Allein der Aufenthaltsstatus darf Familien nicht verdächtig machen!

Pressemitteilung – Berlin, 12.06.2026

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren geplante Verschärfungen in der Vaterschaftsanerkennung:

Gesetz belastet Familien in aufenthaltsrechtlich prekären Lebenslagen, unverheiratete Eltern und Kinder.

Der Bundestag berät heute abschließend über das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren den Gesetzentwurf scharf: Denn das Gesetz trifft Eltern, Kinder und Familien, die ohnehin rechtlich und sozial besonders verletzlich sind. Wer keinen gesicherten Aufenthalt hat, gerät schneller unter Verdacht.

Die Anerkennung der Vaterschaft soll in bestimmten Fällen von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig gemacht werden, wenn zwischen den Eltern ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht. Damit wird nicht ein konkreter Missbrauchsverdacht zum Ausgangspunkt behördlicher Prüfung, sondern die aufenthaltsrechtliche Situation eines Elternteils. Wer geduldet, ausreisepflichtig oder im Asylverfahren ist, muss mit zusätzlichen Hürden rechnen.

„Besonders herausgeforderte Familien brauchen Entlastung, nicht pauschale Verdächtigung. Ein unsicherer Aufenthaltsstatus darf kein Anlass sein, Elternschaft infrage zu stellen oder die rechtliche Absicherung eines Kindes zu verzögern“, erklärt Anna Sabel, Bundesgeschäftsführerin vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Bereits im Februar hatten sich über 40 Organisationen in einem offenen Brief gegen das Vorhaben gewandt. Sie warnten davor, Vaterschaftsanerkennungen in aufenthaltsrechtlich prekären Konstellationen pauschal unter Missbrauchsverdacht zu stellen. Die nun vorgenommenen Änderungen greifen diese Kritik nicht auf und gehen vollständig an der Lebensrealität betroffener Familien vorbei.

Die Folge des Gesetzes sind langwierige Verfahren mit gravierenden Auswirkungen auf Kinder:

„Wenn sich Vaterschaftsanerkennungen verzögern, fehlt Kindern über Monate ein rechtlich abgesicherter zweiter Elternteil. Das widerspricht dem Kindeswohl und gefährdet stabile Bindungen“, so Ehsan Djafari, Vorstandsvorsitzender der BKMO. “Kinder dürfen nicht für die Situation ihrer Eltern haftbar gemacht werden, ihre Rechte und ihr Schutz müssen bedingungslos im Mittelpunkt stehen.“

Solange die Verfahren verschleppt werden, erhalten Kinder oft keine oder nur vorläufige Geburtsurkunden. Dadurch wird Müttern und Vätern etwa das zustehende Elterngeld oder die Elternzeit verwehrt, der Anspruch auf Kindergeld blockiert und der Unterhaltsvorschuss entfällt. Im schlimmsten Fall droht Kindern sogar Staatenlosigkeit, wenn ihnen ein vermeintliches Fehlverhalten der Eltern pauschal zugerechnet wird. Damit werden Kinder für Umstände bestraft, auf die sie keinerlei Einfluss haben.

Gravierend sind die Auswirkungen auch für Familien, bei denen ein Elternteil in einem Drittstaat lebt. Wird die Vaterschaftsanerkennung verzögert oder erschwert, verzögert sich auch der Familiennachzug für die Mutter oder den Vater, mit der Folge, dass Kinder und Eltern über lange Zeiträume getrennt bleiben.

„Das Gesetz verschärft bestehende Hürden beim Familiennachzug zusätzlich und nimmt bewusst in Kauf, dass Familien auseinandergerissen werden“, so Sabel.

Da die gesetzlich vorgesehene Evaluation erst in drei Jahren erfolgen soll, ist ein zeitnahes politisches Gegensteuern nicht absehbar. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften kündigen daher gemeinsam mit weiteren Organisationen ein zivilgesellschaftliches Monitoring an.

„Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes konsequent dokumentieren, Missstände sichtbar machen und die Politik nachdrücklich zum Handeln auffordern – im Interesse der betroffenen Kinder und Familien“, so Djafari und Sabel.

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und postmigrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft – getragen von Menschen, die Deutschland mitgestalten und verändern.

