Am 23. September wählt die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen einen neuen Vertreter*innenrat – die politische und inhaltliche Außenvertretung der BKMO. Laut Geschäftsordnung darf jede Organisation, die stimmberechtigtes Mitglied in der BKMO ist, mit maximal einer Person im Vertreter*innenrat vertreten sein.