BKMO verurteilt menschenverachtende „Werbeaktion“ der AfD Karlsruhe

Pressemitteilung – Berlin, 16.01.2025

In den letzten Tagen sorgten nicht nur die verwerflichen Aussagen von AfD-Vorsitzender Alice Weidel zu Themen wie „Remigration“ und „Alice für Deutschland“ für Empörung, sondern auch das von der AfD Karlsruhe verbreitete „Werbematerial“ hat zurecht für Entsetzen gesorgt. Ein Flyer im Stil eines echten Flugtickets – das sogenannte „Abschiebeticket“ – wurde laut Medienberichten gezielt in Briefkästen von Menschen mit Migrationsgeschichte in mehreren Landkreisen im Südwesten verteilt. Die Vorstellung von „Remigration“ oder „Abschiebetickets“ ist weit mehr als eine bloße rhetorische Provokation – sie ist ein bewusstes Mittel, um fundamentale Werte wie Menschenwürde, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit zu destabilisieren. Eine Partei, die solche Konzepte fördert, stellt nicht nur unsere Demokratie infrage, sondern auch das Fundament unseres Grundgesetzes, indem sie die universellen Menschenrechte missachtet und gezielt gesellschaftliche Spaltungen verstärkt.

„Die AfD nutzt Provokationen, um die öffentliche Aufmerksamkeit zu steigern und die Grenzen des Sagbaren zu verschieben“, sagt Karen Taylor (Vorsitzende der BKMO). „Wir fordern daher alle Vertreterinnen der demokratischen Parteien auf, sich klar gegen alle Formen von Rassismus, Antisemitismus und der Hetze gegen Schutzsuchende zu positionieren. In unseren Debatten darf kein Überbietungswettbewerb mit einer Partei stattfinden, die in Teilen gesichert rechtsextrem ist. Menschen mit Migrationsgeschichte gestalten unser Land nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell und sozial mit. Wir dürfen nicht zulassen, dass unsere Freundinnen, Kolleg*innen und Familienmitglieder noch weiter marginalisiert oder angegriffen werden. Es ist an der Zeit, dass wir entschlossen für die Werte einer offenen und solidarischen Gesellschaft eintreten und die Betroffenen in den Mittelpunkt unseres Widerstands gegen diese Hetze stellen.“

Die BKMO verurteilt diese menschenverachtende Kampagne der AfD aufs Schärfste, die deutlich an einer antisemitischen Tradition anknüpft. Bereits 2013 griff die rechtsextreme NPD (heute: Die Heimat) auf Pseudo-Flugtickets als Propagandamaterial zurück, inspiriert von historischen „Vorbildern“. Schon Ende des 19. Jahrhunderts wurden auf deutschen Bahnhöfen gefälschte Eisenbahnkarten verteilt, die Jüdinnen und Juden zur „Ausreise“ aufforderten. 1934 berichtete ein jüdischer Zahnarzt, wie ihm im Konzentrationslager unter Hohngelächter eine „Freifahrkarte nach Jerusalem“ übergeben wurde. Diese Vertreibungsfantasien gingen der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik voraus. Dass diese Methoden heute erneut aufgegriffen werden, ist ein erschreckendes Zeichen für das verkommene Klima, das die AfD mit ihren gezielten Provokationen zu schüren versucht.

Karen Taylor & Mamad Mohamad
(Vorstandsvorsitzende)

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Pressemitteilung: Visaerleichterungen müssen eine Hilfe für alle sein!

Berlin, 16. Februar 2023

Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Außenministerin Annalena Baerbock haben Visaerleichterungen für Menschen aus der Türkei und Syrien beschlossen, die von dem katastrophalen Erdbeben betroffen sind und bei ihren Verwandten in Deutschland unterkommen könnten. Visa sollen nun nach fünf Tagen ausgestellt werden. In der Praxis erweist sich diese Entscheidung aber als kaum hilfreich. Anlässlich des Flüchtlingsgipfels fordert die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen eine zügige Nachbesserung der neuen Regelungen.

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) begrüßt grundsätzlich die Haltung der Bundesregierung, Menschen aus den betroffenen Gebieten die Einreise nach Deutschland zu erleichtern. In der Realität sind die bürokratischen Hürden allerdings weiterhin viel zu hoch. Personen, die ein Visum beantragen möchten, brauchen neben einem Einladungsschreiben und einer Bestätigung der Bürgschaft für alle Lebenshaltungs- und Krankenkassenkosten für die Dauer des Aufenthalts zur Beantragung und Reise erst einmal einen Pass. Unmöglich für viele, die all ihr Hab und Gut in den Trümmern verloren haben.