Über iaf e.V.: Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahrzehnten an den Schnittstellen von Familien-, Migrations-, Bildungs-, und Antidiskriminierungspolitik für die Interessen binationaler + transnationaler Familien und Partnerschaften.

Zur Pressemitteilung als PDF

Nach Gesetzentwurf: Migrant*innenorganisationen nennen AGG-Reform unzureichend

Als Teil des Bündnis AGG Reform-Jetzt! kritisiert die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) die heute vorgelegten Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) scharf.
Zwar enthalte der Entwurf einzelne Verbesserungen, bleibe angesichts des Ausmaßes rassistischer Diskriminierung im EU-Vergleich aber deutlich hinter dem notwendigen Reformbedarf zurück.

„Wenn Werte wie Gleichheit und Menschenwürde nicht rechtlich durchsetzbar sind bleiben sie leere Versprechen. Wer in Deutschland etwa auf dem Amt, bei der Wohnungssuche oder im Job benachteiligt wird und sich nicht wirksam dagegen wehren kann bekommt vom Staat das Signal: Deine Gleichbehandlung ist uns nicht wichtig.“ – Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der BKMO  

Rekord bei rassistischer Gewalt und Diskriminierung  

Laut der SOEP der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2026 geben Deutsche mit Migrationshintergrund in Befragungen als besonders häufigen Grund für erlebte Diskriminierung an, nicht als deutsch wahrgenommen zu werden. In einer repräsentativen Befragung der Europäischen Grundrechteagentur gaben drei Viertel der Schwarzen Menschen in Deutschland an, in den vorangegangenen fünf Jahren rassistisch diskriminiert worden zu sein. Im EU-Vergleich ist das der schlechteste Wert. 

Rassismus in Deutschland betrifft nicht nur Menschen, die eingewandert sind. Er trifft ebenso Menschen, die hier geboren wurden, deren Eltern oder Großeltern eingewandert sind, sowie Schwarze Deutsche und andere Gruppen, die seit Generationen Teil dieser Gesellschaft sind. Wir sind nicht durch unsere Herkunft verbunden, sondern durch die Erfahrung, als fremd wahrgenommen und behandelt zu werden.Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der BKMO 

2024 zählte das Bundesinnenministerium 19.481 sogenannte fremdenfeindliche Straftaten, darunter 1.275 Körperverletzungen. Die Gesamtzahl ist um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht.  

Was das Bündnis jetzt fordert  

Vor diesem Hintergrund fordern die BKMO und das Bündnis AGG Reform-Jetzt! im weiteren parlamentarischen Verfahren substanzielle Nachbesserungen: 

  1. Die Geltendmachungsfrist muss auf mindestens ein Jahr verlängert werden, statt der im Entwurf vorgesehenen vier Monate.   
  2. Ein Verbandsklagerecht muss eingeführt werden, damit Organisationen stellvertretend für Betroffene klagen können.   
  3. Der Diskriminierungsschutz muss auf öffentliche Stellen ausgeweitet werden, also auf Behörden und staatliche Einrichtungen.   
  4. Weitere Diskriminierungsmerkmale wie Staatsangehörigkeit und sozialer Status müssen aufgenommen werden.   
  5. Die Entschädigung muss so gestaltet sein, dass sie tatsächlich abschreckt  
  6. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss mit echten Untersuchungsbefugnissen, haushälterischer Eigenständigkeit und ausreichend Personal ausgestattet werden. 

Das AGG als Säule der Willkommenskultur und Prüfstein staatlicher Glaubwürdigkeit  

Wer Einwanderung als gesellschaftliche Realität anerkennt und Fachkräfte aus dem Ausland wirbt, muss auch gewährleisten, dass diese Menschen rechtlich geschützt sind. Das AGG ist keine bürokratische Formalität, sondern eine strukturelle Voraussetzung für Teilhabe und Zugehörigkeit. Es ist eine Säule der Willkommenskultur. 

Besonders schwer wiegt, dass Diskriminierungen durch Behörden und öffentliche Stellen im AGG kaum erfasst sind. Dass Menschen aus Einwandererfamilien bei Behörden und im Kontakt mit der Polizei öfter diskriminiert werden als Menschen ohne Migrationshintergrund, zeigt eine repräsentative Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wenn staatliches Fehlverhalten folgenlos bleibt, untergräbt das das Gleichheitsgebot der Verfassung. Der Staat muss mit seinem eigenen Handeln Vorbild sein.  

