Landespolitik bekennt sich zur Migrationsgesellschaft – baut jetzt Brücken mit uns!

Pressemitteilung – Berlin, 24.04.2025

Die BKMO begrüßt positive Signale aus der Integrationsministerkonferenz zum Arbeitsmarkt und fordert mehr Kooperationen mit Migrant*innenorganisationen. 

Nach zuletzt spalterischen Debatten in Deutschland, bewirbt die Integrationsministerkonferenz zukunftsgewandte Ideen für eine Integration von Migrant*innen in den Arbeitsmarkt. Die BKMO unterstützt die Stoßrichtung und fordert jetzt eine starke Zusammenarbeit mit migrantischen Organisationen in den Ländern. 

Die Integrationsminister*innen betonten auf ihrer heute zu Ende gehenden Konferenz zum Thema „Zusammen leben – zusammen arbeiten!“, dass sie die Migrationsgesellschaft aktiv und gemeinsam gestalten möchten. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) begrüßt, dass Zuwanderung in Arbeit und Ausbildung als systemrelevant anerkannt wird und hofft auf ein Ende der Stigmatisierung insbesondere von Geflüchteten. Damit geht ein wohltuendes Signal raus an die 25 Millionen Menschen in Deutschland mit Migrationsgeschichte. 

„Zusammenhalt ist jedoch kein Selbstläufer“ betont Mamad Mohamad, Co-Vorsitzender der BKMO. „Erst, wenn die Erfahrungen der Migrant*innen vor Ort in die Ansätze mit einfließen, kann die Migrationsgesellschaft langfristig funktionieren. Denn sollen Menschen in Deutschland arbeiten und bleiben, müssen sie auch vor Ort anerkannt werden und sich wohlfühlen. Hier sind (post)migrantische Organisationen in den Kommunen wahre Brückenbauer*innen, auf die die Politik jetzt zugehen kann. Zuletzt brauchen die Kommunen aber auch die Gelder, um ihre Dienstleistungen stärker auf Menschen mit Migrationsgeschichte anzupassen.“ 

Die BKMO lobt die Integrationsministerkonferenz dafür, dass sie bestehende Maßnahmen der Integration fortsetzt. Berufsabschlüsse müssen deutlich einfacher anerkannt und der Umgang mit Einwander*innen professionalisiert werden. Damit Maßnahmen dauerhaft wirken, kann der Staat noch mehr auf migrantische Perspektiven setzen und diese verstärkt reinholen. Dazu müssen jedoch strukturelle Benachteiligungen – beispielweise über das Bundespartizipationsgesetz – beseitigt und auch die Verwaltung Rassismus sensibler werden. 

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Druck wächst: 1 von 4 Kabinettsposten mit Migrationsgeschichte!

Pressemitteilung – Berlin, 10.04.2025

Deutschlands Migrant*innenorganisationen fordern von der neuen Bundesregierung echte Repräsentanz.

25 Millionen Menschen mit Migrationsbiographie leben in Deutschland. Doch im Bundeskabinett drohen sie nicht ausreichend repräsentiert zu werden. Die BKMO fordert eine Besetzung des Kabinetts, die der deutschen Realität entspricht. Zudem braucht es eine langfristige Einbindung migrantischer Perspektiven durch einen „Partizipationsrats Einwanderungsgesellschaft“.

Friedrich Merz verkündete gestern, dass die neue Koalition für Zuversicht, Mut und mehr Zukunft stehe. Doch nach einem Wahlkampf voller Stigmatisierung sind viele Menschen mit Migrationsgeschichte besorgt und gedenken sogar auszuwandern. Dabei engagieren sie sich für die deutsche Gesellschaft und fordern schlichtweg ein Zeichen echter Teilhabe und Repräsentanz.


Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) schaut nach vorne und möchte mit der Politik gemeinsam die Migrationsgesellschaft gestalten. Doch die Bundesregierung muss jetzt zeigen, dass sie die Zeichen der Zeit erkennt und alle Bürger*innen in ihrer Vielfalt im Kabinett widerspiegelt.


