Als bundesweites Netzwerk für (post)migrantische Organisationen setzen wir uns gemeinsam für eine gerechte Einwanderungsgesellschaft ein. Als Mitglied der BKMO werden Sie Teil eines starken Zusammenschlusses migrantischer Zivilgesellschaft. Sie bringen Ihre Perspektiven und Erfahrungen in bundespolitische Debatten ein, vernetzen sich mit anderen Organisationen und wirken an gemeinsamen Positionen und Strategien mit.
Ihre Vorteile als Mitglied
Als Mitgliedsverein der BKMO profitieren Sie von einem starken Netzwerk und vielfältigen Unterstützungsangeboten. Sie erhalten
- regelmäßige interne Newsletter mit aktuellen Informationen
- Zugang zu unserer Signal-Gruppe für den direkten Austausch
- exklusive Workshop- und Fortbildungsangebote, beispielsweise zu Themen wie Lobbyarbeit, Antragsstellung oder Vereinsentwicklung
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die fachlichen Positionen der BKMO aktiv mitzugestalten, sich mit anderen Mitgliedsvereinen zu vernetzen und den internen Mitgliederbereich unserer Website zu nutzen. Dort finden Sie unter anderem Protokolle, Arbeitshilfen, Vorlagen, aktuelle Informationen sowie weitere exklusive Materialien für unsere Mitgliedsvereine.
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 100 €.
Wer Mitglied werden kann
Die BKMO ist ein Zusammenschluss von Migrant*innenorganisatinoen (MOs) und neuen deutschen Organisationen (ndOs). Das bedeutet, dass nur MOs und ndOs Mitglieder bei uns werden können. Zudem BKMO arbeitet auf Bundesebene. Daher richtet sich die BKMO insbesondere an gemeinnützige Vereine und Verbände, die:
- an mehreren Standorten oder bundesweit aktiv sind,
- und ihre Expertise in politische Prozesse auf Bundesebene einbringen möchten.
Die BKMO bietet zwei Arten der Mitgliedschaft an:
- Ordentliche Mitglieder
- Kooperierende Mitglieder
Ordentliche Mitglieder müssen nachweislich über eine bundesweite Relevanz verfügen.
Der satzungsgemäße Unterschied zwischen ordentlichen und kooperierenden Mitgliedern liegt darin, dass ordentliche Mitglieder volle Stimmberechtigung haben (aktiv und passiv) – kooperierende Mitglieder jedoch nur über das passive Stimmrecht verfügen.






