Die Berliner Senatsverwaltung für Integration plant eine Quote im öffentlichen Dienst für Menschen mit Migrationsgeschichte. Die Bundeskonferenz der Migrant:innenorganisationen begrüßt diesen Vorstoß.
Berlin hat 2010 als erstes Bundesland ein „Partizipations- und Integrationsgesetz“ (PartIntG) verabschiedet, um sicherzustellen, dass Migrant:innen und ihre Nachkommen gleichberechtigt in allen Bereichen teilhaben können. Eine Evaluierung des Gesetzes zeigt aber: Die Regelungen reichen nicht aus, das Gesetz wirkt nur symbolisch, da „adäquate Umsetzungsinstrumente“ fehlen[1]. Menschen aus Einwandererfamilien sind auch in Berlin noch weit entfernt von gleichberechtigter Teilhabe. Die Rot-Rot-Grüne Koalition in Berlin hatte zu Beginn ihrer Amtszeit im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie das PartIntG weiterentwickeln will. In dieser Novelle will die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nun eine Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte über 35 Prozent festschreiben, gemäß ihrem Anteil in der Stadtgesellschaft. Die BKMO, ein Zusammenschluss von über 50 (post)migrantischen Organisationen aus ganz Deutschland, begrüßt diesen Vorstoß.