Pressemitteilung: Mehr Fortschritt wagen heißt auch mehr Antidiskriminierung wagen!

Berlin, 25.01.23.

Über 100 Organisationen, darunter die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO), haben heute gemeinsam als zivilgesellschaftliches Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ eine Stellungnahme und umfassende Ergänzungsliste mit 11 zentralen Forderungen vorgestellt und werden beides an die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung übergeben.

Die Ampel-Koalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) angekündigt. Bisher liegt aber nicht einmal ein Eckpunktepapier seitens des federführenden Bundesministeriums der Justiz vor. Eine Reform ist aber längst überfällig.

In 16 Jahren Praxiserfahrung sind die Schwächen des AGGs weitgehend bekannt: Das Gesetz schützt nicht alle Betroffene von Diskriminierung. Die Erweiterung der Diskriminierungskategorien beispielsweise um Sozialer Status, Familiäre Fürsorgeplichten, Körpergewicht und Sprache ist daher dringend notwendig.

Um dem Ziel eines fortschrittlichen Antidiskriminierungsrechts näher zu kommen und die Reformbestrebungen der Bundesregierung kritisch zu begleiten, hat der Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) eine umfassende Ergänzungsliste zum AGG sowie eine von 100 Organisationen unterzeichnete Stellungnahme koordiniert. Hieraus hat sich nun das Bündnis „AGG Reform-Jetzt!“ gegründet, das die langjährige Expertise im Diskriminierungsschutz von einem breiten thematischen sowie communitybasierten Spektrum an zivilgesellschaftlichen Organisationen bündelt.

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen unterstützt ausdrücklich die Forderungen des advd. Susanna Steinbach, Vertreterin der BKMO, dazu: „Jede einzelne Person kann potentiell von Diskriminierung betroffen sein. Das AGG in seiner jetzigen Form ist allerdings unzureichend, um ausreichend Schutz gegen Diskriminierung zu gewährleisten. Es muss dringend überarbeitet und beispielsweise auf alle Lebensbereiche erweitert werden. Wenn eine Person in der Schule oder von der Polizei diskriminierend behandelt wird, hat sie bislang nichts in der Hand. Schutzlücken müssen daher geschlossen werden, Betroffenen ein starker Rechtsschutz zur Verfügung stehen.“

Hier finden Sie die Stellungnahme und die Ergänzungsliste.

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26% der Menschen in Deutschland haben Migrationsgeschichte und brauchen eine Stimme: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein Zusammenschluss von über 70 Migrant*innenorganisationen mit dem bundespolitischen Anspruch, als Ansprechpartner von Bundestag und Bundesregierung politische Impulse zu setzen und zu einer zukunftsgewandten, alle umfassenden und teilhabeorientierten Politik beizutragen. www.bundeskonferenz-mo.de

Der Vertreter*innenrat der BKMO

Michael AlliMadi, Panafrikanische Organisation | Dr. Rubén Cárdenas Carbajal, Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland (DaMOst) | Ehsan Djafari, Iranische Gemeinde in Deutschland | Adetoun Küppers-Adebisi, AFROTAK TV cyberNomads | Mamad Mohamad, Landesnetzwerk Migrantenorganisationen in Sachsen-Anhalt (LAMSA) | Marianne Ballé Moudoumbou, Pan African Women’s Empowerment and Liberation Organisation – PAWLO Masoso Germany | Galina Ortmann, Bundesverband interkultureller Frauen (BIFeV) | Nursemin Sönmez, neue deutsche organisationen | Susanna Steinbach, Türkische Gemeinde in Deutschland | Anastasia Sudzilovskaya, Bundesverband russischsprachiger Eltern (BVRE) | Karen Taylor, Each One Teach One (EOTO)

Pressekontakt:

info@bk-mo.de

0151 74 24 86 64

Die Pressemitteilung als PDF.

Kommentar des Vertreter*innenrates der Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen zur geplanten Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat angekündigt, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts voranzutreiben. Menschen mit ausländischem Pass, die gewisse Voraussetzungen erfüllen, soll es so ermöglicht werden, bereits nach fünf (statt bisher acht) und bei besonderer „Integrationsleistung“ bereits nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Gleichzeitig soll Mehrstaatigkeit möglich sein. Die Bundeskonferenz begrüßt ausdrücklich diese geplante Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – bedeutet sie doch vermehrt die Chance der gesellschaftlichen und politischen Partizipation eines immer größer werdenden Anteils der Bevölkerung in Deutschland.

Kreise der Medien und der Politik halten (erwartungsgemäß) dagegen und bedienen sich rassistischer Narrative, die absurd erscheinen. Es wird ein Horrorszenario migrierender Massen in die deutschen Sozialsysteme gezeichnet. Absurd, denn auch nach der geplanten Reform wird die deutsche Staatsbürgerschaft nicht „verschenkt“ – Menschen, die diese beantragen, müssen weiterhin finanziell abgesichert sein, einen Einbürgerungstest machen und ausreichende Deutschkenntnisse aufweisen.

