Wenn der Rechnungshof Zivilgesellschaft zerstört: Was der Fall DSM für uns alle bedeutet 

Im März 2024 wurde der Dachverband Sächsischer Migrantinnenorganisationen (DSM) zahlungsunfähig. Über Jahre war er die zentrale Anlauf- und Vertretungsstruktur für rund siebzig migrantische Organisationen in Sachsen. Ein Gutachten von Dr. Felix Hoffmann (TU Chemnitz, Rat für Migration e.V.), erstellt im Auftrag des Dachverbands der Migrantinnenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst), kommt zu einem eindeutigen Ergebnis: Der DSM wurde unrechtmäßig in die Insolvenz getrieben. 

Was war passiert? Die Sächsische Aufbaubank forderte rückwirkend rund 153.000 Euro aus Projekten zurück, die längst abgeschlossen und mehrfach geprüft waren. Zur gleichen Zeit lehnte sie ein bereits bewilligtes Großprojekt ab. Beides zusammen ließ dem Verband keinen Ausweg. Strafrechtlich ist dem DSM nie etwas nachgewiesen worden, die Anzeigen wurden eingestellt, auch vor Gericht hielten die zentralen Vorwürfe nicht stand. Den Verband hat es trotzdem die Existenz gekostet. 

Das Gutachten benennt drei Punkte, die uns beunruhigen. 

Der Sächsische Rechnungshof hat sich Wirkungen angemaßt, die ihm rechtlich gar nicht zustehen. Seine unverbindlichen Empfehlungen wurden behandelt, als wären sie Gerichtsurteile. Ein Widerspruch war praktisch unmöglich, weil Rückforderung und Projektablehnung zeitgleich kamen. 

Geförderten Vereinen wurde jede politische Betätigung untersagt, selbst öffentliche Stellungnahmen für demokratische Grundwerte galten als Verstoß gegen die Neutralität. Der Staatsrechtler Friedhelm Hufen (Universität Mainz) hält dem entgegen: Wer das so auslegt, gibt extremistischen Parteien ein Werkzeug in die Hand, jede Kritik an ihnen als Neutralitätsverletzung abzustempeln und kritische Stimmen mundtot zu machen. 

Und genau hier liegt die bundesweite Bedeutung. Das Gutachten spricht von einem Präzedenzfall auf dem Weg in eine „elektorale Autokratie“: Es werden keine Gesetze offen gebrochen. Zivilgesellschaft wird über bürokratische Wege Stück für Stück zum Schweigen gebracht. Diese Mechanismen funktionieren überall dort, wo migrantische Selbstorganisationen auf staatliche Förderung angewiesen sind. Also auch bei uns. 

Die sächsische Zivilgesellschaft hat nicht aufgegeben. Im November 2024 wurde in Leipzig der Landesverband Sächsischer Migrant*innenorganisationen (LASMO) gegründet, 26 Organisationen waren dabei. Wir begrüßen diese Neugründung und stehen solidarisch an ihrer Seite. 

Aus dem Fall leiten wir vier Forderungen an den Bund ab. Politische Interessenvertretung durch geförderte Vereine muss eindeutig als das anerkannt werden, was sie ist: demokratische Beteiligung, kein Neutralitätsverstoß. Rückwirkende Rückforderungen brauchen klare gesetzliche Grenzen. Die Prüfverfahren der Rechnungshöfe gehören reformiert. Und migrantische Dachverbände müssen verlässlich und über mehrere Jahre gefördert werden, statt von der jeweiligen politischen Lage abzuhängen. 

Unsere ausführliche Einschätzung mit allen vier Forderungen steht in unserer Mitgliederinformation (PDF). Das vollständige Gutachten ist öffentlich unter www.damost.de/aktuelles abrufbar. Wir empfehlen, beides in den eigenen Netzwerken zu teilen und die eigenen Förderverträge daraufhin zu prüfen, ob sie ähnliche Risiken enthalten. Bei Fragen oder für eine gemeinsame Stellungnahme: info@bk-mo.de