Es geht auch anders: Warum wir das Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz unterstützen

Wer die aktuelle Debatte über Flucht und Migration verfolgt, könnte den Eindruck gewinnen, dass Schutzsuchende vor allem als Problem betrachtet werden. Die politischen Vorschläge überschlagen sich: schnellere Abschiebungen, mehr Grenzkontrollen, weniger Rechte. Gleichzeitig geraten die Menschen aus dem Blick, um die es eigentlich geht.

Genau deshalb haben wir als Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) das neue „Memorandum für einen starken Flüchtlingsschutz“ mitunterzeichnet. Gemeinsam mit 274 weiteren Organisationen aus Zivilgesellschaft, Wohlfahrt, Menschenrechtsarbeit und migrantischer Selbstorganisation setzen wir ein Zeichen für eine andere Perspektive: eine Perspektive, die Menschenrechte, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Teilhabe ins Zentrum stellt.

Das Memorandum erscheint im Jahr des 75-jährigen Bestehens der Genfer Flüchtlingskonvention. Es erinnert an einen Grundsatz, der heute oft verloren zu gehen droht: Menschen, die vor Krieg, Verfolgung oder existenzieller Bedrohung fliehen, haben Anspruch auf Schutz. Dieses Versprechen war nie nur eine rechtliche Verpflichtung. Es ist Ausdruck eines gesellschaftlichen Selbstverständnisses, das auf Menschenwürde und Solidarität beruht.

Als migrantische Organisationen wissen wir, dass Debatten über Flucht und Migration selten abstrakt bleiben. Sie wirken sich unmittelbar auf das Leben von Menschen aus. Auf Familien, die Schutz suchen. Auf Communities, die seit Jahrzehnten Teil dieser Gesellschaft sind. Und auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt.

Besonders wichtig ist uns deshalb der Grundgedanke des Memorandums: Flüchtlingsschutz endet nicht bei der Aufnahme. Schutz bedeutet auch Teilhabe. Wer Menschen Sicherheit gibt, ihnen Zugang zu Bildung, Arbeit und gesellschaftlicher Mitgestaltung ermöglicht, stärkt nicht nur die Betroffenen, sondern die Gesellschaft als Ganzes.
Die aktuelle politische Diskussion vermittelt dagegen oft den Eindruck, Menschenrechte und gesellschaftliche Stabilität stünden in einem Widerspruch zueinander. Das Gegenteil ist der Fall. Gesellschaften werden nicht dadurch stärker, dass sie Schutzrechte abbauen. Sie werden stärker, wenn sie Vertrauen schaffen, Teilhabe ermöglichen und gleiche Rechte für alle gewährleisten.

Das Memorandum liefert dafür keine einfachen Parolen, sondern eine Vision. Es zeigt, wie ein Flüchtlingsschutz aussehen kann, der Sicherheit, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zusammendenkt. Von sicheren Fluchtwegen über faire Asylverfahren bis hin zu echter Mitbestimmung und politischer Teilhabe.
Für die BKMO ist klar: Die Stimmen von Menschen mit Flucht- und Migrationserfahrung müssen Teil dieser Debatte sein. Nicht als Betroffene am Rand, sondern als aktive Mitgestalter*innen einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft.

Denn die Frage, wie wir mit Schutzsuchenden umgehen, ist am Ende auch eine Frage danach, welche Gesellschaft wir sein wollen.

Eine Gesellschaft der Abschottung oder eine Gesellschaft des Zusammenhalts.

Allein der Aufenthaltsstatus darf Familien nicht verdächtig machen!

Pressemitteilung – Berlin, 12.06.2026

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren geplante Verschärfungen in der Vaterschaftsanerkennung:

Gesetz belastet Familien in aufenthaltsrechtlich prekären Lebenslagen, unverheiratete Eltern und Kinder.

Der Bundestag berät heute abschließend über das Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. kritisieren den Gesetzentwurf scharf: Denn das Gesetz trifft Eltern, Kinder und Familien, die ohnehin rechtlich und sozial besonders verletzlich sind. Wer keinen gesicherten Aufenthalt hat, gerät schneller unter Verdacht.

Die Anerkennung der Vaterschaft soll in bestimmten Fällen von der Zustimmung der Ausländerbehörde abhängig gemacht werden, wenn zwischen den Eltern ein sogenanntes aufenthaltsrechtliches Gefälle besteht. Damit wird nicht ein konkreter Missbrauchsverdacht zum Ausgangspunkt behördlicher Prüfung, sondern die aufenthaltsrechtliche Situation eines Elternteils. Wer geduldet, ausreisepflichtig oder im Asylverfahren ist, muss mit zusätzlichen Hürden rechnen.

„Besonders herausgeforderte Familien brauchen Entlastung, nicht pauschale Verdächtigung. Ein unsicherer Aufenthaltsstatus darf kein Anlass sein, Elternschaft infrage zu stellen oder die rechtliche Absicherung eines Kindes zu verzögern“, erklärt Anna Sabel, Bundesgeschäftsführerin vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V.

