BKMO X: Erfolgreicher Austausch und Neuwahl des Vorstandes

Pressemitteilung – Berlin, 07. Oktober 2025

Nach einer erfolgreichen 10. Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen in Berlin am 19. Und 20. September stellt die BKMO ihren neuen Vorstand vor.

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) fand in diesem Jahr bereits zum zehnten Mal statt und hat sich erneut als zentraler Ort des Dialogs, der Vernetzung und des gemeinsamen Gestaltens der Migrationsgesellschaft erwiesen. Zahlreiche Vertreter*innen von Migrant*innenorganisationen, Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft kamen zusammen, um aktuelle Herausforderungen zu diskutieren, Perspektiven zu teilen und gemeinsame Strategien zu entwickeln.


Neuigkeiten im Vorstand
Im Rahmen der anschließenden BKMO-Vereinsmitgliederversammlung stellte sich der Vorstand der BKMO mit ein paar Neuerungen auf: Neuer Co-Vorsitzender der BKMO ist neben Karen Taylor nun Ehsan Djafari, der als Vorsitzender der Iranischen Gemeinde in Deutschland, den Vorstandsvorsitz von Mamad Mohamad übernimmt. Zu seiner Wahl sagte er: „Eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft entsteht dort, wo Herkunft nicht über Chancen entscheidet und Vielfalt nicht nur sichtbar, sondern gestaltend wirkt. Das ist auch mein Ziel bei der BKMO. Mit klarer Stimme, gemeinsamen Strategien und dem Anspruch, Gesellschaft aktiv mitzugestalten.“ Mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem Engagement für eine starke und vielfältige Migrant*innen-Selbstorganisation bringt Herr Djafari wichtige Impulse für die zukünftige Arbeit der BKMO mit. Zudem wurde Eter Hachmann, Vertreterin des Dachverbands der Migrant*innenorganisationen in Ostdeutschland, als neue Beisitzerin im Vorstand gewählt. Sie betont: „Ich, als Kommunalpolitikerin im Osten, weiß wie wichtig starke Strukturen und Netzwerke sind, daher bin ich froh darüber, ein Teil der schönsten migrantischen Familie Deutschlands – der BKMO – zu sein.“

Die BKMO dankt Mamad Mohamad für seinen unermüdlichen Einsatz in den vergangenen Jahren und freut sich auf die kommenden Aufgaben unter der neuen Führung.

Über die BKMO
Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist das bundesweite Forum für Austausch, Kooperation und Interessenvertretung von Migrant*innenorganisationen in Deutschland. Sie stärkt die politische Teilhabe, setzt Impulse für gesellschaftliche Debatten und wirkt aktiv an der Gestaltung einer vielfältigen und demokratischen Gesellschaft mit.

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Mit Uns. Zukunft Gestalten: Die 10. BKMO-Konferenz zeigt Lösungen, Perspektiven und Visionen der Migrationsgesellschaft 

Pressemitteilung – Berlin, 15. September 2025

Am 19. September 2025 lädt die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen zur 10. Jährlichen Konferenz nach Berlin ins Mitosis Lab ein. Unter dem Motto Mit Uns kommen Vertreter*innen aus Politik, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und migrantischen Communities zusammen, um Antworten auf die zentralen Fragen unserer Migrationsgesellschaft zu finden.

Die Demokratie in Deutschland steht vor ernsten Herausforderungen: 39% für die AfD in den Umfragewerten zur nächsten Bundestagswahl und drittstärkste Kraft bei den Landtagswahlen in NRW. Polarisierung, wachsendes Misstrauen gegenüber Institutionen sowie migrationsfeindliche und rassistische Strömungen gefährden den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Attacken auf Zivilgesellschaft, Menschen mit Migrationsgeschichte und Politiker*innen greifen zunehmend das Fundament unseres Miteinanders an. Zugleich wächst der Anteil von Menschen mit Migrationsgeschichte stetig. Sollte das nicht bedeuten, dass ihre Stimmen auch vermehrt Platz bekommen?  

