Stellungnahme: Zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)

Die Bundeskonferenz der Migranti*nnenorganisationen (BKMO) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Als bundesweite Dachorganisation von Migrant*innenorganisationen bringt die BKMO die Perspektiven jener zivilgesellschaftlichen Akteure ein, die einen wesentlichen Beitrag zum Engagement, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur demokratischen Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft leisten.
Die BKMO versteht diese Stellungnahme ausdrücklich als konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Engagementpolitik des Bundes.

1. Würdigung des Gesetzentwurfs
Die BKMO begrüßt grundsätzlich:

  • die politische Aufwertung von Engagement- und Ehrenamtspolitik auf Bundesebene,
  • die stärkere Sichtbarkeit des Themas im Bundeskanzleramt,
  • die Anerkennung von Engagement als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe.

Diese Neuausrichtung bietet die Chance, Engagementpolitik strategischer, kohärenter und wirksamer zu gestalten.
Zugleich ist die Ausgestaltung der Governance-Strukturen der DSEE von entscheidender Bedeutung, da sie maßgeblich bestimmt, wessen Perspektiven gehört werden und wer an Entscheidungen beteiligt ist.

2. Demokratische Beteiligung und extrem kurze Anhörungsfrist
Die BKMO sieht die außergewöhnlich kurze Beteiligungsfrist für die Stellungnahme mit großer Sorge.
Demokratische Relevanz
Eine Beteiligungsfrist von nur wenigen Arbeitstagen:

  • erschwert eine sorgfältige inhaltliche Prüfung,
  • macht interne demokratische Abstimmungsprozesse faktisch unmöglich,
  • benachteiligt insbesondere ehrenamtlich getragene und strukturell weniger privilegierte Organisationen.

Gerade Migrant*innenorganisationen, die häufig mit begrenzten personellen und zeitlichen Ressourcen arbeiten, werden dadurch strukturell benachteiligt.

Bewertung
Eine solch verkürzte Beteiligungspraxis steht im Widerspruch zu den Zielen der Engagementförderung und läuft Gefahr, demokratische Mitwirkung formal zu ermöglichen, faktisch aber zu entwerten.
Beteiligung darf nicht auf dem Papier bestehen, sondern muss realistisch, inklusiv und wirksam sein.
Die BKMO regt daher an, künftige Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Zivilgesellschaft mit angemessenen Beteiligungsfristen auszugestalten.

3. Verfassungs- und teilhabepolitischer Rahmen
3.1 Art. 3 GG und strukturelle Gleichbehandlung

Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 des Grundgesetzes verpflichten den Staat nicht nur zur formalen Gleichbehandlung, sondern auch dazu, strukturelle Benachteiligungen aktiv zu vermeiden.
Für staatlich errichtete und finanzierte Stiftungen bedeutet dies:

  • Zugänge zu Entscheidungs- und Förderstrukturen müssen fair und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein,
  • gesellschaftliche Vielfalt muss sich strukturell in Governance-Gremien widerspiegeln.

3.2 Teilhabegerechtigkeit in der Einwanderungsgesellschaft
Migrant*innenorganisationen tragen in besonderem Maße:

  • zur sozialen Infrastruktur,
  • zur politischen Bildung,
  • zur Demokratieförderung und
  • zum Zusammenhalt in pluralen Gesellschaften bei.

Eine moderne Engagementpolitik muss diese Realität institutionell anerkennen und absichern.

4. Bewertung zentraler Regelungen des Gesetzentwurfs
4.1 Zusammensetzung und Entscheidungsmechanismen des Stiftungsrats
Die BKMO begrüßt:

  • die Erweiterung der zivilgesellschaftlichen Sitze,
  • die stärkere parlamentarische Beteiligung.

Gleichzeitig sieht sie kritisch:

  • die Konzentration von Vorsitz, Stichentscheid und Rechtsaufsicht im Bundeskanzleramt,
  • die ungleiche Verteilung der Benennungsrechte für zivilgesellschaftliche Vertreter*innen.

Bewertung

Auch wenn politische Steuerung legitim ist, muss sichergestellt werden, dass die DSEE nicht zu einer Struktur wird, in der staatliche Akteure dauerhaft dominieren und zivilgesellschaftliche Stimmen nur eine nachgeordnete Rolle spielen.

Die BKMO regt daher an:

  • eine stärkere Balance zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Stimmen,
  • den Verzicht auf einen automatischen Stichentscheid des Vorsitzes, da Stimmengleichheit fehlenden Konsens signalisiert.

4.2 Repräsentation migrationsgesellschaftlicher Perspektiven
Der Gesetzentwurf enthält bislang keine explizite Berücksichtigung migrationsgesellschaftlicher Vielfalt.

