sich nicht wirksam dagegen wehren kann bekommt vom Staat das Signal: Deine Gleichbehandlung ist uns nicht wichtig.“ – Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der BKMO  

Rekord bei rassistischer Gewalt und Diskriminierung  

Laut der SOEP der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2026 geben Deutsche mit Migrationshintergrund in Befragungen als besonders häufigen Grund für erlebte Diskriminierung an, nicht als deutsch wahrgenommen zu werden. In einer repräsentativen Befragung der Europäischen Grundrechteagentur gaben drei Viertel der Schwarzen Menschen in Deutschland an, in den vorangegangenen fünf Jahren rassistisch diskriminiert worden zu sein. Im EU-Vergleich ist das der schlechteste Wert. 

Rassismus in Deutschland betrifft nicht nur Menschen, die eingewandert sind. Er trifft ebenso Menschen, die hier geboren wurden, deren Eltern oder Großeltern eingewandert sind, sowie Schwarze Deutsche und andere Gruppen, die seit Generationen Teil dieser Gesellschaft sind. Wir sind nicht durch unsere Herkunft verbunden, sondern durch die Erfahrung, als fremd wahrgenommen und behandelt zu werden.Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der BKMO 

2024 zählte das Bundesinnenministerium 19.481 sogenannte fremdenfeindliche Straftaten, darunter 1.275 Körperverletzungen. Die Gesamtzahl ist um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht.  

Was das Bündnis jetzt fordert  

Vor diesem Hintergrund fordern die BKMO und das Bündnis AGG Reform-Jetzt! im weiteren parlamentarischen Verfahren substanzielle Nachbesserungen: 

  1. Die Geltendmachungsfrist muss auf mindestens ein Jahr verlängert werden, statt der im Entwurf vorgesehenen vier Monate.   
  2. Ein Verbandsklagerecht muss eingeführt werden, damit Organisationen stellvertretend für Betroffene klagen können.   
  3. Der Diskriminierungsschutz muss auf öffentliche Stellen ausgeweitet werden, also auf Behörden und staatliche Einrichtungen.   
  4. Weitere Diskriminierungsmerkmale wie Staatsangehörigkeit und sozialer Status müssen aufgenommen werden.   
  5. Die Entschädigung muss so gestaltet sein, dass sie tatsächlich abschreckt  
  6. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss mit echten Untersuchungsbefugnissen, haushälterischer Eigenständigkeit und ausreichend Personal ausgestattet werden. 

Das AGG als Säule der Willkommenskultur und Prüfstein staatlicher Glaubwürdigkeit  

Wer Einwanderung als gesellschaftliche Realität anerkennt und Fachkräfte aus dem Ausland wirbt, muss auch gewährleisten, dass diese Menschen rechtlich geschützt sind. Das AGG ist keine bürokratische Formalität, sondern eine strukturelle Voraussetzung für Teilhabe und Zugehörigkeit. Es ist eine Säule der Willkommenskultur. 

Besonders schwer wiegt, dass Diskriminierungen durch Behörden und öffentliche Stellen im AGG kaum erfasst sind. Dass Menschen aus Einwandererfamilien bei Behörden und im Kontakt mit der Polizei öfter diskriminiert werden als Menschen ohne Migrationshintergrund, zeigt eine repräsentative Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wenn staatliches Fehlverhalten folgenlos bleibt, untergräbt das das Gleichheitsgebot der Verfassung. Der Staat muss mit seinem eigenen Handeln Vorbild sein.  

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und postmigrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft – getragen von Menschen, die Deutschland mitgestalten und verändern. 

Über das Bündnis AGG Reform-Jetzt!: Das Bündnis vereint 100 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der Antidiskriminierungsarbeit sowie Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten. Mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Expertise im Diskriminierungsschutz unterstützt das Bündnis die anstehende AGG-Reform und fordert eine umfassende Novellierung des Gesetzes. Die vorliegende gemeinsame Stellungnahme bündelt die verbandsübergreifenden und aus Sicht der Unterzeichnenden zentralen Änderungen für eine wirksame Stärkung des AGG.