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und postmigrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft – getragen von Menschen, die Deutschland mitgestalten und verändern. 

Über das Bündnis AGG Reform-Jetzt!: Das Bündnis vereint 100 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der Antidiskriminierungsarbeit sowie Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten. Mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Expertise im Diskriminierungsschutz unterstützt das Bündnis die anstehende AGG-Reform und fordert eine umfassende Novellierung des Gesetzes. Die vorliegende gemeinsame Stellungnahme bündelt die verbandsübergreifenden und aus Sicht der Unterzeichnenden zentralen Änderungen für eine wirksame Stärkung des AGG.

Pressemitteilung (PDF)

Taliban-Konsulate als Räume für Angst, Kontrolle und Extremismus


Pressemitteilung – Berlin, 16. Januar 2026

Mit großer Sorge beobachten wir die Aufnahme konsularischer Tätigkeiten unter direkter oder indirekter Kontrolle der Taliban.

Diese Einrichtungen sind keine neutralen Verwaltungsstellen, sondern faktisch unüberprüfbare Außenposten eines extremistischen Regimes, das systematisch Menschenrechte verletzt, insbesondere die Rechte von Frauen, Minderheiten, Medienschaffenden und politischen Gegner:innen. Ihre Existenz und faktische Anerkennung werfen grundlegende rechtliche, sicherheitspolitische und humanitäre Fragen auf:

1. Mit diesen konsularischen Strukturen entstehen rechtsfreie Räume, die sich der Kontrolle deutscher Behörden weitgehend entziehen. Es gibt keine verlässlichen Mechanismen zur Überprüfung von Personal, Abläufen oder Datenverwendung. In diesen Kontexten besteht die reale Gefahr, dass personenbezogene Informationen gesammelt, weitergegeben oder missbraucht werden.

2. Hinzu kommt eine sicherheitspolitische Dimension: In unregulierten Strukturen besteht die Möglichkeit, dass extremistische Ideologien offen geäußert, normalisiert oder weitergegeben werden. Sie können zu Orten werden, an denen Taliban-Narrative legitimiert, Machtansprüche reproduziert und oppositionelle Stimmen eingeschüchtert werden. Das stellt eine potenzielle Gefahr dar, nicht nur für die Afghanistan-Diaspora, sondern auch für die innere Sicherheit in Deutschland.

3. Gleichzeitig stehen tausende Menschen aus Afghanistan vor einem massiven administrativen Dilemma. Ohne gültige Pässe können sie ihren Aufenthalt nicht sichern, keine Arbeitsverträge verlängern und teilweise nicht einmal grundlegende Behördengänge erledigen. Die faktische Erwartung, Passangelegenheiten über Taliban-Strukturen abzuwickeln, verkennt die Realität der Betroffenen.

4. Auch deutsche Verwaltungen geraten dadurch zunehmend unter Druck. Ausländerbehörden, Jobcenter und andere Stellen sehen sich mit rechtlichen Grauzonen konfrontiert, die sie weder verursacht haben noch auflösen können.

Wir empfehlen:

Eine klare Absage an die Vorstellung, der Kontakt zu Taliban-Konsulaten sei „sicher“ oder „zumutbar“ für Menschen aus Afghanistan in Deutschland. Die Entwicklung alternativer, staatlich abgesicherter Verfahren zur Passverlängerung und Identitätsklärung ohne Einbindung von Taliban-Strukturen. Klare politische Leitlinien für Behörden, um Rechtsunsicherheit und uneinheitliche Praxis zu vermeiden. Die konsequente Berücksichtigung von Sicherheits- und Radikalisierungsrisiken bei allen Fragen konsularischer Anerkennung.

Zur Pressemitteilung als PDF

BKMO X: Erfolgreicher Austausch und Neuwahl des Vorstandes

Pressemitteilung – Berlin, 07. Oktober 2025

Nach einer erfolgreichen 10. Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen in Berlin am 19. Und 20. September stellt die BKMO ihren neuen Vorstand vor.

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) fand in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal statt und hat sich erneut als zentraler Ort des Dialogs, der Vernetzung und des gemeinsamen Gestaltens der Migrationsgesellschaft erwiesen. Zahlreiche Vertreter*innen von Migrant*innenorganisationen, Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft kamen zusammen, um aktuelle Herausforderungen zu diskutieren, Perspektiven zu teilen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.


