AfD stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt: BKMO fordert konsequente Abgrenzung und Schutz migrantischen Lebens

Pressemitteilung – Berlin, 7.09.2026

AfD stärkste Kraft in Sachsen-Anhalt: BKMO fordert konsequente Abgrenzung und Schutz migrantischen Lebens
 
Die AfD ist nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis mit 43,8 stärkste Kraft bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt geworden, bleibt jedoch ohne absolute Mehrheit. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) sieht darin ein alarmierendes Signal für die Demokratie und fordert die demokratischen Parteien zu einer verbindlichen Abgrenzung auf.

Der AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Jede direkte oder indirekte Zusammenarbeit mit der Partei muss ausgeschlossen bleiben. Ehsan Djafari, Co-Vorstandsvorsitzender der BKMO, erklärt: „Dieses Ergebnis ist ein Stresstest für die Demokratie in ganz Deutschland. Für Menschen mit Migrationsgeschichte geht es um ihre Sicherheit, ihre Rechte und ihre Zugehörigkeit. Wer jetzt taktisch laviert, statt klare Grenzen zu ziehen, setzt ihr Vertrauen in den demokratischen Staat aufs Spiel.“
 
Die BKMO warnt davor, migrationsfeindliche Positionen zu übernehmen oder gesellschaftliche Probleme auf Zuwanderung zu reduzieren. Menschen mit Migrationsgeschichte gestalten Sachsen-Anhalt mit und tragen zu seiner wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung bei. „Wer migrantische Menschen ausgrenzt, gefährdet die Zukunft des Landes. Die Antwort auf den Erfolg der AfD muss eine Politik sein, die Probleme löst, gleichberechtigte Teilhabe sichert und den Zusammenhalt stärkt“, so Djafari.
 
Die BKMO fordert drei verbindliche Grundsätze:
  1. Keine Zusammenarbeit mit der AfD: keine Koalition, keine Tolerierung und keine Mehrheiten, die gezielt auf ihre Stimmen bauen.
  2. Keine Übernahme migrationsfeindlicher Positionen: Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Gleichbehandlung sind nicht verhandelbar.
  3. Verlässlicher Schutz und dauerhafte Förderung: Migrant*innenorganisationen, Beratungsstellen sowie Antidiskriminierungs- und Empowermentprojekte brauchen langfristige Finanzierung und wirksamen Schutz vor Bedrohungen.
 
Die Brandmauer muss sich im politischen Handeln beweisen. Menschen mit Migrationsgeschichte müssen darauf vertrauen können, dass der Staat ihre Rechte schützt und ihre gleichberechtigte Teilhabe gewährleistet“, betont Djafari.
 
Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 migrantischen und postmigrantischen Initiativen. Sie setzt sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein.

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Über 80 Verbände unterstützen von Rechtsextremen bedrohte Bürger*innen

Bündnis „Zusammen für Demokratie“ stellt Solidaritätsvereinbarung für bedrohte Engagierte und Einrichtungen vor

Berlin, 27. August 2026. Die im Bündnis „Zusammen für Demokratie“ zusammengeschlossenen Verbände wollen Personen und Einrichtungen, die von Rechtsextremen attackiert oder bedroht werden, gemeinsam unterstützen. Wer wegen seines Einsatzes für die Demokratie angegriffen wird, soll nicht allein bleiben. Das ist das Ziel einer Solidaritätsvereinbarung, die von mehr als 80 Verbänden unterstützt wird – darunter Gewerkschaften, die großen christlichen Kirchen, Sportverbände sowie zahlreiche Menschenrechts-, Sozial- und Umweltorganisationen.

Nach Anschlägen auf Jugend- oder Kulturzentren, bei Hasskampagnen gegen Menschen, die sich öffentlich äußern, oder wenn ehrenamtlich Engagierte bedroht werden, wollen die Bündnismitglieder gemeinsam Unterstützung organisieren. Je nach Situation kann das etwa durch öffentliche Solidarität, rechtliche Hilfe oder finanzielle Unterstützung geschehen.

