Bevor die AfD in Sachsen-Anhalt mitregiert: Migrant*innenverbände fordern Bund-Länder- Kommission zum Schutz von Minderheiten

Gemeinsame Pressemitteilung von TGD, BKMO, DaMOst und LAMSA – Berlin, 19.10.2026

Bevor die AfD in Sachsen-Anhalt mitregiert: Migrant*innenverbände fordern Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten

Offener Brief an Kanzler und Ministerpräsident*innen vor der MPK am Donnerstag. Beratungsstelle in Sachsen-Anhalt meldet seit der Wahl jeden Tag einen neuen Fall. Vier Dachverbände von Migrant*innenorganisationen fordern von Bund und Ländern eine Kommission zum Schutz von Minderheiten. Sie soll arbeiten, bevor in Sachsen-Anhalt eine Regierung mit Beteiligung der AfD steht. Außerdem verlangen die Verbände, dass bedrohte Geflüchtete trotz Residenzpflicht und Wohnsitzauflage wegziehen dürfen, und einen Schutzfonds des Bundes für bedrohte Vereine und Gemeinden.

Den offenen Brief an den Bundeskanzler und die Regierungschef*innen der Länder haben die

Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD), die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), der Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst) und das Landesnetzwerk Migrant*innenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) heute in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Am Donnerstag treffen sich die Ministerpräsident*innen zur MPK.

Bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die AfD fast 44 Prozent der Stimmen geholt. Der Verfassungsschutz stuft ihren Landesverband als gesichert rechtsextremistisch ein. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik könnte eine solche Partei über Polizei, Schulen und Verwaltung eines Landes mitentscheiden.

„Nach den NSU-Morden und Hanau ist das Vertrauen vieler Menschen mit Migrationsgeschichte in die Behörden schwer erschüttert. Jetzt könnte in Sachsen-Anhalt eine gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei über die Polizei mitbestimmen. Da fragen sich viele: Wer schützt uns, wenn die, die uns schützen sollen, uns nicht schützen wollen?“ sagt Mehtap Çağlar, Bundesvorsitzende der TGD. Die Bedrohung wächst schon jetzt. Die LAMSA-Beratungsstelle „Entknoten“ hat 2026 bisher 85 rassistische Vorfälle begleitet, mehr als im gesamten Vorjahr (81 Vorfälle). Seit der Wahl kommt jeden Tag eine neue Anfrage dazu.

„Uns erreichen täglich Fragen wie: Wann muss ich meinen Koffer packen? Wird mir mein deutscher Pass weggenommen? Das sind reale Ängste von Familien, die hier leben“, sagt Mika Kaiyama, Referentin für Grundsatzfragen bei LAMSA. Gleichzeitig nimmt das Vertrauen in die Demokratie ab, und trotzdem werden Mittel gekürzt, die diese demokratischen Werte aufrechterhalten.

„Gerade in Ostdeutschland sind migrantische Organisationen längst unverzichtbare demokratische Akteure. Sie übernehmen Verantwortung, wo staatliche Strukturen an ihre Grenzen stoßen. Es ist ein politischer Widerspruch, ihre Arbeit jahrelang in Anspruch zu nehmen und gleichzeitig ihre Legitimität infrage zu stellen. Ein Staat, der seine demokratischen Verbündeten schwächt, schwächt am Ende sich selbst.”, sagt Eter Hachmann, Vorstandsvorsitzende von DaMost.

Die drei Forderungen im Einzelnen:

1. Bund-Länder-Kommission zum Schutz von Minderheiten: Sie erfasst, wo Menschen gefährdet sind, benennt Schutzlücken und legt Maßnahmen mit Zuständigkeit, Geld und Frist fest. Sie klärt vorab, wie der Rechtsstaat reagiert, wenn eine Landesregierung die Grenzen der Verfassung austestet. Betroffene Communitys bekommen feste Sitze. Politisch verantwortlich ist das Kanzleramt, fachlich das Bundesinnenministerium.

2. Schutzklausel bei Residenzpflicht und Wohnsitzauflage: Eine konkrete rassistische, antisemitische oder rechtsextreme Bedrohung soll ausdrücklich als Härtefall gelten. Betroffene dürfen dann ihren Wohnort verlassen, auch in ein anderes Bundesland.