Neuigkeiten im Vorstand
Im Rahmen der anschließenden BKMO-Vereinsmitgliederversammlung stellte sich der Vorstand der BKMO mit ein paar Neuerungen auf: Neuer Co-Vorsitzender der BKMO ist neben Karen Taylor nun Ehsan Djafari, der als Vorsitzender der Iranischen Gemeinde in Deutschland, den Vorstandsvorsitz von Mamad Mohamad übernimmt. Zu seiner Wahl sagte er: „Eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft entsteht dort, wo Herkunft nicht über Chancen entscheidet und Vielfalt nicht nur sichtbar, sondern gestaltend wirkt. Das ist auch mein Ziel bei der BKMO. Mit klarer Stimme, gemeinsamen Strategien und dem Anspruch, Gesellschaft aktiv mitzugestalten.“ Mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem Engagement für eine starke und vielfältige Migrant*innen-Selbstorganisation bringt Herr Djafari wichtige Impulse für die zukünftige Arbeit der BKMO mit. Zudem wurde Eter Hachmann, Vertreterin des Dachverbands der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland, als neue Beisitzerin im Vorstand gewählt. Sie betont: „Ich, als Kommunalpolitikerin im Osten, weiß wie wichtig starke Strukturen und Netzwerke sind, daher bin ich froh darüber, ein Teil der schönsten migrantischen Familie Deutschlands – der BKMO – zu sein.“

Die BKMO dankt Mamad Mohamad für seinen unermüdlichen Einsatz in den vergangenen Jahren und freut sich auf die kommenden Aufgaben unter der neuen Führung.

Über die BKMO
Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist das bundesweite Forum für Austausch, Kooperation und Interessenvertretung von Migrant*innenorganisationen in Deutschland. Sie stärkt die politische Teilhabe, setzt Impulse für gesellschaftliche Debatten und wirkt aktiv an der Gestaltung einer vielfältigen und demokratischen Gesellschaft mit.

Zur Pressemitteilung als PDF

Mit Uns. Zukunft Gestalten: Die 10. BKMO-Konferenz zeigt Lösungen, Perspektiven und Visionen der Migrationsgesellschaft 

Pressemitteilung – Berlin, 15. September 2025

Am 19. September 2025 lädt die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen zur 10. Jährlichen Konferenz nach Berlin ins Mitosis Lab ein. Unter dem Motto Mit Uns kommen Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und migrantischen Communities zusammen, um Antworten auf die zentralen Fragen unserer Migrationsgesellschaft zu finden.

Die Demokratie in Deutschland steht vor ernsten Herausforderungen: 39% für die AfD in den Umfragewerten zur nächsten Bundestagswahl und drittstärkste Kraft bei den Landtagswahlen in NRW. Polarisierung, wachsendes Misstrauen gegenüber Institutionen sowie migrationsfeindliche und rassistische Strömungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Attacken auf Zivilgesellschaft, Menschen mit Migrationsgeschichte und Politiker*innen greifen zunehmend das Fundament unseres Miteinanders an. Zugleich wächst der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte stetig. Sollte das nicht bedeuten, dass ihre Stimmen auch vermehrt Platz bekommen?  

Jubiläum von „Wir schaffen das“ ohne Migrant*innen? 

Und während Deutschland 10 Jahre wir schaffen „Wir schaffen das“ in den Medien Revue passieren lässt zeig sich deutlich, welche Perspektiven beim Thema Integration nicht priorisiert werden. Die Stimmen migrantischer Communities und Geflüchteter werden mehrheitlich ausgespart, obwohl sie es sind, die einen großen Teil der Integrationsarbeit leiste(te)n. Umso dringlicher ist die Frage, wie Demokratie so gestaltet werden kann, dass sie allen Stimmen Gehör schenkt, Teilhabe ermöglicht und den sozialen Zusammenhalt stärkt.