Mit der Vereinbarung reagieren die Verbände auf zunehmende Angriffe und Anfeindungen gegen Menschen und Organisationen, die sich für Demokratie und Menschenrechte einsetzen. Ziel ist es, Betroffenen Rückhalt zu geben und sie darin zu bestärken, ihr Engagement fortzusetzen. Angriffe auf einzelne Menschen oder Organisationen sollen nicht dazu führen, dass sie sich zurückziehen oder mit der Bedrohung allein bleiben.

Yasmin Fahimi, Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), erklärt: „Lassen wir uns nicht spalten. Spaltung schwächt unsere Gesellschaft. Wir setzen dem Solidarität entgegen und bieten mit der Solidaritätsvereinbarung Schutz, Öffentlichkeit und Unterstützung. Wenn Einzelne angegriffen werden, dann stehen wir zusammen.“

Andre Lehmann aus dem Bundesvorstand des LSVD Verband Queere Vielfalt betont: „Der Anschlag auf den CSD Berlin traf einen Ort des Kampfes für queere Rechte und steht gerade deshalb für den steigenden queerfeindlichen Hass in Deutschland. Ein Angriff auf queere Rechte ist immer auch ein Angriff auf demokratische Räume. Daher stehen wir gemeinsam für Vielfalt und Demokratie.“

Sophie Lampl, Geschäftsführende Vorständin von Greenpeace Deutschland, sagt: „Unsere Zivilgesellschaft ist die fünfte Säule der Demokratie. Rund 27 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich für Umwelt, Menschenrechte oder sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Als kritische Organisationen schauen wir den Regierenden auf die Finger, machen Missstände sichtbar und bringen mit unserer Expertise Lösungen im Sinne des Gemeinwohls ein.”

Rüdiger Schuch, der Präsident der Diakonie Deutschland, betont: „Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie erleben Gewaltandrohung, spüren bisweilen Angst und Unsicherheit, weil sie für andere da sind, etwa in der Migrationsberatung oder der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. Das erleben auch Menschen, die sich bei uns ehrenamtlich engagieren. Hass und Hetze statt Respekt und Anerkennung. Genau hier setzt die Solidaritätsvereinbarung des Bündnisses an: Mit Anfeindungen soll niemand allein umgehen müssen, sondern das wollen wir gemeinsam tun.“

Karen Taylor, Vorständin der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen, sagt: „Die Ziele wechseln, das Muster bleibt gleich. Heute trifft es eine migrantische Organisation, morgen eine queere Initiative, übermorgen eine Umweltorganisation oder Gewerkschaft. Unsere Antwort ist nicht Rückzug, sondern organisierte Solidarität. Wenn eine Organisation angegriffen wird, bleibt sie nicht allein. So ist klar: Solidarität ist kein Gefühl. Solidarität ist eine gemeinsame Verantwortung.“

Das Bündnis „Zusammen für Demokratie“ wurde 2024 gegründet, um das Engagement der beteiligten Verbände für Demokratie und Menschenrechte zu bündeln. Mit der Solidaritätsvereinbarung wollen die Mitgliedsorganisationen ihre Unterstützung für bedrohte Bürger*innen und Einrichtungen gemeinsam und verlässlich organisieren.

Mehr Informationen finden Sie in diesem Dokument: Solidaritaetsvereinbarung_Pressemappe.pdf

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

Jonas Frykman [er,ihm], Margaretha Eich [sie,ihr]

 

E-Mail: info@zusammen-fuer-demokratie.de

Telefon: +49 1579 2490625

 

Neue Förderaufrufe für „Demokratie leben!“ streichen bundesweite Infrastruktur: BKMO warnt vor Kahlschlag der (post)migrantischen Zivilgesellschaft

Pressemitteilung – Berlin, 02.07.2026 Mit den am Dienstag veröffentlichten neuen Förderaufrufen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ beendet die Bundesregierung ab 2027 die sog. bundeszentrale Infrastrukturförderung sowie die Förderung von Innovationsprojekten für etliche zivilgesellschaftliche Träger. Nach Einschätzung der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) verliert die (post)migrantische Zivilgesellschaft damit ihre wichtigste bundesweite Förderstruktur ausgerechnet in einer Zeit wachsender demokratischer Herausforderungen.