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Stellungnahme der BKMO-Vorstandsvorsitzenden zur Zukunft von „Demokratie leben!“ 

Die aktuell diskutierten Kürzungen und strukturellen Veränderungen rund um das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefährden grundlegend die Arbeitsfähigkeit migrantischer Organisationen und deren politische Teilhabe. 

Das drohende Aus von über 200 Initiativen wäre ein gezielter Rückbau sozialer Infrastruktur dieses Landes. Besonders kritisch ist: Antirassismus- und Teilhabearbeit ist bislang keine verlässliche Pflichtaufgabe staatlicher Strukturen. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erfüllt hier eine zentrale Funktion als Impulsgeber und Förderinstrument. 2015 wurde es als direkte Reaktion auf die NSU-Morde ins Leben gerufen. Ziel war es, zivilgesellschaftliches Engagement für Demokratie und gegen Rechtsextremismus nachhaltig zu stärken. Doch der NSU war kein Einzelfall: Mölln, Solingen, Rostock-Lichtenhagen, Kassel, Halle, Hanau, Oldenburg und viele weitere Orte zeigen: Rassistische Gewalt hat eine erschreckende Kontinuität in Deutschland. Eine Kontinuität, der wir mit ebenso kontinuierlichen Strukturen begegnen müssen. 

Als Antwort auf konkrete gesellschaftliche Herausforderungen und anhaltende Bedrohungen bleibt dieses Programm weiterhin unverzichtbar. Der Aufbau stabiler Infrastrukturen und Organisationsentwicklung hin zu nachhaltiger Wirkung braucht Zeit und deshalb verlässliche Förderung. Viele Projekte haben es erst durch die Bundesförderung Demokratie leben! in die Landesförderung geschafft und sind nun erneut bedroht. Eine Schwächung dieses Programms trifft dadurch insbesondere migrantische Organisationen unverhältnismäßig stark. 

Vor diesem Hintergrund erwarten wir von Karin Prien und dem BMBFSFJ…  

…eine verlässliche, mehrjährige Förderung anstelle kurzfristiger Jahrestakte, die nachhaltige Strukturen systematisch verhindern, 

…gesicherte, fachpolitische Strukturen für Migrant*innenorganisationen, 

…und die konsequente Einhaltung des Koalitionsvertrages, der die Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen ausdrücklich vorsieht. 

Migrant*innenorganisationen (MO) und neue deutsche Organisationen (ndO) sind seit Jahrzehnten eine tragende Säule der Einwanderungsgesellschaft. Sie beraten, begleiten und unterstützen Menschen mit Migrationsgeschichte, leisten Bildungs- und Orientierungsarbeit und schaffen Vertrauen in die Gesamtgesellschaft. Diese überwiegend ehrenamtliche Arbeit ist zentral für Integration, Teilhabe und gesellschaftlichen Zusammenhalt, insbesondere in Krisenzeiten. Die Perspektiven migrantischer Organisationen werden in der öffentlichen Debatte systematisch übergangen, obwohl ihre Expertise seit Jahren bekannt ist. 

Als Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen stellen wir klar: Migrantische Organisationen sind kein politisch einheitliches Feld, sondern bilden die gesamte politische, kulturelle und soziale Vielfalt unserer Gesellschaft ab. Wer sie pauschal bewertet, verkennt bewusst diese Realität. 

Gleichzeitig leisten sie zentrale Beiträge, die staatliche Strukturen nicht abdecken können. Sie erreichen Communitys, zu denen staatliche Akteure keinen direkten Zugang haben, und übernehmen wichtige Vermittlungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu zählt die Ansprache gefährdeter Communitys zu Desinformation, wie bei Click & Change des BVRE, die Arbeit mit migrantischen Jugendlichen in strukturschwachen Regionen, wie z.B. Wege zeigen, Wege gehen des Migranetz Thüringen, oder der Aufbau nachhaltiger Kooperationen mit der Verwaltung, wie beim Projekt IKL Schule von LAMSA.  