Jubiläum von „Wir schaffen das“ ohne Migrant*innen? 

Und während Deutschland 10 Jahre wir schaffen „Wir schaffen das“ in den Medien Revue passieren lässt zeig sich deutlich, welche Perspektiven beim Thema Integration nicht priorisiert werden. Die Stimmen migrantischer Communities und Geflüchteter werden mehrheitlich ausgespart, obwohl sie es sind, die einen großen Teil der Integrationsarbeit leiste(te)n. Umso dringlicher ist die Frage, wie Demokratie so gestaltet werden kann, dass sie allen Stimmen Gehör schenkt, Teilhabe ermöglicht und den sozialen Zusammenhalt stärkt.

Wir sind Teil der Antwort – gesellschaftlich unverzichtbar

Migrantische Communities planen aktiv unsere gemeinsame Zukunft. Die BKMO X behauptet nichts weniger als: Migrant*innen selbst sind eine zwangsläufige Antwort auf die vielfachen Fragen unserer Migrationsgesellschaft. Sie setzen dem Rechtspopulismus etwas entgegen, nicht nur rhetorisch, sondern mit Praxis, Perspektive und Teilhabe. Migrant*innenorganisationen haben kluge, zukunftsweisende Antworten darauf, wie diese Gesellschaft gemeinsam vorangebracht werden kann – in Betrieben und in den Kommunen. Und in der Zukunft: Wie Integration am Arbeitsplatz tatsächlich gelingt, welche Aufgaben der Integration in kommunaler Verantwortung liegen und wie Migration lokal gestaltet wird. Und Visionen, konkrete Lösungsansätze für gesellschaftliches Zusammenwachsen.  

Die BKMO lädt alle Vertreter*innen der Presse herzlich ein: Seien Sie Teil dieser Konferenz, mit Panels, die Antworten liefern, Perspektiven ändern und die Zukunft gestalten. Ihre Berichterstattung kann medial einen neuen Akzent setzen: weg vom Beobachter, hin zu den handelnden Stimmen jener, um deren Fragen und Herausforderungen es wirklich geht.

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10 Jahre „Wir schaffen das“: Integration als Infrastrukturmaßnahme anerkennen

Pressemitteilung – Berlin, 31.08.2025

Die BKMO zieht Bilanz: Viel wurde bewältigt, aber nicht nur dank, sondern oft trotz der Bundesregierung. Wenn “Wir schaffen das” auch in Zukunft gelten soll, muss Politik endlich wieder Teil des “Wir” werden.

genau zehn Jahren prägte Bundeskanzlerin Angela Merkel den Satz „Wir schaffen das“. Heute, ein Jahrzehnt später, ziehen wir als Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) Bilanz: Deutschland hat die Aufnahme und Integration von Hunderttausenden Geflüchteten gemeistert. Nicht perfekt, aber mit sichtbaren Erfolgen. 

„Die Menschen sind untergebracht, viele arbeiten, Kinder gehen in die Schule, zahlreiche sind längst eingebürgert. Wir haben als Gesellschaft bewiesen: Ja, wir können das schaffen!“, erklärt Mamad Mohamad, Co-Vorsitzender der BKMO. „Das war nur möglich mit viel Eigeninitative von migrantischen Communities und weil Zivilgesellschaft, Migrant*innenorganisationen und unzählige Engagierte in Deutschland Verantwortung übernommen haben.“ 

Gleichzeitig betont Mohamad: “Integration ist eine Daueraufgabe und braucht politische Priorität. Sie ist keine Nebensache, sondern Teil der Infrastruktur. Wer Bahnhöfe und Straßen finanziert, muss auch in Sprachkurse, Teilhabeprojekte und die Unterstützung von Kommunen investieren. Denn das sind die Grundlagen für unser Zusammenleben.” Deshalb fordert die BKMO ein Sondervermögen, das auch Integration und Migrant*innenorganisationen stärkt. 