Mit dem Auslaufen der Programmbereiche „Bundeszentrale Infrastruktur“ und „Innovationsprojekte“ Ende 2026 verlieren bundesweit mehr als 200 Projekte ihre bisherige Fördergrundlage. Nachdem das Programm ursprünglich auf 4 bzw. sogar 8 Jahre angelegt war, führt das abrupte Ende nach 2 Jahren dazu, dass bundesweite Projektruinen entstehen, dass aufgebaute Netzwerke und schlussendlich Vertrauen zerschlagen werden. Migrant*innenorganisationen sind dabei besonders betroffen:

„Die Bundesregierung spart ausgerechnet an den Strukturen, die demokratischen Zusammenhalt jeden Tag praktisch organisieren, in Zeiten zunehmender Polarisierung und gesellschaftlicher Spannungen. Demokratieförderung kostet wenig, aber ihr Abbau wird unsere Gesellschaft teuer zu stehen kommen“, erklärt Karen Taylor, Co-Vorstandsvorsitzende der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen. Taylor ergänzt: „Besonders hart trifft das unsere Mitglieder im Osten. Am Beispiel des migrantischen Dachverbandes in Sachsen sehen wir, wie migrantische Vereine durch politischen Druck von rechtsextremer Seite in die Insolvenz getrieben werden können. Bundesprogramme wie Demokratie leben! könnten genau hier ansetzen: Vereine vor Ort stärken, denen kommunale und Landesmittel aufgrund der bedrohlichen politischen Entwicklungen gestrichen wurden oder künftig werden.”


Als Dachverband von über 70 Migrant*innenorganisationen sieht die BKMO den Wegfall dieser Förderbereiche mit großer Sorge. Die neue Förderarchitektur verkennt die besondere Rolle migrantischer Organisationen. Anders als etwa große Wohlfahrtsverbände oder Kirchen verfügen sie über keinerlei Regelfinanzierung, obwohl sie genauso staatliche Aufgaben übernehmen und ergänzen, wie bspw. Migrations-, Rechts- oder Sozialberatung. Die bundesweite Infrastrukturförderung schaffte die Voraussetzungen dafür, Expertise zu bündeln und Qualitätsstandards und Netzwerke nachhaltig aufzubauen.

„Migrant*innenorganisationen sind gleichberechtigte Partner und das muss auch anerkannt werden. Nur mit uns entsteht Chancengerechtigkeit. Nur mit uns entstehen Brücken zwischen migrantischen Communitys und Strukturen wie Schulen, Vereine oder kommunale Einrichtungen.“ so Ehsan Djafari, Co-Vorstandsvorsitzender der BKMO.


Migrantische Organisationen spiegeln die gesellschaftliche Realität wider: Rund 30% der Bevölkerung und mehr als 40% der Kinder und Jugendlichen in Deutschland haben eine Migrationsgeschichte. Demokratieförderung, die diese gesellschaftliche Realität nicht abbildet, verfehlt einen erheblichen Teil der Bevölkerung. Das Förderziel „Vielfalt gestalten“ ist Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt, demokratische Teilhabe und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und nicht Nebenaspekt. Vielfalt als selbstverständliche Grundlage des gemeinsamen Miteinanders kann und darf nicht durch einzelne Aspekte wie Integration und Teilhabe ersetzt werden. Eine resiliente Demokratie braucht starke zivilgesellschaftliche Partner. Nur eine Partnerschaft auf Augenhöhe kann garantieren, dass die Ziele des Programms erfolgreich erreicht werden. Wer stattdessen Strukturen abbaut, die Vertrauen schaffen, gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern und demokratische Teilhabe ermöglichen, gefährdet die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie.

Die BKMO fordert:

  • den Erhalt einer bundeszentralen Infrastruktur für Vielfalt, Teilhabe und Demokratieförderung
  • die konkrete Sicherung des Förderziels „Vielfalt gestalten“ in der neuen Förderrichtlinie
  • eine verlässliche, mehrjährige Finanzierung zivilgesellschaftlicher Strukturen
  • ein transparentes und partizipatives Verfahren unter Einbeziehung der Trägerexpertise sowie der Erkenntnisse der wissenschaftlichen Evaluationen
  • die Behandlung zivilgesellschaftlicher Organisationen als fachlich versierte Akteure und Partner auf Augenhöhe

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und postmigrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft – getragen von Menschen, die Deutschland mitgestalten und verändern.