Die Beispiele verdeutlichen: Diese Leistungen sind nicht nur sozialpolitisch relevant, sondern bilden eine zentrale Grundlage für demokratische Stabilität und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wer diese Strukturen schwächt, nimmt bewusst eine Schwächung der Demokratie in Kauf. 

Die Arbeit migrantischer Organisationen ist auch immer Präventionsarbeit. Wer Extremismusprävention will, muss Antirassismus fördern. Nur wo Menschen sich zugehörig fühlen und wirksam beteiligen können, wird die Demokratie gestärkt und infolgedessen rechtem Extremismus der Nährboden entzogen.  

Die Sicherung migrantischer Organisationen ist keine freiwillige Leistung, sondern ein Lackmustest dafür, wie ernst diese Regierung Demokratie tatsächlich nimmt. 

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Stellungnahme: Zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Die Bundeskonferenz der Migranti*nnenorganisationen (BKMO) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Als bundesweite Dachorganisation von Migrant*innenorganisationen bringt die BKMO die Perspektiven jener zivilgesellschaftlichen Akteure ein, die einen wesentlichen Beitrag zum Engagement, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur demokratischen Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft leisten.
Die BKMO versteht diese Stellungnahme ausdrücklich als konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Engagementpolitik des Bundes.

1. Würdigung des Gesetzentwurfs
Die BKMO begrüßt grundsätzlich:

  • die politische Aufwertung von Engagement- und Ehrenamtspolitik auf Bundesebene,
  • die stärkere Sichtbarkeit des Themas im Bundeskanzleramt,
  • die Anerkennung von Engagement als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe.

Diese Neuausrichtung bietet die Chance, Engagementpolitik strategischer, kohärenter und wirksamer zu gestalten.
Zugleich ist die Ausgestaltung der Governance-Strukturen der DSEE von entscheidender Bedeutung, da sie maßgeblich bestimmt, wessen Perspektiven gehört werden und wer an Entscheidungen beteiligt ist.

2. Demokratische Beteiligung und extrem kurze Anhörungsfrist
Die BKMO sieht die außergewöhnlich kurze Beteiligungsfrist für die Stellungnahme mit großer Sorge.
Demokratische Relevanz
Eine Beteiligungsfrist von nur wenigen Arbeitstagen:

  • erschwert eine sorgfältige inhaltliche Prüfung,
  • macht interne demokratische Abstimmungsprozesse faktisch unmöglich,
  • benachteiligt insbesondere ehrenamtlich getragene und strukturell weniger privilegierte Organisationen.

Gerade Migrant*innenorganisationen, die häufig mit begrenzten personellen und zeitlichen Ressourcen arbeiten, werden dadurch strukturell benachteiligt.

Bewertung
Eine solch verkürzte Beteiligungspraxis steht im Widerspruch zu den Zielen der Engagementförderung und läuft Gefahr, demokratische Mitwirkung formal zu ermöglichen, faktisch aber zu entwerten.
Beteiligung darf nicht auf dem Papier bestehen, sondern muss realistisch, inklusiv und wirksam sein.
Die BKMO regt daher an, künftige Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Zivilgesellschaft mit angemessenen Beteiligungsfristen auszugestalten.

3. Verfassungs- und teilhabepolitischer Rahmen
3.1 Art. 3 GG und strukturelle Gleichbehandlung

Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 des Grundgesetzes verpflichten den Staat nicht nur zur formalen Gleichbehandlung, sondern auch dazu, strukturelle Benachteiligungen aktiv zu vermeiden.
Für staatlich errichtete und finanzierte Stiftungen bedeutet dies:

  • Zugänge zu Entscheidungs- und Förderstrukturen müssen fair und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein,
  • gesellschaftliche Vielfalt muss sich strukturell in Governance-Gremien widerspiegeln.

