Pressemitteilung – Berlin, 11.07.2025
Der Antrag Sachsen-Anhalts, Abschiebungshaft künftig auch in regulären Gefängnissen vollziehen zu lassen, der am Freitag im Bundesrat behandelt wird, untergräbt fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) kritisiert diese Initiative scharf und fordert die Bundesländer auf, sich gegen den Vorstoß zu stellen.
„Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen in Abschiebungshaft unter dem Deckmantel der ‚Effizienz‘ inhaftiert werden wie Schwerkriminelle“, warnt Mamad Mohamad, Co-Vorsitzender der BKMO. „Wer das Kind mit dem Bade ausschüttet, gefährdet Rechtsstaat und humane Standards. Wir rufen die Länder auf: Zeigen Sie Verantwortung – für Menschenrechte, Kinderrechte und legitime administrative Verfahren.“
Abschiebungshaft ist keine Strafe, sondern eine freiheitsentziehende Maßnahme im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens. Menschen in Abschiebungshaft haben weder eine Straftat begangen, noch dürfen sie wie Straftäter*innen behandelt werden. Genau deshalb schreibt das Gesetz – ebenso wie die EU-Rückführungsrichtlinie – vor, dass sie in speziellen Einrichtungen untergebracht werden müssen, getrennt vom regulären Strafvollzug.
„Gerade in Zeiten wachsender gesellschaftlicher Spannungen muss sich der demokratische Rechtsstaat daran messen lassen, wie er mit den Schwächsten umgeht“, so Mohamad weiter. „Wenn Menschen allein wegen ihres Aufenthaltsstatus‘ im Gefängnis landen, stellt sich die Frage, wie ernst dieser Staat sein eigenes Wertefundament noch nimmt.“
Die BKMO fordert die Länder auf, den Antrag Sachsen-Anhalts im Bundesrat klar abzulehnen und sich zu einer rechtsstaatlichen Praxis zu bekennen, die auf Gleichheit, Würde und Transparenz basiert. Menschenrechte und Demokratie sind unteilbar – auch in der Abschiebungshaft.