Asyl ohne Prüfung, Abschiebungshaft ohne Anwalt? BKMO kritisiert geplantes Gesetz als demokratieschädlich

Pressemitteilung – Berlin, 10.07.2025

Die BKMO ruft zur Zusammenarbeit auf: für eine gemeinsame Gestaltung der Migrationsgesellschaft. 

Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) kritisiert den im Bundestag verhandelten Gesetzentwurf zur Ausweitung des Konzepts „sicherer Herkunftsstaaten“ sowie zur Abschaffung des anwaltlichen Pflichtbeistands in Abschiebehaftverfahren als gefährlichen Angriff auf zentrale rechtsstaatliche Prinzipien und auf das individuelle Recht auf Schutz.

„Das Konzept sicherer Herkunftsstaaten widerspricht dem Kern des Asylrechts“, erklärt Karen Taylor, Co-Vorsitzende der BKMO. „Schutz ist ein individuelles Menschenrecht – keine Frage des Herkunftsstaates. Wer Herkunftsländer pauschal für sicher erklärt, ignoriert systematische Diskriminierung, Minderheitenverfolgung, geschlechtsspezifische Gewalt oder politische Repression, die oft nicht in offiziellen Statistiken auftauchen, aber Menschenleben gefährden.“

Gleichzeitig sieht der Gesetzentwurf vor, den verpflichtenden anwaltlichen Beistand in Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamsverfahren zu streichen. „Wer Menschen inhaftiert, ohne ihnen einen Anwalt zur Seite zu stellen, verlässt den Boden des Rechtsstaats“, so Taylor. „Statt Schutzverantwortung ernst zu nehmen, wird hier eine Infrastruktur der Entrechtung und Abschreckung geschaffen. Das richtet sich nicht nur gegen Geflüchtete – das trifft die Integrität unserer Demokratie im Kern.“

Die BKMO ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, diesen Gesetzentwurf entschieden zurückzuweisen. Was unser Land braucht, ist eine Rückbesinnung auf seine Grundwerte: den individuellen Schutzanspruch, das faire Verfahren und das Vertrauen in gleiche Rechte für alle. Menschenrechte dürfen kein politisches Kalkül sein – und Schutz kein Privileg.

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