3.2 Teilhabegerechtigkeit in der Einwanderungsgesellschaft
Migrant*innenorganisationen tragen in besonderem Maße:

  • zur sozialen Infrastruktur,
  • zur politischen Bildung,
  • zur Demokratieförderung und
  • zum Zusammenhalt in pluralen Gesellschaften bei.

Eine moderne Engagementpolitik muss diese Realität institutionell anerkennen und absichern.

4. Bewertung zentraler Regelungen des Gesetzentwurfs
4.1 Zusammensetzung und Entscheidungsmechanismen des Stiftungsrats
Die BKMO begrüßt:

  • die Erweiterung der zivilgesellschaftlichen Sitze,
  • die stärkere parlamentarische Beteiligung.

Gleichzeitig sieht sie kritisch:

  • die Konzentration von Vorsitz, Stichentscheid und Rechtsaufsicht im Bundeskanzleramt,
  • die ungleiche Verteilung der Benennungsrechte für zivilgesellschaftliche Vertreter*innen.

Bewertung

Auch wenn politische Steuerung legitim ist, muss sichergestellt werden, dass die DSEE nicht zu einer Struktur wird, in der staatliche Akteure dauerhaft dominieren und zivilgesellschaftliche Stimmen nur eine nachgeordnete Rolle spielen.

Die BKMO regt daher an:

  • eine stärkere Balance zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Stimmen,
  • den Verzicht auf einen automatischen Stichentscheid des Vorsitzes, da Stimmengleichheit fehlenden Konsens signalisiert.

4.2 Repräsentation migrationsgesellschaftlicher Perspektiven
Der Gesetzentwurf enthält bislang keine explizite Berücksichtigung migrationsgesellschaftlicher Vielfalt.

Bewertung
Ohne klare Leitplanken besteht die Gefahr, dass bestehende Unterrepräsentationen fortgeschrieben werden – trotz des hohen Anteils migrantischen Engagements.

Vorschlag
Die BKMO regt an:

  • einen verbindlichen Diversitäts- und Teilhabegrundsatz bei der Besetzung der zivilgesellschaftlichen Sitze zu verankern,
  • Migrant*innenorganisationen ausdrücklich als Teil der organisierten Zivilgesellschaft zu benennen.

4.3 Streichung der gesetzlichen Evaluierungspflicht
Die vorgesehene Streichung der Evaluierungspflicht bewertet die BKMO kritisch.

Bewertung
Regelmäßige Evaluation ist ein zentrales Instrument:

  • demokratischer Legitimation,
  • Transparenz,
  • lernender Weiterentwicklung staatlichen Handelns.

Vorschlag

  • Beibehaltung einer regelmäßigen, gesetzlich verankerten Evaluation (z. B. alle fünf Jahre),
  • Fortführung der Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag.

4.4 Subsidiaritätsprinzip und Förderlogik
Die BKMO teilt die Auffassung, dass die Rolle der finanziellen Förderung deutlicher als Kernauftrag der DSEE hervorgehoben werden sollte.
Engagementförderung bedeutet in erster Linie:

  • Ermöglichung, nicht Verdrängung zivilgesellschaftlicher Akteure,
  • Unterstützung von Vielfalt statt Vereinheitlichung.

5.Gesamtfazit

Die BKMO sieht im Gesetzentwurf eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Engagementpolitik des Bundes. Mit gezielten Nachbesserungen kann die DSEE ihre Rolle als unabhängige, pluralitätsorientierte und teilhabegerechte Bundesstiftung stärken – und damit dem Engagement in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft besser gerecht werden.
Die BKMO steht bereit, diesen Prozess konstruktiv und dialogorientiert zu begleiten.

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