Stellungnahme: Zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Die Bundeskonferenz der Migranti*nnenorganisationen (BKMO) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Als bundesweite Dachorganisation von Migrant*innenorganisationen bringt die BKMO die Perspektiven jener zivilgesellschaftlichen Akteure ein, die einen wesentlichen Beitrag zum Engagement, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur demokratischen Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft leisten.
Die BKMO versteht diese Stellungnahme ausdrücklich als konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Engagementpolitik des Bundes.

1. Würdigung des Gesetzentwurfs
Die BKMO begrüßt grundsätzlich:

  • die politische Aufwertung von Engagement- und Ehrenamtspolitik auf Bundesebene,
  • die stärkere Sichtbarkeit des Themas im Bundeskanzleramt,
  • die Anerkennung von Engagement als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe.

Diese Neuausrichtung bietet die Chance, Engagementpolitik strategischer, kohärenter und wirksamer zu gestalten.
Zugleich ist die Ausgestaltung der Governance-Strukturen der DSEE von entscheidender Bedeutung, da sie maßgeblich bestimmt, wessen Perspektiven gehört werden und wer an Entscheidungen beteiligt ist.

2. Demokratische Beteiligung und extrem kurze Anhörungsfrist
Die BKMO sieht die außergewöhnlich kurze Beteiligungsfrist für die Stellungnahme mit großer Sorge.
Demokratische Relevanz
Eine Beteiligungsfrist von nur wenigen Arbeitstagen:

  • erschwert eine sorgfältige inhaltliche Prüfung,
  • macht interne demokratische Abstimmungsprozesse faktisch unmöglich,
  • benachteiligt insbesondere ehrenamtlich getragene und strukturell weniger privilegierte Organisationen.

Gerade Migrant*innenorganisationen, die häufig mit begrenzten personellen und zeitlichen Ressourcen arbeiten, werden dadurch strukturell benachteiligt.

Bewertung
Eine solch verkürzte Beteiligungspraxis steht im Widerspruch zu den Zielen der Engagementförderung und läuft Gefahr, demokratische Mitwirkung formal zu ermöglichen, faktisch aber zu entwerten.
Beteiligung darf nicht auf dem Papier bestehen, sondern muss realistisch, inklusiv und wirksam sein.
Die BKMO regt daher an, künftige Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Zivilgesellschaft mit angemessenen Beteiligungsfristen auszugestalten.

3. Verfassungs- und teilhabepolitischer Rahmen
3.1 Art. 3 GG und strukturelle Gleichbehandlung

Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 des Grundgesetzes verpflichten den Staat nicht nur zur formalen Gleichbehandlung, sondern auch dazu, strukturelle Benachteiligungen aktiv zu vermeiden.
Für staatlich errichtete und finanzierte Stiftungen bedeutet dies:

  • Zugänge zu Entscheidungs- und Förderstrukturen müssen fair und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein,
  • gesellschaftliche Vielfalt muss sich strukturell in Governance-Gremien widerspiegeln.

3.2 Teilhabegerechtigkeit in der Einwanderungsgesellschaft
Migrant*innenorganisationen tragen in besonderem Maße:

  • zur sozialen Infrastruktur,
  • zur politischen Bildung,
  • zur Demokratieförderung und
  • zum Zusammenhalt in pluralen Gesellschaften bei.

Eine moderne Engagementpolitik muss diese Realität institutionell anerkennen und absichern.

4. Bewertung zentraler Regelungen des Gesetzentwurfs
4.1 Zusammensetzung und Entscheidungsmechanismen des Stiftungsrats
Die BKMO begrüßt:

  • die Erweiterung der zivilgesellschaftlichen Sitze,
  • die stärkere parlamentarische Beteiligung.

Gleichzeitig sieht sie kritisch:

  • die Konzentration von Vorsitz, Stichentscheid und Rechtsaufsicht im Bundeskanzleramt,
  • die ungleiche Verteilung der Benennungsrechte für zivilgesellschaftliche Vertreter*innen.

Bewertung

Auch wenn politische Steuerung legitim ist, muss sichergestellt werden, dass die DSEE nicht zu einer Struktur wird, in der staatliche Akteure dauerhaft dominieren und zivilgesellschaftliche Stimmen nur eine nachgeordnete Rolle spielen.

Die BKMO regt daher an:

  • eine stärkere Balance zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Stimmen,
  • den Verzicht auf einen automatischen Stichentscheid des Vorsitzes, da Stimmengleichheit fehlenden Konsens signalisiert.

4.2 Repräsentation migrationsgesellschaftlicher Perspektiven
Der Gesetzentwurf enthält bislang keine explizite Berücksichtigung migrationsgesellschaftlicher Vielfalt.

Bewertung
Ohne klare Leitplanken besteht die Gefahr, dass bestehende Unterrepräsentationen fortgeschrieben werden – trotz des hohen Anteils migrantischen Engagements.

Vorschlag
Die BKMO regt an:

  • einen verbindlichen Diversitäts- und Teilhabegrundsatz bei der Besetzung der zivilgesellschaftlichen Sitze zu verankern,
  • Migrant*innenorganisationen ausdrücklich als Teil der organisierten Zivilgesellschaft zu benennen.