3. Schutzfonds des Bundes: Bedrohte Vereine, Beratungsstellen und Gemeinden bekommen Geld für Sicherheitstechnik, Beratung und Schutzmaßnahmen. Das Geld kommt direkt vom Bund, ohne dass das Land zustimmen oder mitzahlen muss. Vorbild sind die 22 Millionen Euro, mit denen der Bund nach dem Anschlag von Halle jüdische Einrichtungen gesichert hat.

„Der Bundeskanzler hat nach der Wahl versprochen: Das Grundgesetz gilt auch in Sachsen-Anhalt. Dieses Versprechen muss er jetzt einlösen“, sagt Karen Taylor, Vorstandsvorsitzende der BKMO. „Wo sind Menschen in Gefahr? Wer schützt sie? Und wer bezahlt dafür? Darauf brauchen wir am Donnerstag Antworten.“

Die Verbände erwarten innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Antwort. Bis zur Innenministerkonferenz im Dezember wollen sie öffentlich nachhalten, was Bund und Länder umsetzen.

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Über die Organisationen

Türkische Gemeinde in Deutschland e.V. (TGD)

Die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) wurde am 2. Dezember 1995 gegründet, um sich in der Öffentlichkeit sowie gegenüber Politik und Verwaltung für die Belange und Interessen türkeistämmiger Menschen in Deutschland einzusetzen. Als gemeinnütziger eingetragener Verein ist sie eine Dachorganisation, die 270 Einzelvereine über Landesdachverbände sowie Fachverbände repräsentiert. Ihr Ziel ist eine lebendige Migrationsgesellschaft, in der Vielfalt gelebt wird und in Institutionen, Politik und Medien sichtbar repräsentiert ist. Die TGD versteht sich heute als Teil der Demokratie- und Menschenrechtsbewegung in Deutschland und möchte erreichen, dass möglichst viele Menschen Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Werte des Grundgesetzes übernehmen. Als Schlüssel zu einer erfolgreichen Migrationsgesellschaft und zum Erhalt der Demokratie setzt sie sich für Partizipation ein, die sie über Themenschwerpunkte und spezifische Projekte verfolgt.

Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen e.V. (BKMO)

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein Zusammenschluss von über 70 Migrant*innenorganisationen, der sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft einsetzt. Als regelmäßiges integrationspolitisches Diskussionsforum bringt sie Migrant*innenverbände zusammen, die selbstbestimmt und mit eigener Agenda arbeiten. Denn damit Interessen wirksam vertreten werden können, braucht es mehr als einzelne Stimmen: Koordination, Bündelung und strategische Zusammenarbeit. Gemeinsam formuliert die BKMO Anliegen, schafft Synergien und bringt migrantische Perspektiven strukturiert, kompetent und bundesweit in politische Entscheidungsprozesse ein. So verschafft sie den Stimmen der Migrationslandschaft mehr Gehör, gibt politische Impulse und leistet einen Beitrag zu einer zukunftsgewandten und teilhabeorientierten Politik für ALLE.

Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland e.V. (DaMOst)

DaMOst ist eine vielfältige, (post-)migrantische Organisation in Ostdeutschland, die länderübergreifend agiert und vernetzt ist. Sie strebt eine offene, diverse und gerechte Gesellschaft an, in der Menschen mit eigener bzw. familiärer Migrationserfahrung als integrale und unverzichtbare Mitglieder platziert sind. DaMOst setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe, interkulturelle Verständigung und die Nutzung der Potenziale von Einwanderung ein, um eine integrative und diverse Gesellschaft zu fördern. Diskriminierung in allen Formen lehnt die Organisation unmissverständlich ab. Ihr Ziel ist erreicht, wenn die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen generationsübergreifend in einer solidarischen, rassismus- und diskriminierungsfreien (Post-)Migrationsgesellschaft durchgesetzt ist.

Landesnetzwerk Migrant*innenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA e.V.)