Bereits im Februar hatten sich über 40 Organisationen in einem offenen Brief gegen das Vorhaben gewandt. Sie warnten davor, Vaterschaftsanerkennungen in aufenthaltsrechtlich prekären Konstellationen pauschal unter Missbrauchsverdacht zu stellen. Die nun vorgenommenen Änderungen greifen diese Kritik nicht auf und gehen vollständig an der Lebensrealität betroffener Familien vorbei.

Die Folge des Gesetzes sind langwierige Verfahren mit gravierenden Auswirkungen auf Kinder:

„Wenn sich Vaterschaftsanerkennungen verzögern, fehlt Kindern über Monate ein rechtlich abgesicherter zweiter Elternteil. Das widerspricht dem Kindeswohl und gefährdet stabile Bindungen“, so Ehsan Djafari, Vorstandsvorsitzender der BKMO. “Kinder dürfen nicht für die Situation ihrer Eltern haftbar gemacht werden, ihre Rechte und ihr Schutz müssen bedingungslos im Mittelpunkt stehen.“

Solange die Verfahren verschleppt werden, erhalten Kinder oft keine oder nur vorläufige Geburtsurkunden. Dadurch wird Müttern und Vätern etwa das zustehende Elterngeld oder die Elternzeit verwehrt, der Anspruch auf Kindergeld blockiert und der Unterhaltsvorschuss entfällt. Im schlimmsten Fall droht Kindern sogar Staatenlosigkeit, wenn ihnen ein vermeintliches Fehlverhalten der Eltern pauschal zugerechnet wird. Damit werden Kinder für Umstände bestraft, auf die sie keinerlei Einfluss haben.

Gravierend sind die Auswirkungen auch für Familien, bei denen ein Elternteil in einem Drittstaat lebt. Wird die Vaterschaftsanerkennung verzögert oder erschwert, verzögert sich auch der Familiennachzug für die Mutter oder den Vater, mit der Folge, dass Kinder und Eltern über lange Zeiträume getrennt bleiben.

„Das Gesetz verschärft bestehende Hürden beim Familiennachzug zusätzlich und nimmt bewusst in Kauf, dass Familien auseinandergerissen werden“, so Sabel.

Da die gesetzlich vorgesehene Evaluation erst in drei Jahren erfolgen soll, ist ein zeitnahes politisches Gegensteuern nicht absehbar. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), und der Verband binationaler Familien und Partnerschaften kündigen daher gemeinsam mit weiteren Organisationen ein zivilgesellschaftliches Monitoring an.

„Wir werden die Auswirkungen dieses Gesetzes konsequent dokumentieren, Missstände sichtbar machen und die Politik nachdrücklich zum Handeln auffordern – im Interesse der betroffenen Kinder und Familien“, so Djafari und Sabel.

Über die BKMO: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und postmigrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft – getragen von Menschen, die Deutschland mitgestalten und verändern.

Über iaf e.V.: Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften engagiert sich seit Jahrzehnten an den Schnittstellen von Familien-, Migrations-, Bildungs-, und Antidiskriminierungspolitik für die Interessen binationaler + transnationaler Familien und Partnerschaften.

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Wenn der Rechnungshof Zivilgesellschaft zerstört: Was der Fall DSM für uns alle bedeutet 

Im März 2024 wurde der Dachverband Sächsischer Migrantinnenorganisationen (DSM) zahlungsunfähig. Über Jahre war er die zentrale Anlauf- und Vertretungsstruktur für rund siebzig migrantische Organisationen in Sachsen. Ein Gutachten von Dr. Felix Hoffmann (TU Chemnitz, Rat für Migration e.V.), erstellt im Auftrag des Dachverbands der Migrantinnenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst), kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der DSM wurde unrechtmäßig in die Insolvenz getrieben. 

Was war passiert? Die Sächsische Aufbaubank forderte rückwirkend rund 153.000 Euro aus Projekten zurück, die längst abgeschlossen und mehrfach geprüft waren. Zur gleichen Zeit lehnte sie ein bereits bewilligtes Großprojekt ab. Beides zusammen ließ dem Verband keinen Ausweg. Strafrechtlich ist dem DSM nie etwas nachgewiesen worden, die Anzeigen wurden eingestellt, auch vor Gericht hielten die zentralen Vorwürfe nicht stand. Den Verband hat es trotzdem die Existenz gekostet. 

Das Gutachten benennt drei Punkte, die uns beunruhigen. 

Der Sächsische Rechnungshof hat sich Wirkungen angemaßt, die ihm rechtlich gar nicht zustehen. Seine unverbindlichen Empfehlungen wurden behandelt, als wären sie Gerichtsurteile. Ein Widerspruch war praktisch unmöglich, weil Rückforderung und Projektablehnung zeitgleich kamen. 

Geförderten Vereinen wurde jede politische Betätigung untersagt, selbst öffentliche Stellungnahmen für demokratische Grundwerte galten als Verstoß gegen die Neutralität. Der Staatsrechtler Friedhelm Hufen (Universität Mainz) hält dem entgegen: Wer das so auslegt, gibt extremistischen Parteien ein Werkzeug in die Hand, jede Kritik an ihnen als Neutralitätsverletzung abzustempeln und kritische Stimmen mundtot zu machen. 

