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Termine & Informationen
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Offener Brief zur Nominierung Ferda Atamans als Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Antidiskriminierung
Berlin, 24. Juni 2022
Vor einer Woche hat die Bundesregierung Ferda Ataman als Unabhängige Beauftragte für Antidiskriminierung nominiert. Mit der Umsetzung dieses Vorschlags gewinnt Deutschland eine echte Verfechterin für Pluralität und Teilhabe für das Amt. Die vereinzelt formulierten Vorwürfe und Angriffe gegen sie dominieren leider die Schlagzeilen und das Amt und der Kampf gegen Diskriminierung rücken immer weiter in den Hintergrund. Mit diesem offenen Brief möchten wir zu einer Versachlichung der Debatte aufrufen. Ferda Ataman ist eine hervorragende Besetzung für dieses wichtige Amt, das seit vier Jahren unbesetzt ist. Sie vereint fachliche Kompetenz und Beharrlichkeit – eine zwingend notwendige Kombination im Kampf gegen Diskriminierung!
Zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
Berlin, 15. März 2022
Seit dem 24. Februar 2022 steht die Bevölkerung der Ukraine unter Beschuss. Die Welt steht unter Schock. Berichte über zerrüttete Leben und Traumata und Bilder zerstörter Gebäude erreichen die Öffentlichkeit.
Die BKMO begrüßt die schnelle Reaktion und die große Hilfs- und Aufnahmebereitschaft der Bevölkerung und die prompte Reaktion von Ministerien und Verwaltung in einer Zeit der Pandemie und verurteilt in schärfster Form diesen Krieg.
Von Beginn an leisten Migrant*innen- und Neue Deutsche Organisationen einen wesentlichen Beitrag beim Willkommenheißen und bei der Aufnahme und Unterstützung von Menschen, denen es nach schweren Strapazen gelungen ist, den Weg in ein sicheres Land zu finden. –> Hier lesen Sie weiter
Wo bleibt die lückenlose Aufklärung?
Berlin, 17. Februar 2022
Am 19. Februar 2020 ermordete ein Rassist in Hanau kaltblütig neun junge Menschen mit Migrationsbiographie. Zwei Jahre danach sind weiterhin viele Fragen ungeklärt und es sind die Angehörigen selbst, die die Aufklärungsarbeit maßgeblich voranbringen. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) appelliert an die zuständige Politik und Polizeibehörden: Hanau darf sich nicht wiederholen! Der Untersuchungsausschuss des Landtags muss die Tat und die Fehler, die in der Nacht des 19. Februars geschehen sind, vollständig und lückenlos aufklären und entsprechende Konsequenzen anstoßen.
BKMO zum Koalitionsvertrag: Den Aufbruch jetzt gestalten!
08. Dezember 2021
Der Koalitionsvertrag ist verabschiedet, Deutschland hat eine neue Regierung. Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) blickt optimistisch auf die nächsten vier Jahre und stellt klar: Für einen Paradigmenwechsel in der Bekämpfung von Rassismus braucht es nun rasche konkrete Gesetze und wirksame Maßnahmen.
Veröffentlichung des Entwurfs für ein Bundespartizipationsgesetz
am 24. August 2021 von 16:00–19:00 Uhr
Deutschland ist eine Migrations- und eine Einwanderungsgesellschaft. Die aktuelle dramatische Lage in Afghanistan führt uns (wieder) vor Augen, dass es neben der freiwilligen Zuwanderung (Stichwort: 60 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei), auch immer eine krisenbedingte Zuwanderung gibt und geben wird. Wichtig bei beiden Formen der Zuwanderung ist es, dass Deutschland sehr gut vorbereitet ist, Zuwanderung für alle und mit allen erfolgreich zu gestalten. Deshalb schlägt die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) ein Gesetz vor, dass allen zugewanderten Menschen und Deutschland insgesamt eine Perspektive gibt, deren Potenziale für das gemeinsame Wohl und den Zusammenhalt einzubringen.
Hier erhalten Sie mehr Infos zur Veranstaltung und zum Programmablauf.
Die bevorstehende Bundestagswahl 2021 und die darauffolgenden Koalitionsverhandlungen bieten die Möglichkeit, einen deutlichen politischen Impuls von Seiten der Zivilgesellschaft für ein entschiedenes Eintreten gegen Rassismus zu setzen.
Vor diesem Hintergrund haben wir, die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) und die Iranische Gemeinde in Deutschland e.V. (IGD) unterstützt durch die Geschäftsstelle des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE), den folgenden Forderungskatalog erarbeitet:
Als Vertretung zahlreicher migrantischer und postmigrantischer Verbände in Deutschland sind wir zutiefst besorgt darüber, dass bestimmte Gruppen von Menschen ein deutlich höheres Risiko zu haben scheinen, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren und an den Folgen einer Infektion zu sterben. Eine erste Ursachenanalyse als Ansatzpunkt, um schnelle und wirksame Lösungen dafür zu finden, bietet die OECD-Studie vom Herbst 2020: So sind Migrant*innen bzw. Menschen mit Migrationshintergrund aufgrund ihrer Wohn- und Arbeitsverhältnisse eine besonders vulnerable Gruppe. Sie arbeiten überproportional oft in Arbeitsverhältnissen, wo Abstandhalten schwierig und Homeoffice unmöglich ist, sowie in Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko wie der Gesundheits- und Pflegebereich. Sie nutzen häufiger öffentliche Verkehrsmittel und leben häufiger in beengtem Wohnraum. Auch Sprachbarrieren können mit eine Ursache sein.
Um weitere irreführende, rassistische und menschenverachtende Berichterstattung, die zu zunehmender Spaltung in der Gesellschaft und Misstrauen führt, zu verhindern, brauchen wir Zahlen. Wir haben keine überprüften Daten zur Situation der Personen mit Migrationshintergrund, sowie Angaben zu deren Zugang zur Versorgung und Schutz vor Covid-19.
Daher fordern wir Antwort auf unsere folgenden Fragen.
Hier kommen Sie zur vollständigen Anfrage an das Bundesministerium für Gesundheit.
In Berlin wurde in den letzten Wochen diskutiert, ob es eine Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte im öffentlichen Dienst geben soll. Die Integrationssenatorin (Die Linke) hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Darin schlägt sie de facto eine 35-Prozent-Quote für Menschen mit Migrationshintergrund vor. Das ist historisch: 2021 wurde zum ersten Mal in der Politik konkret über eine Quote für rassistisch marginalisierte Menschen diskutiert.
Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen (BKMO) und der Expert*innen-Begleitausschuss der BKMO laden ein zum
Online-Pressegespräch:
Gespräch mit: Farhad Dilmaghani (DeutschPlus e.V.), Sami Dzemailovski (Verband für interkulturelle Wohlfahrtspflege, Empowerment und Diversity), Saraya Gomis (Each One Teach One EOTO e.V.) und Marianne Ballé Moudoumbou (Pan African Women’s Empowerment und Liberation Organisation PAWLO-Germany)
Moderation: Ferda Ataman (neue deutsche organisationen e.V.)
Am 19. Februar 2020 ermordete ein Rassist in Hanau kaltblütig neun Menschen mit Migrationsbiographie. Neun Menschenleben wurden ausgelöscht, viele weitere verletzt und traumatisiert, ihren Familien wurde unendliches Leid angetan. Als Reaktion forderte die BKMO in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Merkel endlich substantielle Verbesserungen auf den Weg zu bringen, um das gesamtgesellschaftliche und politische Problem des Rassismus und Rechtsextremismus in Deutschland wirksam anzugehen. Die BKMO legte im August 2020 ihre Anti-Rassismus Agenda 2025 vor und fordert die Bundesregierung seitdem auf, diese umzusetzen.
Zum 1. Jahrestag des Attentats in Hanau gedenkt die BKMO der Opfer und solidarisiert sich mit deren Familien und Angehörigen. Die BKMO zieht kritisch Bilanz und blickt darauf, was bisher getan wurde, um rassistische Taten wie diese an der Wurzel zu packen und was im Interesse der Gesamtgesellschaft noch geschehen muss.
Anmeldung und technische Hinweise: Bitte melden Sie sich bis zum 15. Februar 2021 unter info@bk-mo.de an. Das Pressegespräch findet digital als Zoom-Webinar statt. Sie erhalten nach Anmeldung den Link zur Teilnahme. Fragen und Kommentare sind sowohl über Chat, als auch über Bild und Ton möglich.
Pressekontakt: Kaan Bağcı | info@bk-mo.de | 01520 6862206
Berlin hat 2010 als erstes Bundesland ein „Partizipations- und Integrationsgesetz“ (PartIntG) verabschiedet, um sicherzustellen, dass Migrant:innen und ihre Nachkommen gleichberechtigt in allen Bereichen teilhaben können. Eine Evaluierung des Gesetzes zeigt aber: Die Regelungen reichen nicht aus, das Gesetz wirkt nur symbolisch, da „adäquate Umsetzungsinstrumente“ fehlen[1]. Menschen aus Einwandererfamilien sind auch in Berlin noch weit entfernt von gleichberechtigter Teilhabe. Die Rot-Rot-Grüne Koalition in Berlin hatte zu Beginn ihrer Amtszeit im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie das PartIntG weiterentwickeln will. In dieser Novelle will die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nun eine Quote für Menschen mit Migrationsgeschichte über 35 Prozent festschreiben, gemäß ihrem Anteil in der Stadtgesellschaft. Die BKMO, ein Zusammenschluss von über 50 (post)migrantischen Organisationen aus ganz Deutschland, begrüßt diesen Vorstoß.
Über eine verpasste Chance: Statt angemessener Maßnahmen im Rahmen einer Gesamtstrategie gegen Rechtsextremismus und Rassismus ein Päckchen von 89 Maßnahmen.
Am 25. November 2020 veröffentlichte der Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus seinen Maßnahmenkatalog. Das 89-Punkte-Papier ist vom Expert:innenrat der BKMO auf dem aktuellen Bearbeitungsstand als wenig belastbar zu bewerten, denn es fehlen u.a. sämtliche Angaben zu Zuständigkeiten, Terminen, überprüfbaren Indikatoren, ausreichenden und verbindlichen neuen Budgets und notwendigen Prozessen.
Am 25. November 2020 blicken mindestens 21 Millionen Menschen voller Erwartung nach Berlin, wenn das Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus veröffentlicht werden soll. Das Maßnahmenpaket wird sich daran messen lassen müssen, ob es tatsächlich effektive und verbindliche Maßnahmen für eine rassismusfreie und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft vorsieht. Für die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) steht fest: Ein Weiter so mit gut gemeinten Gesten kann und darf es nicht geben.
Expertenkreis zum Rassismus-Kabinett
Antirassismus Agenda 2025: Wir brauchen einen politischen Neustart und keine halbherzigen Maßnahmen
Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen – BKMO (ein Netzwerk aus 40 Migrantenorganisationen) stellt heute ihre Antirassismus Agenda 2025 vor.
Nach den Anschlägen in Halle und Hanau und dem Mord an Walter Lübcke wurde auf Druck von Migrant*innenorganisationen ein „Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus“ gegründet. Am 2. September 2020 trifft er sich unter der Leitung der Bundeskanzlerin mit zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Akteur*innen sowie weiteren Verbänden. Wir begrüßen das ausdrücklich. Schon zulange trägt die Untätigkeit der Politik dazu bei, dass Rassismus tötet und Lebenschancen zerstört. Ein „Weiter so” darf es nicht geben.
Allerdings reicht es nicht, sich mit Extremismus und Gewalt zu beschäftigen. Wer die Ungleichbehandlung von Menschen aus Einwandererfamilien bekämpfen will, muss einen radikalen Paradigmenwechsel in der politischen Rhetorik und der Migrations- und Teilhabepolitik vornehmen. In diesem Sinn ist für uns nicht nachvollziehbar, warum die Ressorts für Gesundheit und Arbeit nicht im Rassismus-Kabinett eingebunden sind. Wir haben es mit einem gesamtgesellschaftlichen Problem und Querschnittsthema zu tun.
Im Juli hat die BKMO einen Expert*innenkreis eingerichtet, der die Arbeit des Kabinettsausschusses kritisch begleitet. Er hat eine „Antirassismus-Agenda 2025“ erarbeitet, ein umfassendes Reformpaket für eine rassismusfreie Gesellschaft. Darin finden sich konkrete Forderungen an die Politik, mit Zielen und Indikatoren für die nächsten fünf Jahre, damit im Einwanderungsland Deutschland endlich Rassismus, auch institutioneller und struktureller Rassismus effektiv bekämpft wird. Mit der Agenda stellen wir sicher, dass zukünftige Beschlüsse der Bundesregierung fortwährend mit den Forderungen von Migrant*innen- und postmigrantischen Organisationen abgeglichen werden können.
Gut ein Viertel, also rund 25 Prozent der Bevölkerung in Deutschland hat einen Migrationshintergrund. Wir reden hier von Abermillionen von Menschen, die tagtäglich damit zu kämpfen haben, dass sie wegen ihres Namens, ihres Aussehens oder ihres Glaubens anders behandelt werden und Nachteile erfahren – nicht nur durch individuelles Handeln Einzelner, sondern auch durch das Bildungssystem, durch Polizeiarbeit wie beispielsweise bei „Racial Profiling“, durch Behördenstrukturen und vielem mehr. Mit gutgemeinten Gesten und halbherzigen Maßnahmen darf dieses gesellschaftliche Problem nicht mehr abgespeist werden.
Folgende Handlungsempfehlungen sieht der Begleitausschuss als essenziell an:
Gleichbehandlung und Schutz vor rassistischer und weiterer Diskriminierung müssen durchsetzbar sein und nicht nur auf dem Papier stehen. Deshalb muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dringend reformiert werden, da die Praxis zeigt, dass es unzureichend ist. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat das Gesetz 2016 evaluieren lassen. Daraus lassen sich zahlreiche notwendige Änderungen ableiten. Gesetzesänderungen allein reichen aber nicht aus. Es braucht auch flächendeckend qualifizierte Antidiskriminierungsberatungsstellen, die Betroffene von rassistischer Diskriminierung bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen.
Es braucht die Aufnahme eines neuen Staatsziels ins Grundgesetz als Art. 20b: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“ Dadurch wird in der Verfassung verankert, dass alle staatlichen Ebenen zur Umsetzung dieses Staatsziels verpflichtet sind. Zudem ist die Förderung von Teilhabe und Vielfalt als Gemeinschaftsaufgabe sowie eine Anti-Rassismusklausel im GG zu verankern, wie es sie beispielsweise in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt schon gibt.
Es ist wichtig, dass die Schnittmenge zwischen Wohnbevölkerung und Wahlbevölkerung möglichst groß ist. Denn eine plurale Gesellschaft braucht eine starke Demokratie mit Perspektivenvielfalt. Dass sich momentan Millionen Menschen mit Einwanderungsbiografien nicht, oder nicht entsprechend bei politischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen beteiligen können, schwächt unsere demokratische Streitkultur. Konkret fordern wir:
Die Verfasser der Agenda, die Mitglieder des Begleitausschusses, stellen fest:
Die Bundesregierung muss im Oktober ein Maßnahmenpaket vorlegen, das ihrem selbstgesteckten Ziel gerecht wird: „eine Rechtsextremismus- und rassismusfreie und chancengerechte Einwanderungsgesellschaft zu schaffen“. Der Kabinettsausschuss wird sich daran messen lassen müssen. Wir werden unsere Forderungen mit den Beschlüssen des Kabinettsausschusses abgleichen und Fortschritte bzw. Versäumnisse regelmäßig evaluieren.
Pressekontakt:
Dr. Cihan Sinanoglu
Geschäftsführer des Begleitausschusses der BKMO
Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.
Obentrautstraße 72, 10963 Berlin
Tel.: 030 – 896838113
Fax: 030 – 23 63 55 89
Mail: cihan.sinanoglu@tgd.de
Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) hat einen Begleitausschuss (BA) von Expert*innen eingesetzt, um den Kabinettsausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus kritisch zu begleiten. Diesen hatte dieBundesregierung im März – auch auf Druck der BKMO – eingesetzt.
Politische Teilhabe von Betroffenen statt Alibi-Beteiligungsformat
Berlin – Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) begrüßt die Entscheidungen des Kabinettsausschusses, die Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus im Austausch gemeinsam mit den Migrantenorganisationen zu planen. Das ist der richtige Weg, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Die Einbindung der Expertise von Menschen, die von Rassismus betroffen sind, ist zwingend erforderlich, um substanzielle Fortschritte im Kampf gegen alle Formen von Rassismus, Diskriminierung und Rechtsextremismus zu machen.
Vor diesem Hintergrund möchten und müssen wir unsere Erwartungen an den Kabinettsausschuss und an die Zusammenarbeit vor der geplanten Anhörung im August deutlich formulieren:
Für uns – die Menschen, die von Rassismus betroffen sind – ist es überlebensnotwendig, dass dieser Kabinettsausschuss hervorragende Arbeit leistet und seine Ziele erreicht. Für Deutschland bietet er die Chance für ein neues Kapitel auf dem Weg in eine vielfältige, rassismus- und diskriminierungsfreie Gesellschaft, die gemeinsam am Zusammenhalt arbeitet und den Werten des Grundgesetzes Geltung verschafft. Wenn wir, die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen, in den kommenden Wochen als fordernde und unbequeme Partner*innen auftreten, dann tun wir dieses im Namen dieses Grundgesetzes. Die Bundeskonferenz der Migrant*innenorganisationen (BKMO) wird daher einen zivilgesellschaftlichen Begleitausschuss einrichten, der die Arbeit des Kabinettausschusses konstruktiv begleiten und wo nötig kritisch beobachten und kommentieren wird.
Der Vertreter*innenrat der BKMO
Michael AlliMadi, Ägyptisches Haus in Deutschland e.V.
Hamidou Bouba, Verband für interkulturelle Wohlfahrtspflege, Empowerment und Diversity
Ehsan Djafari, Iranische Gemeinde in Deutschland
Aicha El-Saleh, Verband Deutsch-Syrischer Hilfsvereine
Marianne Ballé Moudoumbou, Pan African Women’s Empowerment and Liberation Organisation – PAWLO Germany
José Paca, DaMOst – Dachverband der Migrantenorganisationen in Ostdeutschland
Dr. Natalia Roesler, Bundesverband russischsprachiger Eltern
Dr. Kamila Schöll-Mazurek, Polnischer Sozialrat
Dr. Cihan Sinanoğlu, Türkische Gemeinde in Deutschland
Susanna Steinbach, neue deutsche organisationen
Karen Taylor, Each One Teach One (EOTO)
Rojda Tosun, Young Voice TGD
Kontaktadresse:
BKMO c/o Türkische Gemeinde in Deutschland
z.Hd. Susanna Steinbach
Obentrautstr. 72
10963 Berlin
info@bk-mo.de
030 896 83 81 0
Die Bundeskonferenz der Migrantenorganisationen hat als Reaktion auf den rassistischen Anschlag in Hanau einen offenen Brief an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel verfasst, um laut und vehement eine gesellschaftliche Debatte über Rassismus und Rechtsextremismus einzufordern.
Am 19. und 20. September stellte der Vertreter*innenrat seine Vorschläge zur Überarbeitung der Geschäftsordnung vor. Anschließend stand die Arbeit der AGs Politische Bildung, Empowerment & Antirassismus, Partizipationsgesetz und Diversitätsrat im Fokus.