Für betroffene Syrer*innen in der Türkei und in Syrien ist die Beantragung eines Visums nahezu unmöglich. Von ihnen wird verlangt, in einer deutschen Auslandsvertretung vorstellig zu werden, also entweder in Beirut, Amman oder Istanbul. All diese Orte sind aus dem Erdbebengebiet in Nordsyrien praktisch nicht erreichbar, Botschaftstermine zu bekommen ein weiteres Ding der Unmöglichkeit.

„Es wird Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien ermöglicht, unbürokratisch bei ihren Verwandten unterzukommen“, melden die Nachrichten. Dabei ist der bürokratische Aufwand fast derselbe wie sonst auch“, merkt Mamad Mohamad, Mitglied im Vertreter*innenrat der BKMO an. „Menschen brauchen einen Pass, eine Bürgschaft, sie dürfen nur drei Monate in Deutschland bleiben. Bis dahin ist doch in den Gebieten noch lange nichts wiederhergestellt!“

„Angesichts der verheerenden Erdbebenkatastrophe brauchen wir jetzt schnelle und sinnvolle Hilfe für die Betroffenen“, erklärt Nahla Osman, Vorsitzende des Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine e.V. „Wir brauchen Korridore, um humanitäre Notfälle, Frauen, Kinder, ältere Menschen und Schwerverletzte schnell und unbürokratisch in Sicherheit zu bringen. Und zwar aus allen betroffenen Gebieten gleichermaßen.

Aslıhan Yeşilkaya, Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, führt aus: „Bürokratische Hürden müssen abgebaut, das Personal massiv aufgestockt werden. Die Behörden in allen Ländern müssen jetzt an einem Strang ziehen, um diesen schwer traumatisierten und teils verletzten Menschen schnell ein Dach über dem Kopf zu sichern. Es müssen humanitäre Visa mit tatsächlichen Erleichterungen des bürokratischen Aufwands angeboten werden!“

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26% der Menschen in Deutschland haben Migrationsgeschichte und brauchen eine Stimme: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein Zusammenschluss von über 70 Migrant*innenorganisationen mit dem bundespolitischen Anspruch, als Ansprechpartner von Bundestag und Bundesregierung politische Impulse zu setzen und zu einer zukunftsgewandten, alle umfassenden und teilhabeorientierten Politik beizutragen. www.bundeskonferenz-mo.de

Der Vertreter*innenrat der BKMO

Michael AlliMadi, Panafrikanische Organisation | Dr. Rubén Cárdenas Carbajal, Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst) | Ehsan Djafari, Iranische Gemeinde in Deutschland | Adetoun Küppers-Adebisi, AFROTAK TV cyberNomads | Mamad Mohamad, Landesnetzwerk Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt (LAMSA) | Marianne Ballé Moudoumbou, Pan African Women’s Empowerment and Liberation Organisation – PAWLO Masoso Germany | Galina Ortmann, Bundesverband interkultureller Frauen (BIFeV) | Nursemin Sönmez, neue deutsche organisationen | Susanna Steinbach, Türkische Gemeinde in Deutschland | Anastasia Sudzilovskaya, Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE) | Karen Taylor, Each One Teach One (EOTO)

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Pressemitteilung: Bundesinnenministerin kündigt Partizipationsgesetz an!

Berlin, 08. Februar 2023.

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen hat in einem rechtswissenschaftlichen Symposium über die Umsetzbarkeit des von der Bundeskonferenz vorgelegten Gesetzesentwurfes diskutiert. Eine Umsetzung in der vorliegenden Form wäre laut Expert*innen mit der Verfassung vereinbar und ist damit eindeutig eine Frage des politischen Willens. In einer Dialogveranstaltung der SPD im deutschen Bundestag am Montag, den 6. Februar, hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser sich nun eindeutig positioniert.

Bereits 2021 hatte die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) einen Entwurf für ein Partizipationsgesetz auf Bundesebene vorgelegt. Teilbereiche des Gesetzesentwurfs wie die Quote zugunsten von Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst wurden nun im Rahmen eines rechtswissenschaftlichen Symposiums begutachtet bzw. diskutiert.

Die Gutachten von Prof. Dr. Nora Markard (Universität Münster) und Prof. Dr. Mehrdad Payandeh (Bucerius Law School, Hamburg) kommen beide zu dem Schluss, dass eine Quote zugunsten von Menschen mit Migrationshintergrund verfassungsmäßig ist. Grundsätzlich bescheinigen sie dem Entwurf, der von Herrn Prof. Dr. Thomas Groß vorgelegt wurde, höchsten juristischen Qualitätsstandard.