Bewertung
Ohne klare Leitplanken besteht die Gefahr, dass bestehende Unterrepräsentationen fortgeschrieben werden – trotz des hohen Anteils migrantischen Engagements.

Vorschlag
Die BKMO regt an:

  • einen verbindlichen Diversitäts- und Teilhabegrundsatz bei der Besetzung der zivilgesellschaftlichen Sitze zu verankern,
  • Migrant*innenorganisationen ausdrücklich als Teil der organisierten Zivilgesellschaft zu benennen.

4.3 Streichung der gesetzlichen Evaluierungspflicht
Die vorgesehene Streichung der Evaluierungspflicht bewertet die BKMO kritisch.

Bewertung
Regelmäßige Evaluation ist ein zentrales Instrument:

  • demokratischer Legitimation,
  • Transparenz,
  • lernender Weiterentwicklung staatlichen Handelns.

Vorschlag

  • Beibehaltung einer regelmäßigen, gesetzlich verankerten Evaluation (z. B. alle fünf Jahre),
  • Fortführung der Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag.

4.4 Subsidiaritätsprinzip und Förderlogik
Die BKMO teilt die Auffassung, dass die Rolle der finanziellen Förderung deutlicher als Kernauftrag der DSEE hervorgehoben werden sollte.
Engagementförderung bedeutet in erster Linie:

  • Ermöglichung, nicht Verdrängung zivilgesellschaftlicher Akteure,
  • Unterstützung von Vielfalt statt Vereinheitlichung.

5.Gesamtfazit

Die BKMO sieht im Gesetzentwurf eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Engagementpolitik des Bundes. Mit gezielten Nachbesserungen kann die DSEE ihre Rolle als unabhängige, pluralitätsorientierte und teilhabegerechte Bundesstiftung stärken – und damit dem Engagement in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft besser gerecht werden.
Die BKMO steht bereit, diesen Prozess konstruktiv und dialogorientiert zu begleiten.

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Taliban-Konsulate als Räume für Angst, Kontrolle und Extremismus


Pressemitteilung – Berlin, 16. Januar 2026

Mit großer Sorge beobachten wir die Aufnahme konsularischer Tätigkeiten unter direkter oder indirekter Kontrolle der Taliban.

Diese Einrichtungen sind keine neutralen Verwaltungsstellen, sondern faktisch unüberprüfbare Außenposten eines extremistischen Regimes, das systematisch Menschenrechte verletzt, insbesondere die Rechte von Frauen, Minderheiten, Medienschaffenden und politischen Gegner:innen. Ihre Existenz und faktische Anerkennung werfen grundlegende rechtliche, sicherheitspolitische und humanitäre Fragen auf:

1. Mit diesen konsularischen Strukturen entstehen rechtsfreie Räume, die sich der Kontrolle deutscher Behörden weitgehend entziehen. Es gibt keine verlässlichen Mechanismen zur Überprüfung von Personal, Abläufen oder Datenverwendung. In diesen Kontexten besteht die reale Gefahr, dass personenbezogene Informationen gesammelt, weitergegeben oder missbraucht werden.

2. Hinzu kommt eine sicherheitspolitische Dimension: In unregulierten Strukturen besteht die Möglichkeit, dass extremistische Ideologien offen geäußert, normalisiert oder weitergegeben werden. Sie können zu Orten werden, an denen Taliban-Narrative legitimiert, Machtansprüche reproduziert und oppositionelle Stimmen eingeschüchtert werden. Das stellt eine potenzielle Gefahr dar, nicht nur für die Afghanistan-Diaspora, sondern auch für die innere Sicherheit in Deutschland.

3. Gleichzeitig stehen tausende Menschen aus Afghanistan vor einem massiven administrativen Dilemma. Ohne gültige Pässe können sie ihren Aufenthalt nicht sichern, keine Arbeitsverträge verlängern und teilweise nicht einmal grundlegende Behördengänge erledigen. Die faktische Erwartung, Passangelegenheiten über Taliban-Strukturen abzuwickeln, verkennt die Realität der Betroffenen.

4. Auch deutsche Verwaltungen geraten dadurch zunehmend unter Druck. Ausländerbehörden, Jobcenter und andere Stellen sehen sich mit rechtlichen Grauzonen konfrontiert, die sie weder verursacht haben noch auflösen können.

Wir empfehlen:

Eine klare Absage an die Vorstellung, der Kontakt zu Taliban-Konsulaten sei „sicher“ oder „zumutbar“ für Menschen aus Afghanistan in Deutschland. Die Entwicklung alternativer, staatlich abgesicherter Verfahren zur Passverlängerung und Identitätsklärung ohne Einbindung von Taliban-Strukturen. Klare politische Leitlinien für Behörden, um Rechtsunsicherheit und uneinheitliche Praxis zu vermeiden. Die konsequente Berücksichtigung von Sicherheits- und Radikalisierungsrisiken bei allen Fragen konsularischer Anerkennung.