„Politik darf nicht über unsere Köpfe hinweg geschehen“ mahnt Mamad Mohamad, Vorsitzender der BKMO. „Unsere Erfahrungen sind einzigartig – und für die Zukunft des Landes unerlässlich. Unsere Kinder tragen die Verantwortung von morgen mit. Es ist an der Zeit, uns heute konsequent einzubinden. Wer den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern will, muss auch unsere Realitäten im Kabinett abbilden. Repräsentanz ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Vertrauen in die Demokratie.“


Neue Perspektiven durch „Partizipationsrat Einwanderungsgesellschaft“
Mit einem Positionspapier verschickte die BKMO bereits ihre Ideen für eine funktionierende Migrationsgesellschaft an Union und SPD. Im Koalitionspapier begrüßt die BKMO den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und den Erhalt der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Jedoch mangelt es an Maßnahmen, wie migrantische Perspektiven langfristig berücksichtigt werden, z.B. über einen Partizipationsrats Einwanderungsgesellschaft. Eine repräsentative Besetzung des Bundeskabinetts mit einem Viertel von Menschen mit Migrationsgeschichte, ist daher ein erster, aber wichtiger Schritt Richtung wahrer Teilhabe.

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Zum Positionspapier der BKMO

Positionspapier zu den Koalitionsverhandlungen: So führen wir Deutschland zusammen.

März 2025 – Positionspapier der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) zu den Koalitionsverhandlungen der Bundesregierung 2025

Eine konkrete Gestaltung der Migrationsgesellschaft für mehr Gleichstellung

Wir als Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) repräsentieren die Vielfalt der knapp 25 Millionen Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland. Wir gestalten dieses Land wirtschaftlich und sozial aktiv mit, setzen uns für seine Werte ein und bringen unsere Expertise ein. Für eine funktionierende Migrationsgesellschaft fordern wir jetzt:

A. Deutschlands Gesellschaft zukunftsfähig machen

  1. Bekenntnis zum novellierten Staatsangehörigkeitsgesetz und Ausbau des Ius Soli-Grundsatzes – keine Rückabwicklung oder Ausbürgerungen.
  2. Bundespartizipationsgesetz mit verbindlichen Regelungen zur Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe, Förderung von Chancengleichheit und Beseitigung struktureller Benachteiligung (z.B. Zugang zur Verwaltung).
  3. Wahlrecht für alle, die langfristig in Deutschland leben, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Erster Schritt: Allgemeines kommunales Wahlrecht für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen, auch für Drittstaatsangehörige.
  4. Die Einrichtung eines „Partizipationsrats Einwanderungsgesellschaft“, der mehrheitlich aus Personen mit Migrationsgeschichte besteht und bei allen Gesetzesvorhaben, die die soziale, wirtschaftliche und politische Partizipation von Personen mit Migrationsgeschichte bzw. Diskriminierungserfahrung berühren, angehört wird.

B. Staatliche Verstetigung in der Eindämmung von institutioneller Diskriminierung

  1. Dauerhafter Erhalt der Beauftragten für Integration und Antirassismus auf höchster staatlicher Ebene (Kanzleramt) sowie eine gleichbleibende finanzielle Ausstattung der Projekte.
  2. Neuauflage eines verbindlichen Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus, dem eine verbindliche Rassismus-Definition zu Grunde liegt.
  3. Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), einschließlich Ausdehnung auf staatliches Handeln.
  4. Erhebung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur obersten Bundesbehörde mit umfassenden Rechten und einem Budget von mindestens 40 Millionen Euro.

C. Politische Bildung und Demokratieförderung

  1. Fortführung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ auf Basis eines Demokratiefördergesetzes sowie Stärkung weiterer Bundesprogramme wie „Menschen Stärken Menschen“.
  2. Professionalisierung, gezielter Ausbau und projektunabhängige Finanzierung von community-basierten Beratungs-Strukturen mit migrantischen Selbstorganisationen durch die Bundesbörden, u.a. durch die Erweiterung der Strukturförderung für migrantische neue deutsche Organisationen beim BAMF und die Schaffung eines Zentrums für bundesweite Migrant*innenorganisationen mit Büros in jedem Bundesland. 3. Gezielte Förderung von Migrant*innenorganisationen und neuen deutsche Organisationen in Ostdeutschland.
  3. Institutionelle Stärkung (ohne Generalverdacht) von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die sich für Demokratie einsetzen.
  4. Umsetzung der fortgesetzten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft durch konkrete Maßnahmen der Bundesregierung.
  5. Finanzierung von Forschung, die der Vielfalt Deutschlands entspricht, und die Perspektiven aller einbezieht durch die Einführung einer Förderrichtlinie zu Community-basierter Forschung, die v.a. die Expertisen marginalisierter Gruppen adressiert und somit zur Demokratisierung der Forschungslandschaft beiträgt.