Und genau hier liegt die bundesweite Bedeutung. Das Gutachten spricht von einem Präzedenzfall auf dem Weg in eine „elektorale Autokratie“: Es werden keine Gesetze offen gebrochen. Zivilgesellschaft wird über bürokratische Wege Stück für Stück zum Schweigen gebracht. Diese Mechanismen funktionieren überall dort, wo migrantische Selbstorganisationen auf staatliche Förderung angewiesen sind. Also auch bei uns. 

Die sächsische Zivilgesellschaft hat nicht aufgegeben. Im November 2024 wurde in Leipzig der Landesverband Sächsischer Migrant*innenorganisationen (LASMO) gegründet, 26 Organisationen waren dabei. Wir begrüßen diese Neugründung und stehen solidarisch an ihrer Seite. 

Aus dem Fall leiten wir vier Forderungen an den Bund ab. Politische Interessenvertretung durch geförderte Vereine muss eindeutig als das anerkannt werden, was sie ist: demokratische Beteiligung, kein Neutralitätsverstoß. Rückwirkende Rückforderungen brauchen klare gesetzliche Grenzen. Die Prüfverfahren der Rechnungshöfe gehören reformiert. Und migrantische Dachverbände müssen verlässlich und über mehrere Jahre gefördert werden, statt von der jeweiligen politischen Lage abzuhängen. 

Unsere ausführliche Einschätzung mit allen vier Forderungen steht in unserer Mitgliederinformation (PDF). Das vollständige Gutachten ist öffentlich unter www.damost.de/aktuelles abrufbar. Wir empfehlen, beides in den eigenen Netzwerken zu teilen und die eigenen Förderverträge daraufhin zu prüfen, ob sie ähnliche Risiken enthalten. Bei Fragen oder für eine gemeinsame Stellungnahme: info@bk-mo.de

Gesetzentwurf zum Vereinsgesetz: Was auf „Ausländervereine“ zukommt 

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes beschlossen. Er trifft sogenannte „Ausländervereine“, und damit viele unserer Mitgliedsorganisationen unmittelbar. Das Verfahren steht noch am Anfang: Der Bundesrat kann bis zum 12. Juni 2026 Stellung nehmen, danach beraten die Abgeordneten im Bundestag. In dieser Phase lässt sich noch etwas bewegen. 

Wer gilt als Ausländerverein? 

Als „Ausländerverein“ gilt im Sinne des Vereinsgesetzes jeder Verein, dessen Mitglieder oder Leitungen überwiegend keine EU-Staatsangehörigkeit haben. EU-Bürger*innen zählen dabei nicht mit, und auch deutsche Mitglieder ändern nichts an der Einstufung, solange die Mehrheit keinen EU-Pass hat. 

Was sich konkret ändern würde 

Der Entwurf überführt bestehende Melde- und Auskunftspflichten aus der Durchführungsverordnung in ein formelles Gesetz. Drei Neuerungen fallen besonders ins Gewicht: 

  • Eine neue Offenlegungspflicht für Geld aus Ländern außerhalb von EU und EWR: Ab 10.000 Euro pro Geldgeber im Jahr müssen Vereine Betrag, Namen, Anschrift und Verwendungszweck innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde anzeigen (§ 20a). 
  • Eine erstmalige gesetzliche Grundlage, um Vereinsdaten an zwölf Sicherheitsbehörden weiterzugeben, darunter BfV, BKA, BND, sämtliche Landespolizeien und alle Staatsanwaltschaften (§ 24). 
  • Bußgelder, die von bisher höchstens 1.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro steigen, bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht sogar auf bis zu 50.000 Euro (§ 27). 

Unsere Einschätzung 

Offiziell wird das Vorhaben als datenschutzrechtliche Bereinigung dargestellt. Wir sehen das anders. Der Entwurf rückt „Ausländervereine“ pauschal in die Nähe von Extremismus und Terrorismusfinanzierung, ohne dass es dafür einen einzelnen Verdacht braucht. Ein Verein mit überwiegend deutschen Mitgliedern, der dasselbe Geld bekommt, bliebe außen vor. Und die weitreichende Datenweitergabe kann Menschen davon abhalten, sich in migrantischen Vereinen überhaupt politisch zu engagieren. Das passt schlecht zu einer Politik, die Demokratie und Teilhabe fördern will. 

Was ihr jetzt tun könnt 

Noch ist nichts entschieden. Wer betroffen ist oder Fragen hat, kann sich bei uns melden. Wir koordinieren eine gemeinsame Positionierung und sammeln Einschätzungen von Expert*innen. Je mehr Organisationen sich zu Wort melden, desto deutlicher wird das Signal. 

Alle Paragrafen im Detail und die vollständige Einschätzung der BKMO findet ihr in unserer Mitgliederinformation (PDF)