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Wir suchen eine PROJEKTASSISTENZ

DIE BUNDESKONFERENZ DER MIGRANT*INNENORGANISATIONEN (BKMO) SUCHT AB SOFORT EINE PROJEKTASSISTENZ Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (kurz: BKMO) gibt den rund 30 % Menschen mit Migrationsgeschichte und/oder Rassismuserfahrung in Deutschland eine Stimme. Sie ist der größte Zusammenschluss von (post)migrantischen Selbstorganisationen auf der Bundesebene und bildet seit ihrer Gründung 2017…

BKMO X: Erfolgreicher Austausch und Neuwahl des Vorstandes

Pressemitteilung – Berlin, 07. Oktober 2025

Nach einer erfolgreichen 10. Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen in Berlin am 19. Und 20. September stellt die BKMO ihren neuen Vorstand vor.

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) fand in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal statt und hat sich erneut als zentraler Ort des Dialogs, der Vernetzung und des gemeinsamen Gestaltens der Migrationsgesellschaft erwiesen. Zahlreiche Vertreter*innen von Migrant*innenorganisationen, Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft kamen zusammen, um aktuelle Herausforderungen zu diskutieren, Perspektiven zu teilen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.


Neuigkeiten im Vorstand
Im Rahmen der anschließenden BKMO-Vereinsmitgliederversammlung stellte sich der Vorstand der BKMO mit ein paar Neuerungen auf: Neuer Co-Vorsitzender der BKMO ist neben Karen Taylor nun Ehsan Djafari, der als Vorsitzender der Iranischen Gemeinde in Deutschland, den Vorstandsvorsitz von Mamad Mohamad übernimmt. Zu seiner Wahl sagte er: „Eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft entsteht dort, wo Herkunft nicht über Chancen entscheidet und Vielfalt nicht nur sichtbar, sondern gestaltend wirkt. Das ist auch mein Ziel bei der BKMO. Mit klarer Stimme, gemeinsamen Strategien und dem Anspruch, Gesellschaft aktiv mitzugestalten.“ Mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem Engagement für eine starke und vielfältige Migrant*innen-Selbstorganisation bringt Herr Djafari wichtige Impulse für die zukünftige Arbeit der BKMO mit. Zudem wurde Eter Hachmann, Vertreterin des Dachverbands der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland, als neue Beisitzerin im Vorstand gewählt. Sie betont: „Ich, als Kommunalpolitikerin im Osten, weiß wie wichtig starke Strukturen und Netzwerke sind, daher bin ich froh darüber, ein Teil der schönsten migrantischen Familie Deutschlands – der BKMO – zu sein.“

Die BKMO dankt Mamad Mohamad für seinen unermüdlichen Einsatz in den vergangenen Jahren und freut sich auf die kommenden Aufgaben unter der neuen Führung.

Über die BKMO
Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist das bundesweite Forum für Austausch, Kooperation und Interessenvertretung von Migrant*innenorganisationen in Deutschland. Sie stärkt die politische Teilhabe, setzt Impulse für gesellschaftliche Debatten und wirkt aktiv an der Gestaltung einer vielfältigen und demokratischen Gesellschaft mit.

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Mit Uns. Zukunft Gestalten: Die 10. BKMO-Konferenz zeigt Lösungen, Perspektiven und Visionen der Migrationsgesellschaft 

Pressemitteilung – Berlin, 15. September 2025

Am 19. September 2025 lädt die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen zur 10. Jährlichen Konferenz nach Berlin ins Mitosis Lab ein. Unter dem Motto Mit Uns kommen Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und migrantischen Communities zusammen, um Antworten auf die zentralen Fragen unserer Migrationsgesellschaft zu finden.

Die Demokratie in Deutschland steht vor ernsten Herausforderungen: 39% für die AfD in den Umfragewerten zur nächsten Bundestagswahl und drittstärkste Kraft bei den Landtagswahlen in NRW. Polarisierung, wachsendes Misstrauen gegenüber Institutionen sowie migrationsfeindliche und rassistische Strömungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Attacken auf Zivilgesellschaft, Menschen mit Migrationsgeschichte und Politiker*innen greifen zunehmend das Fundament unseres Miteinanders an. Zugleich wächst der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte stetig. Sollte das nicht bedeuten, dass ihre Stimmen auch vermehrt Platz bekommen?  

Jubiläum von „Wir schaffen das“ ohne Migrant*innen? 