Vor 10 Jahren titelte die Bild-Zeitung: “Vorbildlich! So helfen BILD-Leser den Flüchtlingen” und startet eine große Aktion “Wir helfen”, um Menschen zu motivieren, Geflüchtete solidarisch zu unterstützen. Aus heutiger Perspektive, wo wir eine Verengung des Diskurses hin zu Kontrolle und Abwehr von Geflüchteten erleben, scheint das undenkbar. BKMO-Vorsitzender Mohamad erklärt dazu: “Die Grenzkontrollen sind keine hilfreiche Maßnahme, sondern ein fehlgeleiteter Kontrollversuch – was wirklich zählt, funktionierende Strukturen vor Ort, fairer Zugang zum Arbeitsmarkt und gleiche soziale Rechte, rücken gleichzeitig für alle in den Hintergrund.” 

Unser Fazit nach zehn Jahren: 
Wir – migrantische Communities, Zivilgesellschaft, Kommunen – haben gezeigt, dass wir Integration möglich machen. Aber wenn „Wir schaffen das“ auch in Zukunft gelten soll, braucht es wieder ein gemeinsames Handeln. Die Bundesregierung muss aufhören, Integration auszubremsen – und anfangen, sie als gesamtgesellschaftliche Investition ernst zu nehmen. 

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Unsere Stellungnahme: Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und andere Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)

Berlin, 19.08.2025

Stellungnahme der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen und des Polnischen Sozialrats zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales “Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VIAnpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)”

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen e.V. (BKMO) und der Polnische Sozialrat e.V. (PSR) bedanken sich im Namen ihrer Mitglieder für die Gelegenheit, zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales “Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (SGB VI-Anpassungsgesetz – SGB VI-AnpG)” (im Folgenden: Referentenentwurf, RefE) Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmefrist von 5 Werktagen ermöglicht es nicht die Erfahrungen aus der Praxis der Migrant*innenorganisationen in angemessener Weise in das Gesetzgebungsverfahren einfließen zu lassen. Der BKMO und der PSR können vor diesem Hintergrund nur zu ausgewählten Aspekten Stellung nehmen.  

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen e.V. ist ein bundesweites Netzwerk von über 70 Migrant*innenorganisationen und (post)migrantischen Initiativen. Gemeinsam setzen sie sich für gleichberechtigte Teilhabe, soziale Gerechtigkeit und eine offene, demokratische Gesellschaft ein. Die BKMO versteht sich als politische Stimme der (post)migrantischen Zivilgesellschaft und bringt ihre Perspektiven aktiv in gesellschaftliche und politische Debatten ein. Dabei steht sie für eine solidarische, inklusive und rassismuskritische Gesellschaft. Der Polnische Sozialrat e.V. ist die älteste polnische Migrantenorganisation, die sich sowohl mit sozialen Fragen, sozialer Beratung als auch mit der Partizipation von temporären und permanenten, polnischen Migranten*innen in Deutschland beschäftigt und die besondere Expertise im Bereich der Situation der EU-Arbeitsmigration mitbringt.  

Die Einführung einer Gesetzesgrundlage für die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ist hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Arbeitsmarktintegration und der damit verbundenen Hürden sehr zu begrüßen. Über die Beratung hinaus besteht jedoch viel Potential das Verfahren zu optimieren.  

Auch wenn das Modell der Saisonarbeit aufgrund seiner Anfälligkeit für Ausbeutung nicht ohne Kritik bleiben kann, ist die Ausweitung des Schutzes von Saisonarbeiter*innen durch die Erweiterung der Informationspflichten zu begrüßen. Um die Saisonarbeiter*innen effektiv vor Ausbeutung zu schützen ist ein starker Ausbau der Sicherungsmechanismen notwendig.