Weitere Informationen: Das Gutachten zu den Hintergründen der Insolvenz des Dachverbands Sächsischer Migrant*innenorganisationen im Auftrag von DaMOst vom 15. April 2026 finden Sie hier.

Allein der Aufenthaltsstatus darf Familien nicht verdächtig machen!

Pressemitteilung – Berlin, 12.06.2026

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren geplante Verschärfungen in der Vaterschaftsanerkennung:

Gesetz belastet Familien in aufenthaltsrechtlich prekären Lebenslagen, unverheiratete Eltern und Kinder.

Der Bundestag berät heute abschließend über das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren den Gesetzentwurf scharf: Denn das Gesetz trifft Eltern, Kinder und Familien, die ohnehin rechtlich und sozial besonders verletzlich sind. Wer keinen gesicherten Aufenthalt hat, gerät schneller unter Verdacht.

Die Anerkennung der Vaterschaft soll in bestimmten Fällen von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig gemacht werden, wenn zwischen den Eltern ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht. Damit wird nicht ein konkreter Missbrauchsverdacht zum Ausgangspunkt behördlicher Prüfung, sondern die aufenthaltsrechtliche Situation eines Elternteils. Wer geduldet, ausreisepflichtig oder im Asylverfahren ist, muss mit zusätzlichen Hürden rechnen.

„Besonders herausgeforderte Familien brauchen Entlastung, nicht pauschale Verdächtigung. Ein unsicherer Aufenthaltsstatus darf kein Anlass sein, Elternschaft infrage zu stellen oder die rechtliche Absicherung eines Kindes zu verzögern“, erklärt Anna Sabel, Bundesgeschäftsführerin vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Bereits im Februar hatten sich über 40 Organisationen in einem offenen Brief gegen das Vorhaben gewandt. Sie warnten davor, Vaterschaftsanerkennungen in aufenthaltsrechtlich prekären Konstellationen pauschal unter Missbrauchsverdacht zu stellen. Die nun vorgenommenen Änderungen greifen diese Kritik nicht auf und gehen vollständig an der Lebensrealität betroffener Familien vorbei.

Die Folge des Gesetzes sind langwierige Verfahren mit gravierenden Auswirkungen auf Kinder:

„Wenn sich Vaterschaftsanerkennungen verzögern, fehlt Kindern über Monate ein rechtlich abgesicherter zweiter Elternteil. Das widerspricht dem Kindeswohl und gefährdet stabile Bindungen“, so Ehsan Djafari, Vorstandsvorsitzender der BKMO. “Kinder dürfen nicht für die Situation ihrer Eltern haftbar gemacht werden, ihre Rechte und ihr Schutz müssen bedingungslos im Mittelpunkt stehen.“

Solange die Verfahren verschleppt werden, erhalten Kinder oft keine oder nur vorläufige Geburtsurkunden. Dadurch wird Müttern und Vätern etwa das zustehende Elterngeld oder die Elternzeit verwehrt, der Anspruch auf Kindergeld blockiert und der Unterhaltsvorschuss entfällt. Im schlimmsten Fall droht Kindern sogar Staatenlosigkeit, wenn ihnen ein vermeintliches Fehlverhalten der Eltern pauschal zugerechnet wird. Damit werden Kinder für Umstände bestraft, auf die sie keinerlei Einfluss haben.

Gravierend sind die Auswirkungen auch für Familien, bei denen ein Elternteil in einem Drittstaat lebt. Wird die Vaterschaftsanerkennung verzögert oder erschwert, verzögert sich auch der Familiennachzug für die Mutter oder den Vater, mit der Folge, dass Kinder und Eltern über lange Zeiträume getrennt bleiben.

„Das Gesetz verschärft bestehende Hürden beim Familiennachzug zusätzlich und nimmt bewusst in Kauf, dass Familien auseinandergerissen werden“, so Sabel.

Da die gesetzlich vorgesehene Evaluation erst in drei Jahren erfolgen soll, ist ein zeitnahes politisches Gegensteuern nicht absehbar. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften kündigen daher gemeinsam mit weiteren Organisationen ein zivilgesellschaftliches Monitoring an.

„Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes konsequent dokumentieren, Missstände sichtbar machen und die Politik nachdrücklich zum Handeln auffordern – im Interesse der betroffenen Kinder und Familien“, so Djafari und Sabel.

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und postmigrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft – getragen von Menschen, die Deutschland mitgestalten und verändern.

Über iaf e.V.: Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahrzehnten an den Schnittstellen von Familien-, Migrations-, Bildungs-, und Antidiskriminierungspolitik für die Interessen binationaler + transnationaler Familien und Partnerschaften.

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Nach Gesetzentwurf: Migrant*innenorganisationen nennen AGG-Reform unzureichend

Als Teil des Bündnis AGG Reform-Jetzt! kritisiert die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) die heute vorgelegten Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) scharf.
Zwar enthalte der Entwurf einzelne Verbesserungen, bleibe angesichts des Ausmaßes rassistischer Diskriminierung im EU-Vergleich aber deutlich hinter dem notwendigen Reformbedarf zurück.

„Wenn Werte wie Gleichheit und Menschenwürde nicht rechtlich durchsetzbar sind bleiben sie leere Versprechen. Wer in Deutschland etwa auf dem Amt, bei der Wohnungssuche oder im Job benachteiligt wird und sich nicht wirksam dagegen wehren kann bekommt vom Staat das Signal: Deine Gleichbehandlung ist uns nicht wichtig.“ – Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der BKMO  

Rekord bei rassistischer Gewalt und Diskriminierung  

Laut der SOEP der Antidiskriminierungsstelle des Bundes von 2026 geben Deutsche mit Migrationshintergrund in Befragungen als besonders häufigen Grund für erlebte Diskriminierung an, nicht als deutsch wahrgenommen zu werden. In einer repräsentativen Befragung der Europäischen Grundrechteagentur gaben drei Viertel der Schwarzen Menschen in Deutschland an, in den vorangegangenen fünf Jahren rassistisch diskriminiert worden zu sein. Im EU-Vergleich ist das der schlechteste Wert. 

Rassismus in Deutschland betrifft nicht nur Menschen, die eingewandert sind. Er trifft ebenso Menschen, die hier geboren wurden, deren Eltern oder Großeltern eingewandert sind, sowie Schwarze Deutsche und andere Gruppen, die seit Generationen Teil dieser Gesellschaft sind. Wir sind nicht durch unsere Herkunft verbunden, sondern durch die Erfahrung, als fremd wahrgenommen und behandelt zu werden.Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der BKMO 

2024 zählte das Bundesinnenministerium 19.481 sogenannte fremdenfeindliche Straftaten, darunter 1.275 Körperverletzungen. Die Gesamtzahl ist um 29 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht.  

Was das Bündnis jetzt fordert  

Vor diesem Hintergrund fordern die BKMO und das Bündnis AGG Reform-Jetzt! im weiteren parlamentarischen Verfahren substanzielle Nachbesserungen: 

  1. Die Geltendmachungsfrist muss auf mindestens ein Jahr verlängert werden, statt der im Entwurf vorgesehenen vier Monate.   
  2. Ein Verbandsklagerecht muss eingeführt werden, damit Organisationen stellvertretend für Betroffene klagen können.   
  3. Der Diskriminierungsschutz muss auf öffentliche Stellen ausgeweitet werden, also auf Behörden und staatliche Einrichtungen.   
  4. Weitere Diskriminierungsmerkmale wie Staatsangehörigkeit und sozialer Status müssen aufgenommen werden.   
  5. Die Entschädigung muss so gestaltet sein, dass sie tatsächlich abschreckt  
  6. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes muss mit echten Untersuchungsbefugnissen, haushälterischer Eigenständigkeit und ausreichend Personal ausgestattet werden. 

Das AGG als Säule der Willkommenskultur und Prüfstein staatlicher Glaubwürdigkeit  

Wer Einwanderung als gesellschaftliche Realität anerkennt und Fachkräfte aus dem Ausland wirbt, muss auch gewährleisten, dass diese Menschen rechtlich geschützt sind. Das AGG ist keine bürokratische Formalität, sondern eine strukturelle Voraussetzung für Teilhabe und Zugehörigkeit. Es ist eine Säule der Willkommenskultur. 