In der postmigrantischen Realität transnationaler Identitäten ist eine Ablehnung der Mehrstaatigkeit zudem eine überholte Haltung, die der Wirklichkeit einer modernen Migrationsgesellschaft nicht mehr entspricht. In Zeiten des demographischen Wandels, vermehrter Migration aufgrund von Krisen, Kriegen und des Klimawandels sowie des Fachkräftemangels in Deutschland ist die Nichtanerkennung dieser Realität sowohl überholt als auch nicht zukunftsfähig. Gleichzeitig offenbart sich ein Doppelstandard bei der Frage nach der Mehrstaatigkeit: Die Ablehnungshaltung gegenüber Mehrfachstaatsangehörigkeiten beschränkt sich auf einige bestimmte Nationalitäten, während sich an der doppelten Staatsbürgerschaft mit beispielsweise einem amerikanischen oder einem schwedischen Pass niemand zu stören scheint.

Gerade für Menschen der Gastarbeiter*innengenerationen würde die geplante Reform einen vereinfachten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft bedeuten. Für sie, die dieses Land maßgeblich mit aufgebaut haben, ist die Ablehnung gegenüber dieser Reform ein Schlag ins Gesicht.

Dass die FDP den neuen Gesetzesentwurf einer „Entwertung der deutschen Staatsbürgerschaft“ gleichsetzt, ist angesichts der Tatsache, dass sie in ihrem Parteiprogramm für eine vereinfachte Einbürgerung bereits nach vier Jahren plädiert, mehr als erstaunlich; dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft an die arbeitsmarktfähige Nutzbarkeit von Migrant*innen koppelt, jedoch weniger.

Teilhabe ist unabdingbar für das erfolgreiche Ankommen in einem Land, das ist schon lange kein Geheimnis mehr – scheint aber in der CDU noch nicht angekommen zu sein. Diese plädiert: „Erst Integration – dann Staatsbürgerschaft“ und stellt den Integrationsprozess als die berühmte Einbahnstraße dar, die er nicht ist und nicht sein kann. Ganz im Gegenteil belegen Studien, dass Einbürgerungen die wirtschaftliche und gesellschaftliche Eingliederung beflügeln[1][2]. Je schneller die Einbürgerung vonstatten geht, desto größer ist dieser Effekt. Wer weiterhin dagegen ist, argumentiert nicht aufgrund der Faktenlage, sondern aus politischer Überzeugung.

 

[1] https://ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2019/12/bessere-integration-dank-einbuergerung.html

[2] https://www.ifo.de/DocDL/sd-2020-11-gathmann-monscheuer-etal-einbuergerung-migranten-integration.pdf

Ein Jahr Ampelkoaliton – Was die Bundesregierung jetzt gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus tun muss

Migrant*innenorganisationen und neue deutsche Organisationen setzen sich seit jeher dafür ein, dass Deutschland als Migrationsgesellschaft anerkannt wird, dass unsere Themen mit uns gemeinsam verhandelt werden und dass wir in einem Land leben können, in dem Chancengerechtigkeit für alle herrscht. Die BKMO hat sich sehr gefreut, im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition viele unserer Themen, insbesondere migrations-, integrations- und sozialpolitische, verankert zu sehen.
Es war ein Zeichen, dass die seit Jahrzehnten währende Arbeit von Migrant*innenorganisationen für eine bessere und gleichberechtigtere Gesellschaft nun endlich Früchte trägt. Die neue Koalition versprach einen Aufbruch, den wir vorher so noch nie gespürt hatten.

Die Benennung der Antirassismusbeauftragten und des Antiziganismusbeauftragten setzten zudem ein starkes Zeichen, dass die Bekämpfung von Rassismus nun endlich ernst genommen wird, und dieses Zeichen schätzen wir sehr. Gleichzeitig merken wir aber, dass es mit einigen versprochenen Maßnahmen nicht voran geht – die zu geringe Ausstattung der Antirassismusbeauftragten mit Ressourcen und Befugnissen, nicht geklärte Fristen und Zuständigkeiten in Bezug auf die Umsetzung von Maßnahmen lassen die Befürchtung aufkeimen, dass es sich bei vielen Vorhaben wieder nur um leere Versprechen handeln könnte.

Wir können nicht verstehen, woran das liegt. Eine Gesamtstrategie gegen Rassismus und Rechtsextremismus sollte bei der Antirassismusbeauftragten zusammenlaufen – jetzt wo es das Amt gibt. Mit Beteiligung aller Ressorts, zivilgesellschaftlicher und Migrant*innenorganisationen muss hier eine Strategie entstehen, die die Benachteiligung eines Viertels aller Menschen in Deutschland in den Blick nimmt und aktiv zu bekämpfen versteht.