Und während Deutschland 10 Jahre wir schaffen „Wir schaffen das“ in den Medien Revue passieren lässt zeig sich deutlich, welche Perspektiven beim Thema Integration nicht priorisiert werden. Die Stimmen migrantischer Communities und Geflüchteter werden mehrheitlich ausgespart, obwohl sie es sind, die einen großen Teil der Integrationsarbeit leiste(te)n. Umso dringlicher ist die Frage, wie Demokratie so gestaltet werden kann, dass sie allen Stimmen Gehör schenkt, Teilhabe ermöglicht und den sozialen Zusammenhalt stärkt.

Wir sind Teil der Antwort – gesellschaftlich unverzichtbar

Migrantische Communities planen aktiv unsere gemeinsame Zukunft. Die BKMO X behauptet nichts weniger als: Migrant*innen selbst sind eine zwangsläufige Antwort auf die vielfachen Fragen unserer Migrationsgesellschaft. Sie setzen dem Rechtspopulismus etwas entgegen, nicht nur rhetorisch, sondern mit Praxis, Perspektive und Teilhabe. Migrant*innenorganisationen haben kluge, zukunftsweisende Antworten darauf, wie diese Gesellschaft gemeinsam vorangebracht werden kann – in Betrieben und in den Kommunen. Und in der Zukunft: Wie Integration am Arbeitsplatz tatsächlich gelingt, welche Aufgaben der Integration in kommunaler Verantwortung liegen und wie Migration lokal gestaltet wird. Und Visionen, konkrete Lösungsansätze für gesellschaftliches Zusammenwachsen.  

Die BKMO lädt alle Vertreter*innen der Presse herzlich ein: Seien Sie Teil dieser Konferenz, mit Panels, die Antworten liefern, Perspektiven ändern und die Zukunft gestalten. Ihre Berichterstattung kann medial einen neuen Akzent setzen: weg vom Beobachter, hin zu den handelnden Stimmen jener, um deren Fragen und Herausforderungen es wirklich geht.

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10 Jahre „Wir schaffen das“: Integration als Infrastrukturmaßnahme anerkennen

Pressemitteilung – Berlin, 31.08.2025

Die BKMO zieht Bilanz: Viel wurde bewältigt, aber nicht nur dank, sondern oft trotz der Bundesregierung. Wenn “Wir schaffen das” auch in Zukunft gelten soll, muss Politik endlich wieder Teil des “Wir” werden.

genau zehn Jahren prägte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Satz „Wir schaffen das“. Heute, ein Jahrzehnt später, ziehen wir als Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) Bilanz: Deutschland hat die Aufnahme und Integration von Hunderttausenden Geflüchteten gemeistert. Nicht perfekt, aber mit sichtbaren Erfolgen. 

„Die Menschen sind untergebracht, viele arbeiten, Kinder gehen in die Schule, zahlreiche sind längst eingebürgert. Wir haben als Gesellschaft bewiesen: Ja, wir können das schaffen!“, erklärt Mamad Mohamad, Co-Vorsitzender der BKMO. „Das war nur möglich mit viel Eigeninitative von migrantischen Communities und weil Zivilgesellschaft, Migrant*innenorganisationen und unzählige Engagierte in Deutschland Verantwortung übernommen haben.“ 

Gleichzeitig betont Mohamad: “Integration ist eine Daueraufgabe und braucht politische Priorität. Sie ist keine Nebensache, sondern Teil der Infrastruktur. Wer Bahnhöfe und Straßen finanziert, muss auch in Sprachkurse, Teilhabeprojekte und die Unterstützung von Kommunen investieren. Denn das sind die Grundlagen für unser Zusammenleben.” Deshalb fordert die BKMO ein Sondervermögen, das auch Integration und Migrant*innenorganisationen stärkt. 

Vor 10 Jahren titelte die Bild-Zeitung: “Vorbildlich! So helfen BILD-Leser den Flüchtlingen” und startet eine große Aktion “Wir helfen”, um Menschen zu motivieren, Geflüchtete solidarisch zu unterstützen. Aus heutiger Perspektive, wo wir eine Verengung des Diskurses hin zu Kontrolle und Abwehr von Geflüchteten erleben, scheint das undenkbar. BKMO-Vorsitzender Mohamad erklärt dazu: “Die Grenzkontrollen sind keine hilfreiche Maßnahme, sondern ein fehlgeleiteter Kontrollversuch – was wirklich zählt, funktionierende Strukturen vor Ort, fairer Zugang zum Arbeitsmarkt und gleiche soziale Rechte, rücken gleichzeitig für alle in den Hintergrund.” 

Unser Fazit nach zehn Jahren: 
Wir – migrantische Communities, Zivilgesellschaft, Kommunen – haben gezeigt, dass wir Integration möglich machen. Aber wenn „Wir schaffen das“ auch in Zukunft gelten soll, braucht es wieder ein gemeinsames Handeln. Die Bundesregierung muss aufhören, Integration auszubremsen – und anfangen, sie als gesamtgesellschaftliche Investition ernst zu nehmen. 

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