Das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e. V. ist ein Zusammenschluss von Menschen mit Migrationsgeschichte in Sachsen-Anhalt. Als Dachverband der Migrant*innenorganisationen verbindet LAMSA Menschen mit unterschiedlicher Herkunft, kultureller Prägung, Sprache und religiöser Zugehörigkeit, aber auch unterschiedlichen Geschlechts und Alters sowie diverser Lebensrealitäten. Es vertritt deren Interessen und bildet eine Einheit der Vielfalt. Gegründet wurde LAMSA 2008 in Dessau, die Vereinsgründung im Jahre 2014 mit dem Ziel, gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen mit Migrationsgeschichte am gesellschaftlichen Leben. Dahinter steht die Vision, eine Gesellschaft ohne Diskriminierung, Rassismus und Vorurteile. Derzeit sind 120 Organisationen und Einzelpersonen als Mitglieder im LAMSA vertreten.

Fast jede*r Dritte hat eine Migrationsgeschichte – im Bundestag sind es nur 11,6 Prozent

Pressemitteilung – Berlin, 09.10.2026

Fast jede dritte Person in Deutschland hat eine Migrationsgeschichte, im Bundestag sind es nur 11,6 Prozent. Ein neues Dossier der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) zeigt: Das liegt nicht an fehlendem Engagement, sondern an Hürden bei Wahlrecht, Parteien und Beteiligungsstrukturen. Es erscheint heute im Rahmen der 11. Jahreskonferenz der BKMO in Berlin.

Der erste Filter ist die Staatsangehörigkeit: Nur 36 Prozent der in Deutschland lebenden Migrant*innen waren bei der Bundestagswahl 2021 wahlberechtigt. Auch wer wählen darf, landet laut Beobachtung von BKMO-Mitgliedern oft auf Listenplätzen ohne realistische Aussicht auf ein Mandat. Das sind sogenannte „PR-Platzierungen“.

Besonders groß ist die Lücke in Ostdeutschland: Von 73 Bundestagsabgeordneten mit Migrationsgeschichte kommen nur vier aus den neuen Bundesländern. Das Dossier nennt Menschen mit Migrationsgeschichte dort „doppelt unsichtbar„.

„Doppelt unsichtbar heißt: Wir arbeiten, engagieren uns und gestalten, und kommen trotzdem kaum auf einer Liste vor. Das tut weh. Und es ist vermeidbar.“, sagt Eter Hachmann, Vorsitzende des Dachverbands der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst) und Vorstandsmitglied der BKMO.

„Wir engagieren uns seit Jahrzehnten, im Elternbeirat, im Verein, im Stadtteil. Nur dort, wo Entscheidungen fallen, kommen wir kaum vor. Das ist kein Mangel an Interesse, das ist ein Mangel an Zugang. Und der muss politisch geändert werden„, sagt Ehsan Djafari, Co-Vorstandsvorsitzender der BKMO.

Was sich laut Dossier ändern muss:

  • Bund: Kommunales Wahlrecht auch für Drittstaatsangehörige, wie es Luxemburg seit 2022 für alle Einwohner*innen mit Aufenthaltsrecht kennt, und zügigere Einbürgerungsverfahren.
  • Parteien: Transparente Listenaufstellungen, Mentoring und Quoten statt symbolischer Nominierungen.
  • Länder und Kommunen: Integrations- und Migrationsbeiräte mit echten Kompetenzen.
  • Förderpolitik: (Post)migrantische Organisationen stärken und ihre Vermittlungsarbeit finanzieren.

Zahlen aus dem Dossier auf einen Blick

  • rund 30 Prozent der Bevölkerung mit Migrationsgeschichte
  • 11,6 Prozent der Bundestagsabgeordneten (2025)
  • 36 Prozent der Migrant*innen bei der Bundestagswahl 2021 wahlberechtigt
  • 4 von 73 Abgeordneten mit Migrationsgeschichte aus Ostdeutschland

Veröffentlicht auf der BKMO 11: Das Dossier erscheint heute zur 11. Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen, die unter dem Motto „(Über)Leben“ in Berlin stattfindet. Migrantische Organisationen erleben derzeit eine Zeit spürbarer Unsicherheit: Fördermittel werden gekürzt, Strukturen stehen zur Disposition. Auf der Konferenz diskutieren Migrant*innenorganisationen, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft darüber, wie Teilhabe gesichert werden kann. „Wir stellen die Frage heute direkt an die, die entscheiden: Wer trägt Verantwortung dafür, dass Millionen Stimmen ungehört bleiben?„, so Djafari.