D. Innere Sicherheit für alle

  1. Konsequente Bekämpfung von Rechtsextremismus als größte Gefahr für unsere Demokratie.
  2. Konsequente Verfolgung von und Anwendung des bestehenden Strafrechts gegenüber Straftätern statt einer Vermischung von Themen der inneren Sicherheit mit aufenthaltsrechtlichen Fragen.
  3. Flächendeckende, niedrigschwellige und mehrsprachige psychosoziale Versorgung, um Radikalisierungstendenzen frühzeitig entgegenzuwirken.

E. Humanität und Verantwortung

  1. Klares Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskonvention und eine humane Umsetzung des Asylrechts.
  2. Wahrung von Schutzrechten auch an den Grenzen Deutschlands sowie eine menschenrechtsbasierte Aufnahmepolitik.
  3. Faire Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingungen, einschließlich Gesundheitsversorgung, Familiennachzug und Angeboten flächendeckender, psychosozialer Begleitung.
  4. Keine Abkommen mit und keine Abschiebung in Länder, in denen Erwachsenen und ihren Kindern eine Zwangsrekrutierung für bewaffnete Konflikte droht.
  5. Echte Teilhabe für Geflüchtete, durch Zugang zu Arbeit, gesicherte Ausbildung und gesicherte Finanzierung von Integrations- und Sprachkursen sowie erleichtertes Bleiberecht.
  6. Abkehr von der Bezahlkarte für Geflüchtete, da sie Bürokratie und Versorgungshürden schafft.
  7. Verknüpfung von Bundesaufnahmeprogrammen mit spontanen Asylverfahren für eine flexiblere Steuerung.
  8. Programme der Regularisierung für Menschen in aufenthaltsrechtlicher Illegalität nach Prinzip der Verwurzelung z.B. durch Nachweis eines ununterbrochenen Aufenthalts von drei Jahren und der Vorlage eines Arbeitsvertrages.
  9. Eine Erweiterung von § 25c AufenthG bei Erfüllung zentraler Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, keiner Verurteilung wegen vorsätzlicher Straftaten und Bereitschaft zur hinreichenden Lebensunterhaltssicherung.
  10. Anrechnung ehrenamtlicher Tätigkeiten als Teil der Lebensunterhaltssicherung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels, unterstützt durch die Schaffung einer Koordinationsstelle bei Ausländerbehörden mit Kontakten zur Wohlfahrt.

F. Zugang zum Arbeitsmarkt und moderne Einwanderungsgesellschaft

  1. Abbau bürokratischer Hürden bei der Anerkennung von Abschlüssen und Qualifikationen aus dem Ausland. Dazu gehört die Möglichkeit einer nachweislich erlangten Qualifikation durch eine sozialpflichtige Beschäftigung.
  2. Optimierung von Ankunftsstrukturen durch Entbürokratisierung, Zentralisierung und Digitalisierung, u.a. durch ein One-Stop-Government-Verfahren.
  3. Aufbau von Bildungscampussen zur gezielten Förderung von Qualifikationen; bestenfalls in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft und Industrie.
  4. Zugang zum Arbeitsmarkt für Geflüchtete von Anfang an, unabhängig vorliegender Sprachkenntnisse. Hierzu soll eine zentrale Schnittstelle geschaffen werden zwischen Ausländerbehörden und Jobcentern.
  5. Förderung der gezielten Migration durch ein Bundes-Fachkräfteprogramm zur Deckung des Fachkräftebedarfs mit klaren Regeln, schnellen Anerkennungsprozessen von beruflichen Qualifikationen und auf Grundlage von fairen Anwerbeabkommen.
  6. Vereinfachter Zuzug von Selbstständigen und Unternehmern zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes. Hierzu gehört die Einführung eines Firmengründungsvisums, beschleunigte Verfahren nach § 81a AufenthG und die Reformierung alter Regelungen (§21 AufenthG).

G. Außen- und Entwicklungspolitik Deutschlands

  1. Anwendung allgemein geltender Menschenrechtsprinzipien und Konventionen in allen Bereichen der Außen- und Entwicklungspolitik, insbesondere Fortbestehen der Grundprinzipien einer feministischen, Mädchen und Frauen fördernden Außen- und Entwicklungspolitik.
  2. Umsetzung eines wirksamen Lieferkettengesetzes zur Durchsetzung aller Menschenrechte, insbesondere von Kinderrechten.
  3. Entwicklung neuer Impulse zur Aufarbeitung der Zeit der Versklavung, der Kolonialzeit, der Zeit des Nationalsozialismus und des geteilten Deutschlands und deren Auswirkungen bis zum heutigen Tag aus der Perspektive und in Kooperation mit den Organisationen und Communities der Nachfahren der Opfer, einschließlich der Restitutionen u.a. von Fragmenten menschlicher Körper und entsprechender Reparationen für begangene Genozide und Gräueltaten.

