Die Bundeskonferenz der Migranti*nnenorganisationen (BKMO) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Entwurf einer Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Als bundesweite Dachorganisation von Migrant*innenorganisationen bringt die BKMO die Perspektiven jener zivilgesellschaftlichen Akteure ein, die einen wesentlichen Beitrag zum Engagement, zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur demokratischen Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft leisten.
Die BKMO versteht diese Stellungnahme ausdrücklich als konstruktiven Beitrag zur Weiterentwicklung der Engagementpolitik des Bundes.
1. Würdigung des Gesetzentwurfs
Die BKMO begrüßt grundsätzlich:
- die politische Aufwertung von Engagement- und Ehrenamtspolitik auf Bundesebene,
- die stärkere Sichtbarkeit des Themas im Bundeskanzleramt,
- die Anerkennung von Engagement als ressortübergreifende Querschnittsaufgabe.
Diese Neuausrichtung bietet die Chance, Engagementpolitik strategischer, kohärenter und wirksamer zu gestalten.
Zugleich ist die Ausgestaltung der Governance-Strukturen der DSEE von entscheidender Bedeutung, da sie maßgeblich bestimmt, wessen Perspektiven gehört werden und wer an Entscheidungen beteiligt ist.
2. Demokratische Beteiligung und extrem kurze Anhörungsfrist
Die BKMO sieht die außergewöhnlich kurze Beteiligungsfrist für die Stellungnahme mit großer Sorge.
Demokratische Relevanz
Eine Beteiligungsfrist von nur wenigen Arbeitstagen:
- erschwert eine sorgfältige inhaltliche Prüfung,
- macht interne demokratische Abstimmungsprozesse faktisch unmöglich,
- benachteiligt insbesondere ehrenamtlich getragene und strukturell weniger privilegierte Organisationen.
Gerade Migrant*innenorganisationen, die häufig mit begrenzten personellen und zeitlichen Ressourcen arbeiten, werden dadurch strukturell benachteiligt.
Bewertung
Eine solch verkürzte Beteiligungspraxis steht im Widerspruch zu den Zielen der Engagementförderung und läuft Gefahr, demokratische Mitwirkung formal zu ermöglichen, faktisch aber zu entwerten.
Beteiligung darf nicht auf dem Papier bestehen, sondern muss realistisch, inklusiv und wirksam sein.
Die BKMO regt daher an, künftige Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Zivilgesellschaft mit angemessenen Beteiligungsfristen auszugestalten.
3. Verfassungs- und teilhabepolitischer Rahmen
3.1 Art. 3 GG und strukturelle Gleichbehandlung
Art. 3 Abs. 1 und Abs. 3 des Grundgesetzes verpflichten den Staat nicht nur zur formalen Gleichbehandlung, sondern auch dazu, strukturelle Benachteiligungen aktiv zu vermeiden.
Für staatlich errichtete und finanzierte Stiftungen bedeutet dies:
- Zugänge zu Entscheidungs- und Förderstrukturen müssen fair und diskriminierungsfrei ausgestaltet sein,
- gesellschaftliche Vielfalt muss sich strukturell in Governance-Gremien widerspiegeln.
3.2 Teilhabegerechtigkeit in der Einwanderungsgesellschaft
Migrant*innenorganisationen tragen in besonderem Maße:
- zur sozialen Infrastruktur,
- zur politischen Bildung,
- zur Demokratieförderung und
- zum Zusammenhalt in pluralen Gesellschaften bei.
Eine moderne Engagementpolitik muss diese Realität institutionell anerkennen und absichern.
4. Bewertung zentraler Regelungen des Gesetzentwurfs
4.1 Zusammensetzung und Entscheidungsmechanismen des Stiftungsrats
Die BKMO begrüßt:
- die Erweiterung der zivilgesellschaftlichen Sitze,
- die stärkere parlamentarische Beteiligung.
Gleichzeitig sieht sie kritisch:
- die Konzentration von Vorsitz, Stichentscheid und Rechtsaufsicht im Bundeskanzleramt,
- die ungleiche Verteilung der Benennungsrechte für zivilgesellschaftliche Vertreter*innen.
Bewertung
Auch wenn politische Steuerung legitim ist, muss sichergestellt werden, dass die DSEE nicht zu einer Struktur wird, in der staatliche Akteure dauerhaft dominieren und zivilgesellschaftliche Stimmen nur eine nachgeordnete Rolle spielen.
Die BKMO regt daher an:
- eine stärkere Balance zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Stimmen,
- den Verzicht auf einen automatischen Stichentscheid des Vorsitzes, da Stimmengleichheit fehlenden Konsens signalisiert.
4.2 Repräsentation migrationsgesellschaftlicher Perspektiven
Der Gesetzentwurf enthält bislang keine explizite Berücksichtigung migrationsgesellschaftlicher Vielfalt.
Bewertung
Ohne klare Leitplanken besteht die Gefahr, dass bestehende Unterrepräsentationen fortgeschrieben werden – trotz des hohen Anteils migrantischen Engagements.
Vorschlag
Die BKMO regt an:
- einen verbindlichen Diversitäts- und Teilhabegrundsatz bei der Besetzung der zivilgesellschaftlichen Sitze zu verankern,
- Migrant*innenorganisationen ausdrücklich als Teil der organisierten Zivilgesellschaft zu benennen.
4.3 Streichung der gesetzlichen Evaluierungspflicht
Die vorgesehene Streichung der Evaluierungspflicht bewertet die BKMO kritisch.
Bewertung
Regelmäßige Evaluation ist ein zentrales Instrument:
- demokratischer Legitimation,
- Transparenz,
- lernender Weiterentwicklung staatlichen Handelns.
Vorschlag
- Beibehaltung einer regelmäßigen, gesetzlich verankerten Evaluation (z. B. alle fünf Jahre),
- Fortführung der Berichtspflicht gegenüber dem Deutschen Bundestag.
4.4 Subsidiaritätsprinzip und Förderlogik
Die BKMO teilt die Auffassung, dass die Rolle der finanziellen Förderung deutlicher als Kernauftrag der DSEE hervorgehoben werden sollte.
Engagementförderung bedeutet in erster Linie:
- Ermöglichung, nicht Verdrängung zivilgesellschaftlicher Akteure,
- Unterstützung von Vielfalt statt Vereinheitlichung.
5.Gesamtfazit
Die BKMO sieht im Gesetzentwurf eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft der Engagementpolitik des Bundes. Mit gezielten Nachbesserungen kann die DSEE ihre Rolle als unabhängige, pluralitätsorientierte und teilhabegerechte Bundesstiftung stärken – und damit dem Engagement in einer vielfältigen Einwanderungsgesellschaft besser gerecht werden.
Die BKMO steht bereit, diesen Prozess konstruktiv und dialogorientiert zu begleiten.