Das Dossier (54 Seiten) zum Download: https://bundeskonferenz-mo.de/wp-content/uploads/2026/10/dossier-jenseitsdeswahlzettels_finales_OnlinePDF.pdf

Über den KVVZ: Das Dossier entstand im Kooperationsverbund für Vielfalt und Zusammenhalt (KVVZ). Er ist ein Zusammenschluss von sechs bundesweit aktiven (post-)migrantischen Organisationen: der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), dem Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE), dem Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst), dem Netzwerk neue deutsche organisationen (ndo), dem Polnischen Sozialrat (PSR) und der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD). Der KVVZ stärkt Teilhabe, gestaltet öffentliche Debatten mit und macht Repräsentanz sichtbar.

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 migrantischen und postmigrantischen Initiativen. Sie setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein.

Für Interviews und Hintergrundgespräche mit Ehsan Djafari und Autor*innen der sechs Organisationen vermitteln wir gern Termine.

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BKMO nach den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin: Bund und Länder müssen jetzt Schutz, Beratung und Teilhabe für Menschen mit Migrationsgeschichte absichern

Pressemitteilung – Berlin, 21.09.2026

Nach den Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin fordert die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) Bund und Länder auf, jetzt konkrete Vorsorge für Menschen mit Migrationsgeschichte zu treffen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde die AfD mit 38,2 Prozent (2021: 16,7%) stärkste Kraft. In Berlin erreichte sie 16,3 Prozent (2023: 9,1%) und landete hinter Linke (25,7%) und CDU (18,8%) auf Platz drei. Zwei Wochen nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt, wo die AfD mit 43,8 Prozent stärkste Kraft wurde, zeigt sich: Es geht nicht um einzelne Länder, sondern darum, ob der Schutz von Grund- und Menschenrechten überall in Deutschland gleich verlässlich gilt. Auch das im Vergleich deutlich niedrigere Ergebnis in Berlin ist keine Entwarnung: Die AfD hat ihren Stimmenanteil dort gegenüber 2023 um mehr als sieben Prozentpunkte gesteigert. 

Wahlergebnisse sind zu respektieren. Staatliches Handeln bleibt aber an Verfassung und Grundrechte gebunden, unabhängig davon, welche Mehrheiten sich bilden.

Was das im Alltag bedeutet, zeigt Sachsen-Anhalt: Das dortige Landesnetzwerk LAMSA meldet seit dem Wahlabend deutlich mehr besorgte Anfragen zu Aufenthaltsstatus, Sicherheit und Zukunftsperspektiven. Aus Mecklenburg-Vorpommern hatte der Flüchtlingsrat schon vor der Wahl berichtet, dass Beratungs- und Ehrenamtsstrukturen unter erheblichem Druck stehen und Landesmittel für 2027 vielfach noch nicht bestätigt sind.

„Die Menschen, die sich bei unseren Mitgliedsorganisationen melden, fragen nicht nach Koalitionsarithmetik. Sie fragen: Bin ich hier noch sicher? Wer hilft mir, wenn ich bedroht werde? Kann ich mit meiner Familie woanders neu anfangen, wenn es nötig wird? Auf diese Fragen brauchen sie Antworten, bevor etwas passiert, nicht danach„, sagt Karen Taylor, Co-Vorstandsvorsitzende der BKMO.

„Niemand sollte sich aus Angst vor Bedrohung fragen müssen, ob er sein Zuhause verlassen muss. Schutz und verlässliche Beratung dürfen nicht vom Wohnort abhängen. Die Länder müssen Beratungsstrukturen dauerhaft sichern und verbindlich vereinbaren, wie Betroffene im Ernstfall schnell Hilfe erhalten“, erklärt Ehsan Djafari, Co-Vorstandsvorsitzender der BKMO.