Das Positionspapier als PDF.

25 Millionen und keiner sitzt am Verhandlungstisch! Wer uns ausschließt, verspielt Deutschlands Zukunft. 

Pressemitteilung – Berlin, 2. April 2025

Migrantenorganisationen fordern Gestaltung statt Verschärfung. 

Zentrale Anliegen der Menschen mit Migrationsgeschichte in Deutschland drohen unter den Verhandlungstisch zu fallen. In Verantwortung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und die Würde aller Menschen fordern die Migrantenorganisationen, in der finalen Phase der Koalitionsverhandlungen statt über Verschärfung endlich über die Gestaltung unserer Einwanderungsgesellschaft zu entscheiden. 

25 Millionen Menschen mit Migrationsbiographie leben, arbeiten, engagieren sich in Deutschland. Viele sind enttäuscht und besorgt über die politische Entwicklung und gedenken auszuwandern. Sie fordern keine Sonderrechte – Sie fordern gleiche Rechte, faire Chancen und echte Teilhabe. 

Mit den folgenden 10 Forderungen haben sich die Migrantenorganisationen explizit an die 19 Politikerinnen und Politiker gewandt: 

1. Repräsentanz im Kabinett sichern – paritätisch und vielfältig 

Mindestens 25 % der Kabinettsposten müssen mit Personen mit Migrationsgeschichte besetzt werden – orientiert an der gesellschaftlichen Realität. Eine paritätische Besetzung ist für ein modernes, gerechtes Deutschland unerlässlich. 

2. Integrations- und Antirassismusbeauftragte stärken – mit eigenem Mandat und Budget 

Die/der Beauftragte für Integration und Antirassismus muss weiterhin im Bundeskanzleramt und im Kabinett verankert bleiben – mit eigenem Budget, klarer Zuständigkeit und politischer Durchsetzungskraft. Eine Verlagerung ins BMI lehnen wir ausdrücklich ab. 

3. Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung und Nationaler Aktionsplan Integration (NAP-I). 

Die Aktionspläne müssen gemeinsam mit Migrantenorganisationen entwickelt werden und konkrete Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnen, Gesundheit und Sicherheit enthalten. Dabei muss der Aktionsplan alle Rassismen adressieren und gleichermaßen in den Blick nehmen (u.a. Rassismus gegen Sinti und Roma, Antiafrikanischen./Anti-Schwarzen, Antimuslimischen, Antislawischen und Antiasiatischen Rassismus), um deren Bekämpfung institutionell zu verankern.

4. Keine Rückschritte im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht 

  • Kein C1-Sprachniveau als Einbürgerungsvoraussetzung – B1 muss Standard bleiben
  • Chancenaufenthaltsrecht weiterentwickeln – nicht einschränken. 
  • Familiennachzug sichern – für stabile Integration. 
  • Keine Abschiebung gut integrierter Geduldeter. 
  • Die geplante Streichung der §§ 16g, 25 Abs. 5, 25a und 25b AufenthG lehnen wir entschieden ab. 

5. Fachkräfte gewinnen – mit migrantischer Kompetenz 

Die Fachkräfte-Strategie der Bundesregierung soll nicht nur mit den Ländern und Kommunen erarbeitet werden, sondern auch mit Migrantenorganisationen. Wir fordern zudem die Einsetzung einer oder eines Beauftragten der Bundesregierung für Fachkräftegewinnung – mit ressortübergreifender Koordinierung und Beteiligung der Zivilgesellschaft. 

6. Migrantenorganisationen stärken – dauerhaft und strukturell 

Gesicherte Beteiligung von Migrantenorganisationen und neue deutsche Organisationen z. B. am Integrationsgipfel, verlässliche institutionelle Förderung, langfristige Finanzierung und der Aufbau hauptamtlicher Strukturen sind unerlässlich. Ehrenamt braucht Hauptamt – für nachhaltige Teilhabe und Demokratiearbeit. 