Bei leeren Versprechungen darf es nicht mehr bleiben – rassistische Kontinuitäten zeigen, dass das Problem gravierend ist und dringend angegangen werden muss. Dabei reicht es nicht, sich auf die – unter nicht von Rassismus betroffenen Menschen – verbreitete Annahme zu beschränken, Rassismus sei ein individuelles Problem. Es muss anerkannt werden, dass in Deutschland Menschen täglich aufgrund von institutionellem und strukturellem Rassismus Ausschlüsse und Benachteiligungen erfahren. In vielen Bereiche des Lebens, wie auf dem Wohnungsmarkt, bei der Polizei und aber auch in der öffentlichen Verwaltung muss verstanden werden, dass es institutionellen Rassismus gibt, dass dieser den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedroht und wie Gegenmaßnahmen aussehen können.

Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen, die Amadeu Antonio Stiftung und der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) fordern deshalb in einem
Positionspapier: Die Ampel muss ihre Versprechen zeitnah einlösen und Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit strategisch bekämpfen.

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.

Anmeldung zur 7. Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen

Am 22. und 23. September findet in Berlin (Berlin Global Village, Am Sudhaus 2, 12053 Berlin) die 7. Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen statt.

Die BKMO wählt einen neuen Vertreter*innenrat – Jetzt kandidieren!

Am 23. September wählt die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen einen neuen Vertreter*innenrat – die politische und inhaltliche Außenvertretung der BKMO. Laut Geschäftsordnung darf jede Organisation, die stimmberechtigtes Mitglied in der BKMO ist, mit maximal einer Person im Vertreter*innenrat vertreten sein.

Stellungnahme der BKMO zum Tod von Mohamed Dramé: Polizeischutz muss für alle gelten!

Polizeischutz muss für alle gelten – wir fordern eine unabhängige Untersuchungskommission!

Ein Messer. Ein Maschinengewehr. Wieder stirbt ein Mensch. Wieder ist eine geflüchtete Person tot. Am 8. August 2022 wurde der 16-jährige Jugendliche Mohamed Lamine Dramé von einem Polizisten in einer Jugendhilfeeinrichtung in Dortmund erschossen, nachdem eine betreuende Person ihn mit einem Messer gesichtet hatte. Zuvor hatte er sich aufgrund von psychischen Problemen selbst in eine Psychiatrie eingewiesen, sodass zum Zeitpunkt des Anrufs Suizidalität nicht ausgeschlossen werden konnte. Unsere Gedanken sind bei seinen Familienangehörigen im Senegal und allen, die er in sein Herzen geschlossen hatte. Ihnen möchten wir unser aufrichtiges Beileid aussprechen.

Dass Hass und Menschenverachtung ein kaum vorstellbares Gewaltpotential haben, wurde nicht nur in den letzten Wochen durch Gedenktage an furchtbare Verbrechen deutlich; z.B. mit dem Europäischen Porajmos-Gedenktag in Erinnerung an den Genozid an den Roma und Sinti am 8. August oder dem Internationalen Gedenktag für die „Trostfrauen“ aus neun Ländern, die während des Zweiten Weltkriegs in den Händen der japanischen Besatzungsmacht verschleppt, gefoltert und zu sexuellen Sklavinnen für Massenvergewaltigungen gemacht wurden am 14. August.

Innerhalb einer Woche verloren vier Personen, darunter drei Migranten, durch Polizeibeamt*innen ihr Leben. Am Dienstag, dem 2. August, wurde ein 23-jähriger obdachloser Somalier von SEK-Beamten im Frankfurter Bahnhofsviertel erschossen. Im Gegensatz zu ihm überlebte der Polizeihund, den er mit einem Messer angegriffen hatte, die Notoperation. Am folgenden Tag, dem 3. August, wurde der suizidgefährdete stadtbekannte russische Straßenmusiker Jozef Berditchevski während der Zwangsräumung seiner Wohnung in Köln von Polizist*innen erschossen. Nach einem polizeilichen Einsatz mit Pfefferspray und „Fixierung“ starb ein 39-jähriger Mann am 7. August in Oer Erkenschwick (Nordrhein-Westfalen).

Im Gegensatz zu den internationalen Protestbewegungen infolge der gewaltsamen Ermordung von George Floyd in den USA am 25. Mai 2020 blieben die Berichterstattung und Straßen nach diesen Vorfällen außer in Städten wie Dortmund und Hamburg eher ruhig.