Die BKMO reagiert mit ihrem Entwurf auf die langjährige Forderung von Migrant*innenorganisationen, die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund gesetzlich zu verankern. Die jetzige Ampelkoalition hat das Gesetz im aktuellen Koalitionsvertrag festgeschrieben und seit Montag stehen nun offenbar auch die Verantwortlichkeiten fest.

Galina Ortmann, Sprecherin der BKMO und Leitende des Ausschusses Bundespartizipationsgesetz der BKMO, dazu: „Wir sind sehr beruhigt, dass sich die Bundesinnenministerin auf unsere Nachfrage so klar und öffentlich positioniert hat. Nancy Faeser sieht die inhaltliche Verantwortung für einen Gesetzentwurf bei sich und unserer Staatsministerin Reem Alabali-Radovan, mit der sie in enger Abstimmung vorgehen möchte. Sie sieht ihr eigenes Haus in der Federführung und hat zugesagt, dass es ein Gesetz noch in dieser Legislaturperiode geben wird.“

Michael AlliMadi, Sprecher der BKMO und Co-Leiter des Ausschusses Bundespartizipationsgesetz, ergänzt: „Wir haben nachgewiesen, dass der Gesetzentwurf der BKMO Hand und Fuß hat und möchten nun dafür sorgen, dass so viel wie möglich davon Realität wird. Das BMI darf es sich gerne leichtmachen und den vorliegenden Entwurf als Basis verwenden. Ab jetzt geht es nicht mehr um das Ob und Wann, sondern um das Wie. Es ist ein gutes Gefühl, wenn Politikerinnen sich in dieser Klarheit positionieren. Ich bin mir sicher, dass die 12 % der Wahlberechtigten in unserem Land, die eine Migrationsgeschichte haben, das genauso sehen!“

Hier finden Sie den Gesetzesentwurf und das Gutachten von Prof. Dr. Markard und Prof. Dr. Payandeh.

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26% der Menschen in Deutschland haben Migrationsgeschichte und brauchen eine Stimme: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein Zusammenschluss von über 70 Migrant*innenorganisationen mit dem bundespolitischen Anspruch, als Ansprechpartner von Bundestag und Bundesregierung politische Impulse zu setzen und zu einer zukunftsgewandten, alle umfassenden und teilhabeorientierten Politik beizutragen. www.bundeskonferenz-mo.de

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Pressemitteilung: Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!

Berlin, 25.01.23.

Über 100 Organisationen, darunter die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), haben heute gemeinsam als zivilgesellschaftliches Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ eine Stellungnahme und umfassende Ergänzungsliste mit 11 zentralen Forderungen vorgestellt und werden beides an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung übergeben.

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Bisher liegt aber nicht einmal ein Eckpunktepapier seitens des federführenden Bundesministeriums der Justiz vor. Eine Reform ist aber längst überfällig.

In 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs weitgehend bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle Betroffene von Diskriminierung. Die Erweiterung der Diskriminierungskategorien beispielsweise um Sozialer Status, Familiäre Fürsorgeplichten, Körpergewicht und Sprache ist daher dringend notwendig.

Um dem Ziel eines fortschrittlichen Antidiskriminierungsrechts näher zu kommen und die Reformbestrebungen der Bundesregierung kritisch zu begleiten, hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) eine umfassende Ergänzungsliste zum AGG sowie eine von 100 Organisationen unterzeichnete Stellungnahme koordiniert. Hieraus hat sich nun das Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ gegründet, das die langjährige Expertise im Diskriminierungsschutz von einem breiten thematischen sowie communitybasierten Spektrum an zivilgesellschaftlichen Organisationen bündelt.

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen unterstützt ausdrücklich die Forderungen des advd. Susanna Steinbach, Vertreterin der BKMO, dazu: „Jede einzelne Person kann potentiell von Diskriminierung betroffen sein. Das AGG in seiner jetzigen Form ist allerdings unzureichend, um ausreichend Schutz gegen Diskriminierung zu gewährleisten. Es muss dringend überarbeitet und beispielsweise auf alle Lebensbereiche erweitert werden. Wenn eine Person in der Schule oder von der Polizei diskriminierend behandelt wird, hat sie bislang nichts in der Hand. Schutzlücken müssen daher geschlossen werden, Betroffenen ein starker Rechtsschutz zur Verfügung stehen.“

Hier finden Sie die Stellungnahme und die Ergänzungsliste.

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26% der Menschen in Deutschland haben Migrationsgeschichte und brauchen eine Stimme: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein Zusammenschluss von über 70 Migrant*innenorganisationen mit dem bundespolitischen Anspruch, als Ansprechpartner von Bundestag und Bundesregierung politische Impulse zu setzen und zu einer zukunftsgewandten, alle umfassenden und teilhabeorientierten Politik beizutragen. www.bundeskonferenz-mo.de

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