Gesetzentwurf zum Vereinsgesetz: Was auf „Ausländervereine“ zukommt
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Vereinsgesetzes beschlossen. Er trifft sogenannte „Ausländervereine“, und damit viele unserer Mitgliedsorganisationen unmittelbar. Das Verfahren steht noch am Anfang: Der Bundesrat kann bis zum 12. Juni 2026 Stellung nehmen, danach beraten die Abgeordneten im Bundestag. In dieser Phase lässt sich noch etwas bewegen.
Wer gilt als Ausländerverein?
Als „Ausländerverein“ gilt im Sinne des Vereinsgesetzes jeder Verein, dessen Mitglieder oder Leitungen überwiegend keine EU-Staatsangehörigkeit haben. EU-Bürger*innen zählen dabei nicht mit, und auch deutsche Mitglieder ändern nichts an der Einstufung, solange die Mehrheit keinen EU-Pass hat.
Was sich konkret ändern würde
Der Entwurf überführt bestehende Melde- und Auskunftspflichten aus der Durchführungsverordnung in ein formelles Gesetz. Drei Neuerungen fallen besonders ins Gewicht:
- Eine neue Offenlegungspflicht für Geld aus Ländern außerhalb von EU und EWR: Ab 10.000 Euro pro Geldgeber im Jahr müssen Vereine Betrag, Namen, Anschrift und Verwendungszweck innerhalb von zwei Wochen bei der Behörde anzeigen (§ 20a).
- Eine erstmalige gesetzliche Grundlage, um Vereinsdaten an zwölf Sicherheitsbehörden weiterzugeben, darunter BfV, BKA, BND, sämtliche Landespolizeien und alle Staatsanwaltschaften (§ 24).
- Bußgelder, die von bisher höchstens 1.000 Euro auf bis zu 20.000 Euro steigen, bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht sogar auf bis zu 50.000 Euro (§ 27).
Unsere Einschätzung
Offiziell wird das Vorhaben als datenschutzrechtliche Bereinigung dargestellt. Wir sehen das anders. Der Entwurf rückt „Ausländervereine“ pauschal in die Nähe von Extremismus und Terrorismusfinanzierung, ohne dass es dafür einen einzelnen Verdacht braucht. Ein Verein mit überwiegend deutschen Mitgliedern, der dasselbe Geld bekommt, bliebe außen vor. Und die weitreichende Datenweitergabe kann Menschen davon abhalten, sich in migrantischen Vereinen überhaupt politisch zu engagieren. Das passt schlecht zu einer Politik, die Demokratie und Teilhabe fördern will.
Was ihr jetzt tun könnt
Noch ist nichts entschieden. Wer betroffen ist oder Fragen hat, kann sich bei uns melden. Wir koordinieren eine gemeinsame Positionierung und sammeln Einschätzungen von Expert*innen. Je mehr Organisationen sich zu Wort melden, desto deutlicher wird das Signal.
Alle Paragrafen im Detail und die vollständige Einschätzung der BKMO findet ihr in unserer Mitgliederinformation (PDF).