Als die „Black-Lives-Matter“-Bewegung auch in Deutschland an Momentum gewann, wurde auf „amerikanische Verhältnisse“ verwiesen, die keinesfalls der Situation in der Bundesrepublik entsprechen sollten. Inzwischen sind auf der Website „polizeischuesse.cilip.de“, die alle Vorkommnisse aufzulisten versucht, seit der Wiedervereinigung im Jahr 1991 mindestens 315 Fälle aufgelistet, bei denen „Personen durch Kugeln der deutschen Polizei getötet“ wurden. Dazu zählt auch der Tod der 26-jährigen Marieme Ndeye Sarr in Aschaffenburg (Bayern) am 14. Juli 2001 in ihrem Familienhaus. Nicht aufgelistet wurde der Tod von Christy Schwundeck am 19. Mai 2011 in einem Job-Center in Frankfurt am Main durch Polizeischüsse. Hinzu kommen Menschen, die in Polizeigewahrsam verstarben: Oury Jalloh verbrannte am 7. Januar 2005 bei einem Brandanfall in seiner Zelle, Laye-Alama Condé verstarb 2005 in Bremen nach der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln, der 23-jährige Kongolese Dominique Kouamadio wurde am 14. April 2006 von einem Polizisten in Dortmund aus mehreren Metern Entfernung von einer Kugel direkt ins Herz getroffen. Außerdem erliegen mehrere geflüchtete Menschen Misshandlungen während gewaltsamer Abschiebungsversuche: 1999 erstickte Amir Ageeb auf grausame Weise in einem Flugzeug, um ein trauriges Beispiel zu nennen.

Migrant*innen scheinen Polizeieinsätze in sehr verschiedenen Kontexten nicht zu überleben. Das stellt zunächst die grundsätzliche Frage nach den von der Polizei eingesetzten Waffen, Mitteln und Methoden (von Teaser bis zur Diffraktionsmunitionen).

Menschen, die ihrem Land entfliehen, Menschen die aus anderen Gründen migriert sind und Menschen, die hier geboren sind, müssen aber eine gemeinsame Sicherheit haben: Sie müssen sich darauf verlassen können, dass sie, wenn die Polizei gerufen wird, nicht später in einem Sarg weggetragen werden.

Nicht zuletzt seit der immer noch nicht lückenlosen Aufdeckung und Aufklärung der NSU-Mordserie sind die Forderungen immer lauter geworden nach Beschwerdeverfahren zur wirksamen Bekämpfung des institutionellen Rassismus in den Behörden, für ein Ende der Straffreiheit für rassistische Morde und für eine unabhängige Kommission zu ihrer Aufklärung. Außerdem darf bei Mordfällen und sonstigen Angriffen ein rassistisches Tatmotiv nicht bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden. Neben strukturellem, institutionellem und Alltagsrassismus, Sexismus und weiteren Formen der Mehrfachdiskriminierung – Stichwort Intersektionalität – soll Klassismus, also die Diskriminierung aufgrund einer angeblichen sozialen Herkunft, auf ihre Auswirkungen in Polizeieinsätzen mit schweren Verletzungen bzw. Todesfolgen bundesweit gründlich untersucht werden.

Als Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen unterstützen wir ausdrücklich den Aufruf von Rassismusforschenden wie Prof. Dr. Claus Melter und Prof. Dr. Karim Fereidooni, eine unabhängige Untersuchungskommission zum Tod von Mohamed Dramé durch die Dortmunder Polizei einzurichten. Wir fordern eine umfassende, gründliche Aufklärung, um darauf aufbauend Maßnahmen ableiten zu können, sodass alle Menschen in der Bundesrepublik sich herkunftsübergreifend sicher(er) fühlen können.

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26% der Menschen in Deutschland haben Migrationsgeschichte und brauchen eine Stimme: Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) ist ein Zusammenschluss von über 70 Migrant*innenorganisationen mit dem bundespolitischen Anspruch, als Ansprechpartner von Bundestag und Bundesregierung politische Impulse zu setzen und zu einer zukunftsgewandten, alle umfassenden und teilhabeorientierten Politik beizutragen. www.bundeskonferenz-mo.de

 Der Vertreter*innenrat der BKMO

Michael AlliMadi, Panafrikanische Organisation; Ehsan Djafari, Iranische Gemeinde in Deutschland e.V.; Sami Dzemailovski, Verband für interkulturelle Wohlfahrtspflege Empowerment und Diversity; Meral El, neue deutsche organisationen e.V.; Dunja Khoury, Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine; Mamad Mohamad, Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.; Marianne Ballé Moudoumbou, Pan African Women’s Empowerment and Liberation Organisation; Galina Ortmann, Bundesverband interkultureller Frauen BiFeV; José Manuel Paca, Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland; Dr. Kamila Schöll-Mazurek, Polnischer Sozialrat e.V.; Susanna Steinbach, Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.; Karen Taylor, Each One Teach One (EOTO) e.V.; Efe Ural, Young Voice TGD e.V.