Im Einzelnen 
Zu Artikel 4 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) 

Zu Nummer 3 (§ 30a) 

Die Einführung einer Gesetzesgrundlage für die Verstetigung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung ist zu begrüßen. 

Deutschland ist auf die Einwanderung internationaler Fachkräfte und die Arbeitsmarktintegration bereits in Deutschland aufhältiger Migrant*innen und Geflüchteten angewiesen, um den steigenden Arbeitskräftebedarf zu decken. Damit Fachkräfte ihren Weg in den deutschen Arbeitsmarkt finden, ist die Bereitstellung zielgerichteter, herkunftssprachlicher Informationen und Beratungen von entscheidender Bedeutung. Der Zugang zum Anerkennungsverfahren und ein erfolgreiches Durchlaufen desselben hängen maßgeblich davon ab, dass die Ratsuchenden kontinuierlich und kompetent begleitet werden. Das IQ-Netzwerk hat sich hierbei als ein niedrigschwelliges und bewährtes Beratungsangebot etabliert. Es ist folgerichtig das Angebot zu verstetigen. 

(Post)migrantische Organisationen sind als Brückenbauer*innen und Problemlöser*innen für das Gelingen dieser Prozesse unerlässlich. Sie beraten, begleiten und informieren Menschen aus ihren Communities wenn notwendig in den Herkunftssprachen und schaffen dadurch Zugänge zur Mehrheitsgesellschaft. Deshalb sollten Migrant*innenorganisationen und neue deutsche Organisationen noch stärker strukturell in die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung eingebunden werden. Mit community-basierter Beratung werden insbesondere jene Menschen erreicht, die bestehende Unterstützungsangebote nicht kennen oder Hemmschwellen bei etablierten Institutionen haben. Beim Blick auf die Arbeitsmarktintegration wird deutlich, dass Migrant*innenorganisationen und neue deutsche Organisationen spezifische Kompetenzen und Zugangsmöglichkeiten haben, die andere Akteure nicht in der gleichen Tiefe leisten können. Dadurch werden sie zu unverzichtbaren Kooperationspartnern in der Integration und Fachkräfteeinwanderung. 

Für die nachhaltige Verbesserung der Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung sowie zur erfolgreichen Arbeitsmarktintegration internationaler Fachkräfte sollten darüber hinaus folgende Maßnahmen umgesetzt werden

  • Die Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen sollten deutlich vereinfacht und vollständig digitalisiert werden, um den Prozess transparenter und effizienter zu gestalten. Verbesserte Übergangsregelungen, die es ermöglichen, während der Wartezeit beruflich tätig zu sein, sowie eine stärkere Berücksichtigung von Berufserfahrung sind ebenso wichtig wie der Ausbau standardisierter, modularer Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen. Einheitliche Antragsunterlagen und Musterbescheide sollen die Vorhersehbarkeit der Verfahren erhöhen. Zudem sind der Ausbau von Vorintegrationsmaßnahmen im Ausland sowie ganzheitlichen Integrationsangeboten im Inland, etwa zu Wohnraum und Spracherwerb, erforderlich. Die Bekanntmachung flexiblerer Zugangswege, wie Anerkennungspartnerschaften mit Anerkennungsverfahren nach der Einreise, kann den Zugang zusätzlich erleichtern. Ergänzend muss das Angebot an mehrsprachigen Informations- und Sprachunterstützungsdiensten weiter ausgebaut werden. 
  • Es empfiehlt sich, spezielle Verfahren der gegenseitigen Anerkennung einzuführen, die insbesondere bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen einen unkomplizierten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglichen, ohne dass das vollständige formale Anerkennungsverfahren durchlaufen werden muss. 
  • Die Nutzung europäischer Fördermittel sollte intensiviert werden, um Qualifikationsmaßnahmen und Integrationsprojekte finanziell zu unterstützen und weiterzuentwickeln. 
  • Nicht zuletzt sollten Migrant*innenorganisationen regelmäßig an der gemeinsamen Planung und Durchführung von Informationskampagnen zu Beratungsangeboten beteiligt werden. Die Effektivität dieser Maßnahmen sollte laufend evaluiert werden, um die Zielgruppen bestmöglich zu erreichen und nachhaltig zu unterstützen. 