Wir sind Teil der Antwort – gesellschaftlich unverzichtbar

Migrantische Communities planen aktiv unsere gemeinsame Zukunft. Die BKMO X behauptet nichts weniger als: Migrant*innen selbst sind eine zwangsläufige Antwort auf die vielfachen Fragen unserer Migrationsgesellschaft. Sie setzen dem Rechtspopulismus etwas entgegen, nicht nur rhetorisch, sondern mit Praxis, Perspektive und Teilhabe. Migrant*innenorganisationen haben kluge, zukunftsweisende Antworten darauf, wie diese Gesellschaft gemeinsam vorangebracht werden kann – in Betrieben und in den Kommunen. Und in der Zukunft: Wie Integration am Arbeitsplatz tatsächlich gelingt, welche Aufgaben der Integration in kommunaler Verantwortung liegen und wie Migration lokal gestaltet wird. Und Visionen, konkrete Lösungsansätze für gesellschaftliches Zusammenwachsen.  

Die BKMO lädt alle Vertreter*innen der Presse herzlich ein: Seien Sie Teil dieser Konferenz, mit Panels, die Antworten liefern, Perspektiven ändern und die Zukunft gestalten. Ihre Berichterstattung kann medial einen neuen Akzent setzen: weg vom Beobachter, hin zu den handelnden Stimmen jener, um deren Fragen und Herausforderungen es wirklich geht.

Zur Pressemitteilung als PDF

10 Jahre „Wir schaffen das“: Integration als Infrastrukturmaßnahme anerkennen

Pressemitteilung – Berlin, 31.08.2025

Die BKMO zieht Bilanz: Viel wurde bewältigt, aber nicht nur dank, sondern oft trotz der Bundesregierung. Wenn “Wir schaffen das” auch in Zukunft gelten soll, muss Politik endlich wieder Teil des “Wir” werden.

genau zehn Jahren prägte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Satz „Wir schaffen das“. Heute, ein Jahrzehnt später, ziehen wir als Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) Bilanz: Deutschland hat die Aufnahme und Integration von Hunderttausenden Geflüchteten gemeistert. Nicht perfekt, aber mit sichtbaren Erfolgen. 

„Die Menschen sind untergebracht, viele arbeiten, Kinder gehen in die Schule, zahlreiche sind längst eingebürgert. Wir haben als Gesellschaft bewiesen: Ja, wir können das schaffen!“, erklärt Mamad Mohamad, Co-Vorsitzender der BKMO. „Das war nur möglich mit viel Eigeninitative von migrantischen Communities und weil Zivilgesellschaft, Migrant*innenorganisationen und unzählige Engagierte in Deutschland Verantwortung übernommen haben.“ 

Gleichzeitig betont Mohamad: “Integration ist eine Daueraufgabe und braucht politische Priorität. Sie ist keine Nebensache, sondern Teil der Infrastruktur. Wer Bahnhöfe und Straßen finanziert, muss auch in Sprachkurse, Teilhabeprojekte und die Unterstützung von Kommunen investieren. Denn das sind die Grundlagen für unser Zusammenleben.” Deshalb fordert die BKMO ein Sondervermögen, das auch Integration und Migrant*innenorganisationen stärkt. 

Vor 10 Jahren titelte die Bild-Zeitung: “Vorbildlich! So helfen BILD-Leser den Flüchtlingen” und startet eine große Aktion “Wir helfen”, um Menschen zu motivieren, Geflüchtete solidarisch zu unterstützen. Aus heutiger Perspektive, wo wir eine Verengung des Diskurses hin zu Kontrolle und Abwehr von Geflüchteten erleben, scheint das undenkbar. BKMO-Vorsitzender Mohamad erklärt dazu: “Die Grenzkontrollen sind keine hilfreiche Maßnahme, sondern ein fehlgeleiteter Kontrollversuch – was wirklich zählt, funktionierende Strukturen vor Ort, fairer Zugang zum Arbeitsmarkt und gleiche soziale Rechte, rücken gleichzeitig für alle in den Hintergrund.” 

Unser Fazit nach zehn Jahren: 
Wir – migrantische Communities, Zivilgesellschaft, Kommunen – haben gezeigt, dass wir Integration möglich machen. Aber wenn „Wir schaffen das“ auch in Zukunft gelten soll, braucht es wieder ein gemeinsames Handeln. Die Bundesregierung muss aufhören, Integration auszubremsen – und anfangen, sie als gesamtgesellschaftliche Investition ernst zu nehmen. 

Zur Pressemitteilung als PDF