 

Die BKMO fordert von Bund und Ländern:

  1. Länderübergreifende Vorsorge mit festen Ansprechstellen. Jedes Land muss eine erreichbare Stelle für Menschen benennen, die sich bedroht fühlen. Gleichzeitig sollten Ministerpräsident*innen-, Innen- und Integrationsministerkonferenz eine koordinierte Reaktion abstimmen. Die BKMO unterstützt damit den offenen Brief der LAMSA an den Bundesrat, der von den Ländern bislang kaum beantwortet wurde.
  1. Freiwillige Aufnahmeprogramme und Umzugshilfen prüfen. Die Länder sollten rechtlich und praktisch klären, wie Menschen, die sich an ihrem Wohnort nicht mehr sicher fühlen, in ein anderes Bundesland wechseln können: mit Umzugskostenhilfe, Wohnraum, Schul- und Kitaplätzen, Anerkennung von Arbeitsverhältnissen und einer zügigen Aufhebung von Wohnsitzauflagen in Härtefällen.
  1. Beratungs- und Schutzstrukturen jetzt absichern. Mecklenburg-Vorpommern und Berlin müssen zügig mehrjährige Förderzusagen für Antidiskriminierungs-, Opfer-, Asylverfahrens- und community-basierte Beratung geben. Außerdem sollte der Bund, die im Haushaltsentwurf 2027 vorgesehenen Kürzungen zurücknehmen, etwa bei der Asylverfahrensberatung (−79,6%) und beim Programm „Menschen stärken Menschen“ (−96,1%).

 

Von den demokratischen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern, wo die AfD stärkste Kraft wurde, erwartet die BKMO zudem klare Abgrenzung: keine Koalition, keine Tolerierung und keine Mehrheiten, die auf Stimmen der AfD bauen. In Berlin dürfen zudem mehr als 600.000 Menschen mit Drittstaatsangehörigkeit weder das Abgeordnetenhaus noch die Bezirksverordnetenversammlungen wählen. Die BKMO fordert seit Jahren ein Wahlrecht für alle, die dauerhaft hier leben.

 

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 migrantischen und postmigrantischen Initiativen. Sie setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein.

 

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AfD stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt: BKMO fordert konsequente Abgrenzung und Schutz migrantischen Lebens

Pressemitteilung – Berlin, 7.09.2026

AfD stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt: BKMO fordert konsequente Abgrenzung und Schutz migrantischen Lebens
 
Die AfD ist nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis mit 43,8 stärkste Kraft bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt geworden, bleibt jedoch ohne absolute Mehrheit. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) sieht darin ein alarmierendes Signal für die Demokratie und fordert die demokratischen Parteien zu einer verbindlichen Abgrenzung auf.

Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Jede direkte oder indirekte Zusammenarbeit mit der Partei muss ausgeschlossen bleiben. Ehsan Djafari, Co-Vorstandsvorsitzender der BKMO, erklärt: „Dieses Ergebnis ist ein Stresstest für die Demokratie in ganz Deutschland. Für Menschen mit Migrationsgeschichte geht es um ihre Sicherheit, ihre Rechte und ihre Zugehörigkeit. Wer jetzt taktisch laviert, statt klare Grenzen zu ziehen, setzt ihr Vertrauen in den demokratischen Staat aufs Spiel.“
 
Die BKMO warnt davor, migrationsfeindliche Positionen zu übernehmen oder gesellschaftliche Probleme auf Zuwanderung zu reduzieren. Menschen mit Migrationsgeschichte gestalten Sachsen-Anhalt mit und tragen zu seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung bei. „Wer migrantische Menschen ausgrenzt, gefährdet die Zukunft des Landes. Die Antwort auf den Erfolg der AfD muss eine Politik sein, die Probleme löst, gleichberechtigte Teilhabe sichert und den Zusammenhalt stärkt“, so Djafari.
 
Die BKMO fordert drei verbindliche Grundsätze:
  1. Keine Zusammenarbeit mit der AfD: keine Koalition, keine Tolerierung und keine Mehrheiten, die gezielt auf ihre Stimmen bauen.
  2. Keine Übernahme migrationsfeindlicher Positionen: Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung sind nicht verhandelbar.
  3. Verlässlicher Schutz und dauerhafte Förderung: Migrant*innenorganisationen, Beratungsstellen sowie Antidiskriminierungs- und Empowermentprojekte brauchen langfristige Finanzierung und wirksamen Schutz vor Bedrohungen.
 
„Die Brandmauer muss sich im politischen Handeln beweisen. Menschen mit Migrationsgeschichte müssen darauf vertrauen können, dass der Staat ihre Rechte schützt und ihre gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet“, betont Djafari.
 
Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 migrantischen und postmigrantischen Initiativen. Sie setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein.

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Vielfalt zum Nulltarif? Vom Sparen zum Kahlschlag

Im September 2025 haben wir mit „Vielfalt zum Nulltarif? – Das wird teuer!“ zehn konkrete Forderungen zum Bundeshaushalt 2026 vorgelegt. Der nun vorliegende Regierungsentwurf für 2027 zeigt: Keine unserer zentralen Forderungen wurde umgesetzt. Stattdessen wurden mehrere der ohnehin schon unzureichenden Förderlinien weiter gekürzt, teils drastisch. Was wir vor einem Jahr als strukturelles Defizit benannt haben, hat sich zu einem handfesten Kahlschlag entwickelt.

Dabei bilden Migrant*innenorganisationen und neue deutsche Organisationen seit Jahrzehnten eine tragende Säule der Einwanderungsgesellschaft – und das bei einer Strukturförderung von gerade einmal 2 Mio. Euro.

Was der Regierungsentwurf konkret bedeutet

Der Vergleich mit dem Vorjahreshaushalt zeigt: Während die institutionelle Basis, etwa der Titel der Integrations-/ Antirassismusbeauftragten oder die Zuschüsse an die Wohlfahrtsverbände, weitgehend stabil bleibt, werden ausgerechnet die Mittel für Zugang, Beratung und communitynahe Teilhabe deutlich zurückgefahren. Die Integrationskurse werden mit −44,5 % nahezu halbiert, die Asylverfahrensberatung trotz positiver Evaluation um −79,6 % gekürzt, „Zusammenhalt durch Teilhabe“ sinkt um −37,8 % und das Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“ wird mit −96,1 % faktisch abgeschafft. Zusammen mit der Umbenennung des zentralen Demokratietitels weg von „Vielfalt und Toleranz“ hin zu „Extremismusprävention“ und der Änderung der Förderrichtlinie von „Demokratie leben!“ ergibt sich eine erkennbare inhaltliche Schwerpunktverschiebung, nicht nur eine reine Kürzungsrunde.

Was wir fordern

  • Community-basierte Beratung strukturell und nachhaltig in allen Förderrichtlinien verankern.
  • Strukturförderung beim BAMF und Houses of Resources deutlich ausweiten und langfristig für fünf Jahre absichern.
  • Zusammenhalt durch Teilhabe: Kürzung von 37,8 % zurücknehmen und Förderrichtlinien „MO-freundlich“ gestalten.
  • Demokratie leben!: Infrastrukturförderung erhalten, „Menschen stärken Menschen“ nicht abschaffen, verbindliche Förderquote für MOs und ndOs.
  • Bundesbeauftragten-Stelle gegen Anti-Schwarzen Rassismus gesetzlich verankern.
  • (Post)migrantische Familienverbände und Wohlfahrtsverbände strukturell und institutionell fördern statt weiter kürzen.

Im September beginnt mit der ersten Lesung im Bundestag die entscheidende Phase des Haushaltsverfahrens 2027. Wir fordern die Mitglieder des Haushaltsausschusses und die zuständigen Fachpolitiker*innen auf, die Kürzungen in den kommenden Wochen zu revidieren.

Weitere Informationen

Unsere zehn aktualisierten Forderungen im Detail finden Sie im Papier „Vielfalt zum Nulltarif? Vom Sparen zum Kahlschlag„. Den ausführlichen Vergleich des Regierungsentwurfs 2027 mit unseren Forderungen 2026 – inklusive Zahlen, Zeitplan und Einschätzung – finden Sie in unserer Mitgliederinformation Juli 2026. Die Forderungen zu dem Haushalt 2026 finden Sie im Papier „Vielfalt zum Nulltarif? – Das wird teuer!“

Kontakt: info@bk-mo.de

Über 80 Verbände unterstützen von Rechtsextremen bedrohte Bürger*innen

Bündnis „Zusammen für Demokratie“ stellt Solidaritätsvereinbarung für bedrohte Engagierte und Einrichtungen vor

Berlin, 27. August 2026. Die im Bündnis „Zusammen für Demokratie“ zusammengeschlossenen Verbände wollen Personen und Einrichtungen, die von Rechtsextremen attackiert oder bedroht werden, gemeinsam unterstützen. Wer wegen seines Einsatzes für die Demokratie angegriffen wird, soll nicht allein bleiben. Das ist das Ziel einer Solidaritätsvereinbarung, die von mehr als 80 Verbänden unterstützt wird – darunter Gewerkschaften, die großen christlichen Kirchen, Sportverbände sowie zahlreiche Menschenrechts-, Sozial- und Umweltorganisationen.