Durch die konsequente Einbindung und Stärkung von (post)migrantischen Akteuren und die kontinuierliche Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen kann die Integration ausländischer Fachkräfte wirksam und nachhaltig gestaltet werden. 


Zu Artikel 12 (Änderung des Aufenthaltsgesetzes) 

Zu Nummer 2 (§ 39) 

Die Stärkung der Schutz- und Sicherungsmechanismen für Saisonarbeiter*innen ist grundsätzlich zu begrüßen.  

Saisonarbeit spielt in Deutschland insbesondere in der Landwirtschaft sowie weiteren temporären Beschäftigungsbranchen eine bedeutende Rolle. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihren zeitlich begrenzten Personalbedarf zu decken und trägt damit erheblich zur Versorgungssicherheit bei.   

Gleichzeitig sind Saisonarbeitsverhältnisse oftmals prekär und weder arbeitsmarkt- noch gesellschaftspolitisch nachhaltig, da sie meist vor allem auf den kurzfristigen Einsatz der Arbeitskraft ausgerichtet sind und selten eine langfristige Perspektive für die Beschäftigten im Land bieten. Saisonarbeiter*innen sind zudem besonderen Ausbeutungsrisiken ausgesetzt, da sie häufig nur über begrenzte Deutschkenntnisse verfügen und ihr Wissen über das Arbeitsrecht sowie die Bedingungen in Deutschland eingeschränkt ist. Prekäre Arbeitsbedingungen, unsichere Unterkünfte und ein begrenzter Zugang zu sozialen Absicherungen fördern diese Risiken zusätzlich. Aus diesem Grund ist ein wirksamer Schutz dieser Beschäftigten unerlässlich, um menschenwürdige Arbeits- und Lebensbedingungen zu gewährleisten. 

Dem beschriebenen Ausbeutungsrisiko müssen mindestens adäquate Sicherungsmechanismen entgegengestellt werden. Unterkünfte werden in der Regel von Arbeitgeber*innen gestellt, Alternativen sind nicht vorhanden. Der Standard der Unterkünfte ist in vielen Fällen ungenügend und die Miethöhe und –bedingungen stehen in keinem Verhältnis. Daher ist es richtig, dass durch die vorgesehene Ergänzung des § 39 Absatz 4 AufenthG-E der Bundesagentur für Arbeit die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt werden, um diese überprüfen zu können. 

Darüber hinaus sind jedoch weitere Maßnahmen zum Schutz von Saisonarbeiter*innen notwendig: 

