Rechtsstaat in der Schieflage – Abschiebungshaft ist kein Strafvollzug

Pressemitteilung – Berlin, 11.07.2025

Der Antrag Sachsen-Anhalts, Abschiebungshaft künftig auch in regulären Gefängnissen vollziehen zu lassen, der am Freitag im Bundesrat behandelt wird, untergräbt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) kritisiert diese Initiative scharf und fordert die Bundesländer auf, sich gegen den Vorstoß zu stellen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in Abschiebungshaft unter dem Deckmantel der ‚Effizienz‘ inhaftiert werden wie Schwerkriminelle“, warnt Mamad Mohamad, Co-Vorsitzender der BKMO. „Wer das Kind mit dem Bade ausschüttet, gefährdet Rechtsstaat und humane Standards. Wir rufen die Länder auf: Zeigen Sie Verantwortung für Menschenrechte, Kinderrechte und legitime administrative Verfahren.

Abschiebungshaft ist keine Strafe, sondern eine freiheitsentziehende Maßnahme im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens. Menschen in Abschiebungshaft haben weder eine Straftat begangen, noch dürfen sie wie Straftäter*innen behandelt werden. Genau deshalb schreibt das Gesetz – ebenso wie die EU-Rückführungsrichtlinie – vor, dass sie in speziellen Einrichtungen untergebracht werden müssen, getrennt vom regulären Strafvollzug.

Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen muss sich der demokratische Rechtsstaat daran messen lassen, wie er mit den Schwächsten umgeht“, so Mohamad weiter. „Wenn Menschen allein wegen ihres Aufenthaltsstatus‘ im Gefängnis landen, stellt sich die Frage, wie ernst dieser Staat sein eigenes Wertefundament noch nimmt.“

Die BKMO fordert die Länder auf, den Antrag Sachsen-Anhalts im Bundesrat klar abzulehnen und sich zu einer rechtsstaatlichen Praxis zu bekennen, die auf Gleichheit, Würde und Transparenz basiert. Menschenrechte und Demokratie sind unteilbar – auch in der Abschiebungshaft.

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Asyl ohne Prüfung, Abschiebungshaft ohne Anwalt? BKMO kritisiert geplantes Gesetz als demokratieschädlich

Pressemitteilung – Berlin, 10.07.2025

Die BKMO ruft zur Zusammenarbeit auf: für eine gemeinsame Gestaltung der Migrationsgesellschaft. 

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) kritisiert den im Bundestag verhandelten Gesetzentwurf zur Ausweitung des Konzepts „sicherer Herkunftsstaaten“ sowie zur Abschaffung des anwaltlichen Pflichtbeistands in Abschiebehaftverfahren als gefährlichen Angriff auf zentrale rechtsstaatliche Prinzipien und auf das individuelle Recht auf Schutz.

„Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten widerspricht dem Kern des Asylrechts“, erklärt Karen Taylor, Co-Vorsitzende der BKMO. „Schutz ist ein individuelles Menschenrecht – keine Frage des Herkunftsstaates. Wer Herkunftsländer pauschal für sicher erklärt, ignoriert systematische Diskriminierung, Minderheitenverfolgung, geschlechtsspezifische Gewalt oder politische Repression, die oft nicht in offiziellen Statistiken auftauchen, aber Menschenleben gefährden.“

Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, den verpflichtenden anwaltlichen Beistand in Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamsverfahren zu streichen. „Wer Menschen inhaftiert, ohne ihnen einen Anwalt zur Seite zu stellen, verlässt den Boden des Rechtsstaats“, so Taylor. „Statt Schutzverantwortung ernst zu nehmen, wird hier eine Infrastruktur der Entrechtung und Abschreckung geschaffen. Das richtet sich nicht nur gegen Geflüchtete – das trifft die Integrität unserer Demokratie im Kern.“

Die BKMO ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, diesen Gesetzentwurf entschieden zurückzuweisen. Was unser Land braucht, ist eine Rückbesinnung auf seine Grundwerte: den individuellen Schutzanspruch, das faire Verfahren und das Vertrauen in gleiche Rechte für alle. Menschenrechte dürfen kein politisches Kalkül sein – und Schutz kein Privileg.

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