4.3 Streichung der gesetzlichen Evaluierungspflicht
Die vorgesehene Streichung der Evaluierungspflicht bewertet die BKMO kritisch.

Bewertung
Regelmäßige Evaluation ist ein zentrales Instrument:

  • demokratischer Legitimation,
  • Transparenz,
  • lernender Weiterentwicklung staatlichen Handelns.

Vorschlag

  • Beibehaltung einer regelmäßigen, gesetzlich verankerten Evaluation (z. B. alle fünf Jahre),
  • Fortführung der Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag.

4.4 Subsidiaritätsprinzip und Förderlogik
Die BKMO teilt die Auffassung, dass die Rolle der finanziellen Förderung deutlicher als Kernauftrag der DSEE hervorgehoben werden sollte.
Engagementförderung bedeutet in erster Linie:

  • Ermöglichung, nicht Verdrängung zivilgesellschaftlicher Akteure,
  • Unterstützung von Vielfalt statt Vereinheitlichung.

5.Gesamtfazit

Die BKMO sieht im Gesetzentwurf eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Engagementpolitik des Bundes. Mit gezielten Nachbesserungen kann die DSEE ihre Rolle als unabhängige, pluralitätsorientierte und teilhabegerechte Bundesstiftung stärken – und damit dem Engagement in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft besser gerecht werden.
Die BKMO steht bereit, diesen Prozess konstruktiv und dialogorientiert zu begleiten.

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Taliban-Konsulate als Räume für Angst, Kontrolle und Extremismus


Pressemitteilung – Berlin, 16. Januar 2026

Mit großer Sorge beobachten wir die Aufnahme konsularischer Tätigkeiten unter direkter oder indirekter Kontrolle der Taliban.

Diese Einrichtungen sind keine neutralen Verwaltungsstellen, sondern faktisch unüberprüfbare Außenposten eines extremistischen Regimes, das systematisch Menschenrechte verletzt, insbesondere die Rechte von Frauen, Minderheiten, Medienschaffenden und politischen Gegner:innen. Ihre Existenz und faktische Anerkennung werfen grundlegende rechtliche, sicherheitspolitische und humanitäre Fragen auf:

1. Mit diesen konsularischen Strukturen entstehen rechtsfreie Räume, die sich der Kontrolle deutscher Behörden weitgehend entziehen. Es gibt keine verlässlichen Mechanismen zur Überprüfung von Personal, Abläufen oder Datenverwendung. In diesen Kontexten besteht die reale Gefahr, dass personenbezogene Informationen gesammelt, weitergegeben oder missbraucht werden.

2. Hinzu kommt eine sicherheitspolitische Dimension: In unregulierten Strukturen besteht die Möglichkeit, dass extremistische Ideologien offen geäußert, normalisiert oder weitergegeben werden. Sie können zu Orten werden, an denen Taliban-Narrative legitimiert, Machtansprüche reproduziert und oppositionelle Stimmen eingeschüchtert werden. Das stellt eine potenzielle Gefahr dar, nicht nur für die Afghanistan-Diaspora, sondern auch für die innere Sicherheit in Deutschland.

3. Gleichzeitig stehen tausende Menschen aus Afghanistan vor einem massiven administrativen Dilemma. Ohne gültige Pässe können sie ihren Aufenthalt nicht sichern, keine Arbeitsverträge verlängern und teilweise nicht einmal grundlegende Behördengänge erledigen. Die faktische Erwartung, Passangelegenheiten über Taliban-Strukturen abzuwickeln, verkennt die Realität der Betroffenen.

4. Auch deutsche Verwaltungen geraten dadurch zunehmend unter Druck. Ausländerbehörden, Jobcenter und andere Stellen sehen sich mit rechtlichen Grauzonen konfrontiert, die sie weder verursacht haben noch auflösen können.

Wir empfehlen:

Eine klare Absage an die Vorstellung, der Kontakt zu Taliban-Konsulaten sei „sicher“ oder „zumutbar“ für Menschen aus Afghanistan in Deutschland. Die Entwicklung alternativer, staatlich abgesicherter Verfahren zur Passverlängerung und Identitätsklärung ohne Einbindung von Taliban-Strukturen. Klare politische Leitlinien für Behörden, um Rechtsunsicherheit und uneinheitliche Praxis zu vermeiden. Die konsequente Berücksichtigung von Sicherheits- und Radikalisierungsrisiken bei allen Fragen konsularischer Anerkennung.

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Wir suchen eine PROJEKTASSISTENZ

DIE BUNDESKONFERENZ DER MIGRANT*INNENORGANISATIONEN (BKMO) SUCHT AB SOFORT EINE PROJEKTASSISTENZ Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (kurz: BKMO) gibt den rund 30 % Menschen mit Migrationsgeschichte und/oder Rassismuserfahrung in Deutschland eine Stimme. Sie ist der größte Zusammenschluss von (post)migrantischen Selbstorganisationen auf der Bundesebene und bildet seit ihrer Gründung 2017…