  • Fairer Lohn- und Arbeitsbedingungen müssen sichergestellt werden. Hierzu gehört insbesondere eine bessere Kontrolle der Arbeitszeiterfassung, um die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns zu gewährleisten. Die verpflichtende Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassungssysteme unter Wahrung des Datenschutzes kann dabei helfen, Transparenz zu schaffen und Missbrauch zu verhindern. Kostenfreie Unterkünfte, die den Mindestanforderungen genügen, sollten für Saisonarbeiter*innen bereitgestellt werden. Außerdem ist eine umfassende Information der Beschäftigten in ihrer jeweiligen Landessprache zu ihren Arbeitszeiten, Lohnabrechnungen und potenziellen Abzügen unerlässlich. Schließlich muss die Politik eine wirksame Umsetzung der Richtlinie 2014/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke einer Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer sicherstellen. Dies umfasst insbesondere das Verbot von Lohndiskriminierung sowie die Gewährleistung angemessener Arbeits- und Lebensbedingungen. 
  • Die Durchführung und Intensivierung von Kontrollen der Arbeitsbedingungen in Saisonbranchen ist ebenfalls dringend erforderlich. Eine verstärkte Zusammenarbeit der nationalen und europäischen Arbeitsinspektionen würde dazu beitragen, einheitliche Mindeststandards bundesweit sowie grenzüberschreitend effektiv durchzusetzen. Dies sollte durch eine evidenzbasierte Kontroll- und Sanktionspolitik unterstützt werden, welche insbesondere die konsequente Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen Arbeits- und Unterkunftsstandards sicherstellt. 
  • Ein barrierefreier Zugang zur sozialen Grundsicherung ist ebenso von großer Bedeutung. Saisonarbeiter*innen sollten bei Arbeitslosigkeit oder Krankheit unkompliziert Leistungen nach dem SGB II erhalten können.  Saisonbeschäftigte müssen umfassend krankenversichert sein. Die gängige Praxis, dass Arbeitgeber für sie nur private Gruppenversicherungen abschließen, gewährleistet keinen vollständigen Schutz und macht sie von den Arbeitgeber*innen abhängig. Zu Beginn der Beschäftigung sollten Saisonarbeiter*innen in ihrer Herkunftssprache über ihren Krankenversicherungsstatus informiert und dieser verbindlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Zudem muss das Angebot an Präventionsmaßnahmen im Arbeits- und Gesundheitsschutz ausgeweitet werden. Darüber hinaus ist eine klare gesetzliche Regelung für den Transfer und Erhalt von Sozialversicherungsansprüchen notwendig – insbesondere bei wiederholter saisonaler oder grenzüberschreitender Beschäftigung. Diese Regelung muss die besonderen Bedarfe mobiler Arbeitnehmer*innen innerhalb der EU berücksichtigen. 
  • Der Zugang zu Leistungen der Rentenversicherung muss vereinfacht werden. Die Deutschen Rentenversicherung (DRV) sollte Informationsmaterialen zu ihren wichtigsten Leistungen (Rente, Reha, Antragstellung) in den häufigsten Herkunftssprachen verpflichtend zur Verfügung stellen gezielte Informationskampagnen für Migrant*innen durchführen. Darüber hinaus sollte das Antragsverfahren durch vereinfachte, mehrsprachige Formulare in leichter Sprache und digitale Formularassistenten in mehreren Sprachen verbessert werden. Durch zusätzliche Stellen für Rentenversicherungsberater*innen mit Sprachkenntnissen in relevanten Migrantensprachen und Aufbau von Schwerpunkt-Beratungsstellen in Regionen mit hohem Migrantenanteil könnte dem Informationsdefizit entgegengewirkt werden.  
  • Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Einführung einer institutionell überwachten Arbeitsvermittlung innerhalb der gesamten EU, mit Fokus auf transnationale Mobilität und die Vermittlung zwischen Herkunfts- und Zielländern, nach dem Vorbild des Mechanismus zwischen Polen und Deutschland. 
  • Zudem müssen herkunftssprachliche Beratungs- und Unterstützungsangebote für alle Saisonarbeiter*innen etabliert und weiter ausgebaut werden. Die Verpflichtung zur Informationsweitergabe über Beratungsangebote durch Arbeitgeber*innen und Gewerkschaften sowie die Einrichtung niedrigschwelliger Beschwerdemechanismen sind unerlässlich, um die Rechte von Saisonarbeiter*innen effektiv zu schützen.  Auch hier ist auf eine strukturelle Einbindung von Migrant*innenorganisationen und neue deutsche Organisationen zu achten

Nur durch verbindliche gesetzliche Regelungen, konsequente Kontrollen und umfassende, herkunftssprachliche Beratungsstrukturen kann die saisonale Beschäftigung sozialverträglich und nachhaltig gestaltet werden. 

Rechtsstaat in der Schieflage – Abschiebungshaft ist kein Strafvollzug

Pressemitteilung – Berlin, 11.07.2025

Der Antrag Sachsen-Anhalts, Abschiebungshaft künftig auch in regulären Gefängnissen vollziehen zu lassen, der am Freitag im Bundesrat behandelt wird, untergräbt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) kritisiert diese Initiative scharf und fordert die Bundesländer auf, sich gegen den Vorstoß zu stellen.

Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in Abschiebungshaft unter dem Deckmantel der ‚Effizienz‘ inhaftiert werden wie Schwerkriminelle“, warnt Mamad Mohamad, Co-Vorsitzender der BKMO. „Wer das Kind mit dem Bade ausschüttet, gefährdet Rechtsstaat und humane Standards. Wir rufen die Länder auf: Zeigen Sie Verantwortung für Menschenrechte, Kinderrechte und legitime administrative Verfahren.

Abschiebungshaft ist keine Strafe, sondern eine freiheitsentziehende Maßnahme im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens. Menschen in Abschiebungshaft haben weder eine Straftat begangen, noch dürfen sie wie Straftäter*innen behandelt werden. Genau deshalb schreibt das Gesetz – ebenso wie die EU-Rückführungsrichtlinie – vor, dass sie in speziellen Einrichtungen untergebracht werden müssen, getrennt vom regulären Strafvollzug.

Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen muss sich der demokratische Rechtsstaat daran messen lassen, wie er mit den Schwächsten umgeht“, so Mohamad weiter. „Wenn Menschen allein wegen ihres Aufenthaltsstatus‘ im Gefängnis landen, stellt sich die Frage, wie ernst dieser Staat sein eigenes Wertefundament noch nimmt.“

Die BKMO fordert die Länder auf, den Antrag Sachsen-Anhalts im Bundesrat klar abzulehnen und sich zu einer rechtsstaatlichen Praxis zu bekennen, die auf Gleichheit, Würde und Transparenz basiert. Menschenrechte und Demokratie sind unteilbar – auch in der Abschiebungshaft.

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Asyl ohne Prüfung, Abschiebungshaft ohne Anwalt? BKMO kritisiert geplantes Gesetz als demokratieschädlich

Pressemitteilung – Berlin, 10.07.2025

Die BKMO ruft zur Zusammenarbeit auf: für eine gemeinsame Gestaltung der Migrationsgesellschaft. 

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) kritisiert den im Bundestag verhandelten Gesetzentwurf zur Ausweitung des Konzepts „sicherer Herkunftsstaaten“ sowie zur Abschaffung des anwaltlichen Pflichtbeistands in Abschiebehaftverfahren als gefährlichen Angriff auf zentrale rechtsstaatliche Prinzipien und auf das individuelle Recht auf Schutz.

„Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten widerspricht dem Kern des Asylrechts“, erklärt Karen Taylor, Co-Vorsitzende der BKMO. „Schutz ist ein individuelles Menschenrecht – keine Frage des Herkunftsstaates. Wer Herkunftsländer pauschal für sicher erklärt, ignoriert systematische Diskriminierung, Minderheitenverfolgung, geschlechtsspezifische Gewalt oder politische Repression, die oft nicht in offiziellen Statistiken auftauchen, aber Menschenleben gefährden.“

Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, den verpflichtenden anwaltlichen Beistand in Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamsverfahren zu streichen. „Wer Menschen inhaftiert, ohne ihnen einen Anwalt zur Seite zu stellen, verlässt den Boden des Rechtsstaats“, so Taylor. „Statt Schutzverantwortung ernst zu nehmen, wird hier eine Infrastruktur der Entrechtung und Abschreckung geschaffen. Das richtet sich nicht nur gegen Geflüchtete – das trifft die Integrität unserer Demokratie im Kern.“

Die BKMO ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, diesen Gesetzentwurf entschieden zurückzuweisen. Was unser Land braucht, ist eine Rückbesinnung auf seine Grundwerte: den individuellen Schutzanspruch, das faire Verfahren und das Vertrauen in gleiche Rechte für alle. Menschenrechte dürfen kein politisches Kalkül sein – und Schutz kein Privileg.

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