7. Förderung der politischen und gesellschaftlichen Teilhabe von Migrantinnen

  • Weiterentwicklung und institutionelle Verankerung der ressortübergreifenden Gleichstellungsstrategie des Bundes unter der Berücksichtigung von Perspektive von Frauen mit Zuwanderungsgeschichte 
  • Passgenaue Mentoring- und Empowermentprogramme 
  • Kinderbetreuung während Integrations- und Qualifizierungsmaßnahmen 

8. Demokratieförderung absichern  

Wir fordern die Einführung eines Demokratiefördergesetzes und den Erhalt des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ im Familienministerium. Demokratiearbeit ist Teilhabe- und Bildungsarbeit – keine sicherheitspolitische Aufgabe. 

9. Schutz der Demokratie im digitalen Raum 

Der Staat muss Verantwortung übernehmen für den Schutz demokratischer Prozesse vor Desinformation, digitaler Hetze und manipulativen Algorithmen. Hier braucht es klare gesetzliche Regelungen, Aufklärung und digitale Resilienz. 

10. Umsetzung der 2. UN-Dekade für Menschen afrikanischer Abstammung 

Die UN-Generalversammlung hat die 2. UN-Dekade verkündet. Deutschland muss diese Dekade mit einem konkreten Aktionsplan, klarer Finanzierung und sichtbaren Maßnahmen gegen strukturellen Rassismus umsetzen. Zudem fordern wir die Benennung eines Afrikabeauftragten der Bundesregierung, der eine koordinierte, zukunftsgerichtete und gerechte Afrikapolitik verantwortet – in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. 

Wir sind 25 Millionen – regiert endlich MIT uns! Offener Brief an CDU, SPD und CSU fordert echte Teilhabe im Kabinett. 

Pressemitteilung – Berlin, 26.03.2025

Elf Bundesdachverbände mit Migrationsgeschichte mit über 3.000 Mitgliedsvereinen und Partnern haben sich in einem offenen Brief an die Parteispitzen von CDU, SPD und CSU gewandt. Ihre Botschaft: Nach einem Wahlkampf voller Ausgrenzung braucht es konkrete politische Konsequenzen – für Repräsentanz, Schutz und Zusammenarbeit auf Augenhöhe. 

Vier klare Forderungen:

  1. Mindestens 25 % der Kabinettsposten müssen mit Menschen mit Migrationsgeschichte besetzt werden – sichtbar und repräsentativ. 
  2. Ein Nationaler Aktionsplan gegen Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung wird erarbeitet mit Migrantenorganisationen – für echte Chancengleichheit in Bildung, Arbeit, Wohnen und Gesundheit. 
  3. Migrantenorganisationen dauerhaft einbinden und stärken: Ihre Rolle für den gesellschaftlichen Zusammenhalt muss durch feste Beteiligung am Integrationsgipfel und verlässliche Finanzierung gestärkt werden. Ehrenamt braucht Hauptamt. 
  4. Keine Verschärfung des Asylrechts beim Chancenaufenthaltsgesetz und beim Familiennachzug sowie keine Verschärfung des Staatsangehörigkeitsrechts. Integration braucht Stabilität.

Drei starke Stimmen:

Dr. Sylvie Nantcha, The African Network of Germany und CDU-Politikerin: „Wir sind 25 Millionen. Wer Kanzler für alle sein will, regiert nicht über uns – sondern mit uns.“ 

Mamad Mohamad, Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen: „Unsere Kinder werden die Staatsschulden von heute schultern und wir erwarten, eingebunden zu werden.“ 

Gökay Sofuoğlu, Türkische Gemeinde in Deutschland und SPD-Politiker: „Wer Vielfalt predigt, muss Macht teilen. Ohne Repräsentanz bleibt alles Symbolpolitik.“ 

Die Verbände:

  • Bundeselternnetzwerk der Migrantenorganisationen für Bildung & Teilhabe (bbt)
  • Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen e.V. (BKMO)
  • Bundesverband interkultureller Frauen in Deutschand e.V.
  • CLAIM – Allianz gegen Islamfeindlichkeit und Muslimfeindlichkeit
  • Dachverband der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland – DaMOst e.V.
  • Iranische Gemeinde in Deutschland e.V.
  • Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e.V.
  • Migrations- und Integrationsrat Land Brandenburg e.V.
  • Neue deutsche Organisationen – das postmigrantische Netzwerk e.V.
  • TANG e.V. – The African Network of Germany e.V.
  • Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.
  • VIW – Verband für interkulturelle Wohlfahrtspflege, Empowerment und Diversity e.V.
  • Zentrum gegen Antisemitismus, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit 

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