Besonders schwer wiegt, dass Diskriminierungen durch Behörden und öffentliche Stellen im AGG kaum erfasst sind. Dass Menschen aus Einwandererfamilien bei Behörden und im Kontakt mit der Polizei öfter diskriminiert werden als Menschen ohne Migrationshintergrund, zeigt eine repräsentative Befragung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wenn staatliches Fehlverhalten folgenlos bleibt, untergräbt das das Gleichheitsgebot der Verfassung. Der Staat muss mit seinem eigenen Handeln Vorbild sein.  

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und postmigrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft – getragen von Menschen, die Deutschland mitgestalten und verändern. 

Über das Bündnis AGG Reform-Jetzt!: Das Bündnis vereint 100 zivilgesellschaftliche Organisationen aus der Antidiskriminierungsarbeit sowie Communityorganisationen, die die Interessen von Diskriminierung betroffener Personen vertreten. Mit langjähriger Erfahrung und fachlicher Expertise im Diskriminierungsschutz unterstützt das Bündnis die anstehende AGG-Reform und fordert eine umfassende Novellierung des Gesetzes. Die vorliegende gemeinsame Stellungnahme bündelt die verbandsübergreifenden und aus Sicht der Unterzeichnenden zentralen Änderungen für eine wirksame Stärkung des AGG.

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Taliban-Konsulate als Räume für Angst, Kontrolle und Extremismus


Pressemitteilung – Berlin, 16. Januar 2026

Mit großer Sorge beobachten wir die Aufnahme konsularischer Tätigkeiten unter direkter oder indirekter Kontrolle der Taliban.

Diese Einrichtungen sind keine neutralen Verwaltungsstellen, sondern faktisch unüberprüfbare Außenposten eines extremistischen Regimes, das systematisch Menschenrechte verletzt, insbesondere die Rechte von Frauen, Minderheiten, Medienschaffenden und politischen Gegner:innen. Ihre Existenz und faktische Anerkennung werfen grundlegende rechtliche, sicherheitspolitische und humanitäre Fragen auf:

1. Mit diesen konsularischen Strukturen entstehen rechtsfreie Räume, die sich der Kontrolle deutscher Behörden weitgehend entziehen. Es gibt keine verlässlichen Mechanismen zur Überprüfung von Personal, Abläufen oder Datenverwendung. In diesen Kontexten besteht die reale Gefahr, dass personenbezogene Informationen gesammelt, weitergegeben oder missbraucht werden.

2. Hinzu kommt eine sicherheitspolitische Dimension: In unregulierten Strukturen besteht die Möglichkeit, dass extremistische Ideologien offen geäußert, normalisiert oder weitergegeben werden. Sie können zu Orten werden, an denen Taliban-Narrative legitimiert, Machtansprüche reproduziert und oppositionelle Stimmen eingeschüchtert werden. Das stellt eine potenzielle Gefahr dar, nicht nur für die Afghanistan-Diaspora, sondern auch für die innere Sicherheit in Deutschland.

3. Gleichzeitig stehen tausende Menschen aus Afghanistan vor einem massiven administrativen Dilemma. Ohne gültige Pässe können sie ihren Aufenthalt nicht sichern, keine Arbeitsverträge verlängern und teilweise nicht einmal grundlegende Behördengänge erledigen. Die faktische Erwartung, Passangelegenheiten über Taliban-Strukturen abzuwickeln, verkennt die Realität der Betroffenen.

4. Auch deutsche Verwaltungen geraten dadurch zunehmend unter Druck. Ausländerbehörden, Jobcenter und andere Stellen sehen sich mit rechtlichen Grauzonen konfrontiert, die sie weder verursacht haben noch auflösen können.

Wir empfehlen:

Eine klare Absage an die Vorstellung, der Kontakt zu Taliban-Konsulaten sei „sicher“ oder „zumutbar“ für Menschen aus Afghanistan in Deutschland. Die Entwicklung alternativer, staatlich abgesicherter Verfahren zur Passverlängerung und Identitätsklärung ohne Einbindung von Taliban-Strukturen. Klare politische Leitlinien für Behörden, um Rechtsunsicherheit und uneinheitliche Praxis zu vermeiden. Die konsequente Berücksichtigung von Sicherheits- und Radikalisierungsrisiken bei allen Fragen konsularischer Anerkennung.

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