Nach Anschlägen auf Jugend- oder Kulturzentren, bei Hasskampagnen gegen Menschen, die sich öffentlich äußern, oder wenn ehrenamtlich Engagierte bedroht werden, wollen die Bündnismitglieder gemeinsam Unterstützung organisieren. Je nach Situation kann das etwa durch öffentliche Solidarität, rechtliche Hilfe oder finanzielle Unterstützung geschehen.

Mit der Vereinbarung reagieren die Verbände auf zunehmende Angriffe und Anfeindungen gegen Menschen und Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Ziel ist es, Betroffenen Rückhalt zu geben und sie darin zu bestärken, ihr Engagement fortzusetzen. Angriffe auf einzelne Menschen oder Organisationen sollen nicht dazu führen, dass sie sich zurückziehen oder mit der Bedrohung allein bleiben.

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), erklärt: „Lassen wir uns nicht spalten. Spaltung schwächt unsere Gesellschaft. Wir setzen dem Solidarität entgegen und bieten mit der Solidaritätsvereinbarung Schutz, Öffentlichkeit und Unterstützung. Wenn Einzelne angegriffen werden, dann stehen wir zusammen.“

Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt betont: „Der Anschlag auf den CSD Berlin traf einen Ort des Kampfes für queere Rechte und steht gerade deshalb für den steigenden queerfeindlichen Hass in Deutschland. Ein Angriff auf queere Rechte ist immer auch ein Angriff auf demokratische Räume. Daher stehen wir gemeinsam für Vielfalt und Demokratie.“

Sophie Lampl, Geschäftsführende Vorständin von Greenpeace Deutschland, sagt: „Unsere Zivilgesellschaft ist die fünfte Säule der Demokratie. Rund 27 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich für Umwelt, Menschenrechte oder sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Als kritische Organisationen schauen wir den Regierenden auf die Finger, machen Missstände sichtbar und bringen mit unserer Expertise Lösungen im Sinne des Gemeinwohls ein.”

Rüdiger Schuch, der Präsident der Diakonie Deutschland, betont: „Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie erleben Gewaltandrohung, spüren bisweilen Angst und Unsicherheit, weil sie für andere da sind, etwa in der Migrationsberatung oder der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Das erleben auch Menschen, die sich bei uns ehrenamtlich engagieren. Hass und Hetze statt Respekt und Anerkennung. Genau hier setzt die Solidaritätsvereinbarung des Bündnisses an: Mit Anfeindungen soll niemand allein umgehen müssen, sondern das wollen wir gemeinsam tun.“

Karen Taylor, Vorständin der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen, sagt: „Die Ziele wechseln, das Muster bleibt gleich. Heute trifft es eine migrantische Organisation, morgen eine queere Initiative, übermorgen eine Umweltorganisation oder Gewerkschaft. Unsere Antwort ist nicht Rückzug, sondern organisierte Solidarität. Wenn eine Organisation angegriffen wird, bleibt sie nicht allein. So ist klar: Solidarität ist kein Gefühl. Solidarität ist eine gemeinsame Verantwortung.“

Das Bündnis „Zusammen für Demokratie“ wurde 2024 gegründet, um das Engagement der beteiligten Verbände für Demokratie und Menschenrechte zu bündeln. Mit der Solidaritätsvereinbarung wollen die Mitgliedsorganisationen ihre Unterstützung für bedrohte Bürger*innen und Einrichtungen gemeinsam und verlässlich organisieren.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Dokument: Solidaritaetsvereinbarung_Pressemappe.pdf

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Jonas Frykman [er,ihm], Margaretha Eich [sie,ihr]

 

E-Mail: info@zusammen-fuer-demokratie.de

Telefon: +49 1579 2490625