Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, den Anspruch auf Sprachmittlung im Gesundheitswesen im SGB V zu verankern. Eine sichere Verständigung ist Grundvoraussetzung für eine gute gesundheitliche Versorgung. Eine gesetzliche Grundlage zur Inanspruchnahme von Sprachmittlungsleistungen hilft, einen gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Zugang zur gesundheitlichen Versorgung für alle Menschen zu ermöglichen.
In einem gemeinsam erarbeiteten Forderungspapier weisen die BKMO und die BAGFW auf einige elementare Punkte hin, die bei der Umsetzung des Gesetzesvorhabens beachtet werden müssen:
- Der Anspruch auf Sprachmittlung muss für alle Gesundheitsleistungen gelten, die im GKV-Leistungskatalog geführt werden.
- Auch Menschen, die Anspruch auf gesundheitliche Leistungen nach dem AsylbLG haben, benötigen einen gesicherten Anspruch auf Sprachmittlung in der gesundheitlichen Versorgung.
- Langfristig ist der Anspruch auf Sprachmittlung übergreifend im SGB I und im SGB X zu verankern.
In dem Papier wurden Empfehlungen formuliert, unter anderem zu den folgenden Fragen:
- Wie kann die Entscheidung erfolgen, ob eine Sprachmittlung benötigt wird?
- Welche Sprachmittlungsformate sind adäquat und erforderlich?
- Wie ist die Qualität der Sprachmittlung sicherzustellen?
Das Forderungspapier basiert auf den Ergebnissen zweier Fachgespräche mit Expert*innen aus der Wissenschaft und Fachpraxis, die im Jahr 2022 gemeinsam von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und dem Verband für interkulturelle Wohlfahrtspflege, Empowerment und Diversity (VIW) ausgerichtet wurden.
Die Dokumentationen der beiden Fachgespräche sind online verfügbar unter:
Auch der aktuelle Bericht des Nationalen Diskriminierungs- & Rassismusmonitors am Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM) stützt diese Forderungen und zeigt auf, dass u.a. die fehlende Kostenübernahme von Sprachmittlungsleistungen bestehende Strukturen von Diskriminierung und Rassismus verstärken kann. Empfohlen wird auch hier die Förderung von Sprachmittlung und Sprachkompetenzen der Beschäftigten sowie die mehrsprachige und multimediale Gestaltung von Angeboten zum Abbau von Sprachbarrieren: